Satirischer Kommentar
Ist doch logisch, Mensch: Wer eine Strafe falsch findet, bezahlt eben mit Falschgeld. So könnte zumindest die höchst eigenwillige Buchhaltung eines 55-Jährigen aus Bayern ausgesehen haben. Ob er tatsächlich so dachte, ist nicht bekannt. Seine Zahlungsmethode war jedenfalls wenig überzeugend.
Am Amtsgericht Hof sollte der Mann eine Geldstrafe von 80 Euro begleichen. Einen Teil davon bezahlte er mit einem gefälschten 50-Euro-Schein. Ein Gerichtsmitarbeiter bemerkte die Blüte – womit aus der vermeintlichen Schuldenbegleichung ziemlich schnell ein neues Problem wurde.
Dabei hätte der Mann wissen können: Gerade bei Gericht wird gelegentlich genauer geprüft, was jemand vorlegt. Das gilt für Beweise und offenbar auch für Banknoten.
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden Beamte weitere falsche Scheine in einem hohen dreistelligen Gesamtbetrag. Damit war auch die Hoffnung dahin, es könnte sich lediglich um einen einzelnen unglücklichen Griff ins Portemonnaie gehandelt haben. Was der Mann über die Herkunft der Scheine wusste, müssen die Ermittlungen klären.
Nun beschäftigt sich die Kriminalpolizei mit dem 55-Jährigen. Aus einer überschaubaren Geldstrafe ist damit eine Angelegenheit geworden, die sich mit einem echten Fünfziger vermutlich deutlich einfacher hätte erledigen lassen.
Für die Zukunft empfiehlt sich eine kleine sprachliche Unterscheidung: Gegen eine vermeintlich falsche Strafe kann man rechtlich vorgehen. Mit einer falschen Banknote geht man vor allem ein zusätzliches Risiko ein.
Oder, frei nach bayerischer Finanzlogik: Die Strafe mag einem nicht passen – der Schein sollte trotzdem stimmen.
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