AfD gewinnt die Landtagswahl, verliert aber die Abstimmung um den Parlamentsvorsitz – in Schwerin wird Demokratie jetzt offenbar mit Taschenrechner und Sitzordnung betrieben
Schwerin, 21. Oktober 2026 – Ein satirischer Kommentar von diebewertung.de
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Welt noch in Ordnung. Jedenfalls für diejenigen, die im Landtag schon einen bequemen Sessel besitzen und diesen möglichst nicht wieder hergeben möchten.
Da gewinnt die AfD die Landtagswahl, wird mit 32 Abgeordneten stärkste Fraktion und denkt sich: „Prima, dann dürfen wir nach parlamentarischem Brauch doch wohl auch den Landtagspräsidenten stellen!“
Pustekuchen!
Denn in Schwerin gilt offenbar eine besondere Form der politischen Mathematik:
Wer die meisten Sitze hat, bekommt noch lange nicht den schönsten Stuhl.
Und so durfte die AfD am Dienstag erleben, was passiert, wenn parlamentarische Tradition auf parlamentarische Mehrheit trifft.
Die Tradition schaut freundlich zu. Die Mehrheit stimmt ab. Und am Ende bleibt alles beim Alten.
32 Abgeordnete, aber nur 31 Stimmen – einer hat wohl den Wahlzettel falsch gefaltet
Die Zahlen sind schnell erzählt.
AfD-Kandidat Carlos Dias Rodrigues erhielt 31 Stimmen.
SPD-Politikerin Birgit Hesse bekam 39 Stimmen.
Eine Stimme war ungültig.
Damit bleibt Hesse Landtagspräsidentin, ein Amt, das sie bereits seit 2019 ausübt.
Besonders interessant ist die kleine mathematische Besonderheit: Die AfD hat 32 Abgeordnete, ihr Kandidat bekam aber nur 31 Stimmen.
Nun lässt sich bei einer geheimen Abstimmung natürlich nicht feststellen, wer wen gewählt hat.
Vielleicht hat jemand versehentlich das Kreuz an die falsche Stelle gesetzt. Vielleicht wollte jemand besonders geheim wählen. Vielleicht hatte auch einfach ein Abgeordneter Schwierigkeiten mit dem Kugelschreiber.
Fest steht nur: Die Abstimmung war geheim, das Ergebnis eindeutig.
Und irgendwo in Schwerin dürfte anschließend mindestens ein Taschenrechner heißgelaufen sein.
Die SPD verliert Platz eins – aber nicht den Platz ganz vorne
Bei der Landtagswahl am 20. September wurde die AfD stärkste Kraft.
32 Sitze für die AfD, 29 für die SPD, jeweils fünf für Linke und Grüne.
Eine politische Ausgangslage, bei der sich die Sozialdemokraten vermutlich zunächst einmal einen besonders starken Kaffee gekocht haben.
Doch dann entdeckte man eine bemerkenswerte Erkenntnis:
Man muss nicht die stärkste Fraktion sein, um gemeinsam mit anderen eine Mehrheit zu bilden.
SPD, Linke und Grüne verfügen zusammen über 39 Mandate.
Und siehe da: Genau 39 Stimmen erhielt Birgit Hesse.
Das muss natürlich nicht bedeuten, dass jede einzelne Stimme aus diesen Fraktionen kam. Schließlich wurde geheim gewählt.
Aber rein rechnerisch passt es so wunderbar, dass selbst ein Mathematiklehrer aus Rostock vermutlich anerkennend nicken würde.
Die SPD hat damit bewiesen, dass politische Macht nicht nur davon abhängt, wer bei einer Wahl die meisten Stimmen bekommt.
Sondern auch davon, wer hinterher genügend andere Abgeordnete auf seine Seite bringt.
Für die AfD ist das ärgerlich.
Für die SPD ist es praktisch.
Und für Freunde parlamentarischer Rechenkunst ein echter Festtag.
Parlamentarischer Brauch ist eben kein reservierter Strandkorb
Die AfD hatte ihren Anspruch auf den Landtagsvorsitz damit begründet, dass dieses Amt nach parlamentarischer Tradition der stärksten Fraktion zustehe.
Das ist als Argument nachvollziehbar.
Allerdings ist ein parlamentarischer Brauch eben keine automatische Ernennungsurkunde.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss der Landtagspräsident gewählt werden.
Und gewählt ist nun einmal, wer die erforderliche Mehrheit erhält.
Das unterscheidet den Landtag erfreulicherweise von einem Strandkorb in Warnemünde.
Dort kann man vorher reservieren.
Im Parlament muss man abstimmen.
Die AfD durfte ihren Kandidaten aufstellen. Die anderen Abgeordneten durften ihn ablehnen.
