Die Entlassung der US-Staatsanwältin Maurene Comey war nach einer Gerichtsentscheidung unzulässig. Bundesrichter Jesse Furman ordnete an, dass sie auf ihren Posten in New York zurückkehren muss. Außerdem stehen ihr Gehaltsnachzahlungen zu.
Comey war unter anderem an Strafverfahren gegen Jeffrey Epstein und Sean „Diddy“ Combs beteiligt. Das US-Justizministerium hatte sie im Juli 2025 ohne öffentlich genannte Begründung entlassen. Mit der Entscheidung erhält sie nun gerichtlich Rückendeckung gegen ihren damaligen Rauswurf.
Politische Aufmerksamkeit bekommt der Fall auch durch ihre familiäre Verbindung: Maurene Comey ist die Tochter des früheren FBI-Direktors James Comey. Präsident Donald Trump hatte diesen im Mai 2017 während der Ermittlungen zu möglichen Verbindungen zwischen Russland und seinem Wahlkampfteam entlassen. Das Verhältnis zwischen Trump und James Comey ist seitdem von schweren Konflikten und öffentlichen Angriffen geprägt. Daraus allein lässt sich allerdings kein rechtlicher Zusammenhang mit der Entlassung seiner Tochter ableiten.
Parallel verschärfen demokratische Abgeordnete im US-Repräsentantenhaus ihre Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung von Trumps früheren Verbindungen zu Epstein. Mitarbeiter der Demokraten im Justizausschuss erheben in einem Bericht schwerwiegende Vorwürfe gegen den Präsidenten und verlangen die Einsetzung eines Sonderermittlers.
Diese Anschuldigungen sind von gerichtlich festgestellten Tatsachen zu unterscheiden. Trump bestreitet sowohl eine Beteiligung an Epsteins Straftaten als auch vorherige Kenntnis davon.
Die Entscheidung über Maurene Comeys Entlassung betrifft ihr Beschäftigungsverhältnis. Sie stellt keine gerichtliche Bewertung der gesonderten Vorwürfe gegen Trump dar.
Ein weiterer Bundesrichter mit vorhandenem Rückgrat!Schön so was immer öfter zu hören.