Beides gehört zur parlamentarischen Demokratie.
Dass die unterlegene Seite anschließend wenig begeistert ist, gehört allerdings ebenfalls zur politischen Folklore.
Birgit Hesse bleibt sitzen – und zwar ganz offiziell
Birgit Hesse kennt ihren Arbeitsplatz bereits bestens.
Seit 2019 sitzt sie auf dem Präsidentenstuhl des Schweriner Landtags.
Sie kennt die Geschäftsordnung, die Abläufe und vermutlich auch die eine oder andere Eigenart ihrer parlamentarischen Kollegen.
Warum also lange umräumen?
Vielleicht haben sich die übrigen Fraktionen gedacht: „Bevor wir jetzt einen neuen Präsidenten einarbeiten müssen, behalten wir doch lieber die Frau, die schon weiß, wo der Hammer liegt.“
Gemeint ist natürlich der Sitzungshammer.
Nicht der politische.
Wobei es im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren durchaus Gelegenheiten geben dürfte, bei denen beide Bedeutungen zumindest sprachlich interessant werden.
Rot-Rot-Grün verhandelt – die Sitzordnung steht schon einmal
Während der Streit um den Landtagsvorsitz entschieden ist, wird über die nächste Landesregierung noch verhandelt.
SPD, Linke und Grüne sprechen über eine gemeinsame Koalition.
Zusammen kommen sie auf 39 der 71 Sitze.
Das reicht für eine Mehrheit.
Damit könnte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig trotz des zweiten Platzes ihrer Partei bei der Landtagswahl weiterregieren, sofern die Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden und die erforderlichen parlamentarischen Entscheidungen folgen.
Die AfD bleibt als stärkste Fraktion zwar ein bedeutender parlamentarischer Akteur, kann aber ohne weitere Unterstützung keine Mehrheit organisieren.
Das ist keine neue Erfindung aus Schwerin.
Das nennt sich parlamentarisches Regierungssystem.
Oder, etwas weniger wissenschaftlich ausgedrückt:
Die meisten Stimmen zu bekommen ist schön. Genügend Verbündete zu haben ist manchmal schöner.
Die eigentliche Pointe: Alle berufen sich auf die Demokratie
Besonders unterhaltsam an solchen Vorgängen ist die politische Begleitmusik.
Die AfD verweist auf das Wahlergebnis und die Tradition, nach der die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt.
Die anderen Parteien verweisen auf ihr Recht, einen Kandidaten abzulehnen und einen anderen zu wählen.
Beide Seiten können sich dabei auf demokratische Grundsätze berufen.
Die einen auf den Wählerauftrag.
Die anderen auf die Entscheidungsfreiheit der gewählten Abgeordneten.
Und genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Wahlsieg und einer parlamentarischen Mehrheit.
Der Wähler entscheidet über die Zusammensetzung des Landtags.
Der Landtag entscheidet über seinen Präsidenten.
Man könnte sagen: Das Volk bestellt die Zutaten, die Abgeordneten kochen anschließend das Menü.
Ob den Wählern das fertige Gericht schmeckt, wird sich bei der nächsten Wahl zeigen.
Unser Fazit: In Schwerin gewinnt nicht automatisch derjenige, der zuerst durchs Ziel läuft
Mecklenburg-Vorpommern hat eine politische Lektion geliefert, die eigentlich jeder kennen sollte.
Eine Landtagswahl ist kein Fußballspiel, bei dem der Tabellenführer automatisch auch den Schiedsrichter stellen darf.
Die AfD hat die Wahl gewonnen und ist stärkste Fraktion.
Die SPD hat gemeinsam mit anderen Parteien genügend Stimmen für die Wahl ihrer Kandidatin organisiert.
Birgit Hesse bleibt Landtagspräsidentin.
Carlos Dias Rodrigues muss sich vorerst mit seinem Abgeordnetenmandat begnügen.
Und die Bürger dürfen sich darauf einstellen, dass die nächsten Jahre im Schweriner Landtag politisch alles andere als langweilig werden.
Bleibt nur zu hoffen, dass bei all den Debatten über Posten, Mehrheiten und parlamentarische Gepflogenheiten die eigentlichen Aufgaben nicht aus dem Blick geraten.
Denn die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern interessieren sich vermutlich mindestens ebenso sehr für Schulen, Arbeitsplätze, Infrastruktur und bezahlbares Wohnen wie für die Frage, wer im Landtag den Sitzungshammer schwingt.
In Schwerin ist der Präsidentensessel jedenfalls vergeben.
Und die wichtigste Erkenntnis lautet:
Demokratie ist manchmal wie die Reise nach Jerusalem: Wer am Ende eine Mehrheit hinter sich hat, darf sitzen bleiben.
Kommentar hinterlassen