Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel
Die TGI AG berichtet in einer Pressemitteilung vom 14. August 2026 über einen Teilerfolg im Beschwerdeverfahren gegen eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Die Beschwerdekommission habe die sofortige Vollstreckbarkeit einer Anordnung zur Rückführung bestimmter Kundengelder aufgehoben. Welche rechtliche Bedeutung hat diese Entscheidung? Und lässt sich daraus etwas für ein etwaiges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ableiten?
Herr Högel, wie ist die Entscheidung der Beschwerdekommission rechtlich einzuordnen? Handelt es sich tatsächlich um einen Erfolg für die TGI AG?
Maurice Högel: Nach dem Wortlaut der vorliegenden Pressemitteilung handelt es sich um einen begrenzten prozessualen Teilerfolg. Die Beschwerdekommission soll die sofortige Vollstreckbarkeit einer konkreten Rückführungsanordnung aufgehoben haben. Damit wird die betreffende Maßnahme während des laufenden Beschwerdeverfahrens offenbar zunächst nicht vollzogen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Verfügung der FMA inhaltlich rechtswidrig war oder dass die TGI AG im Hauptverfahren bereits Recht bekommen hätte.
Ist die Entscheidung also von einer endgültigen Beurteilung der FMA-Verfügung zu unterscheiden?
Maurice Högel: Ja. Nach dem veröffentlichten Text geht es im Wesentlichen um die Frage der sofortigen Vollziehung beziehungsweise der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. Solche Entscheidungen betreffen typischerweise die Situation während eines noch laufenden Verfahrens.
Eine solche Zwischen- oder Teilentscheidung ist nicht mit einer abschließenden Entscheidung darüber gleichzusetzen, ob sämtliche von der FMA beanstandeten Vorgänge rechtmäßig oder rechtswidrig waren.
In der Pressemitteilung wird hervorgehoben, die Beschwerdekommission habe keine hinreichende Dringlichkeit für die sofortige Rückführung der Kundengelder gesehen. Ist das eine inhaltliche Entlastung des Unternehmens?
Maurice Högel: Nur eingeschränkt. Aus dem dargestellten Entscheidungsinhalt lässt sich zunächst ableiten, dass die Beschwerdekommission eine sofortige Vollstreckung gerade dieser Maßnahme offenbar nicht für erforderlich hielt.
Das ist etwas anderes als die Feststellung, dass die Entgegennahme oder Verwendung der Kundengelder rechtmäßig gewesen sei. Aus der Pressemitteilung ergibt sich insbesondere keine abschließende Beurteilung sämtlicher Geschäftsmodelle, Verträge oder aufsichtsrechtlicher Vorwürfe.
Die Mitteilung erwähnt die Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“. Hat die Beschwerdekommission damit festgestellt, dass diese Produkte rechtlich unbedenklich sind?
Maurice Högel: Eine solche Schlussfolgerung wäre nach dem vorliegenden Text zu weitgehend. Die Entscheidung scheint sich auf die sofortige Durchsetzung einer Rückführungsanordnung zu beziehen. Ob die Produkte selbst sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, kann allein daraus nicht abgeleitet werden.
Welche Bedeutung könnte diese Entscheidung für ein parallel laufendes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren haben?
Hier wäre insbesondere zu klären, ob überhaupt derselbe Sachverhalt Gegenstand beider Verfahren ist. Aufsichtsrechtliche Verfahren der FMA und strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Ein Erfolg in einem aufsichtsrechtlichen Zwischenverfahren führt daher grundsätzlich nicht automatisch zur Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Kann man aus der Entscheidung der Beschwerdekommission schließen, dass strafrechtliche Vorwürfe entkräftet sind?
Aus dem derzeit vorliegenden Dokument lässt sich eine solche Schlussfolgerung nicht ziehen. Die Beschwerdekommission scheint keine strafrechtliche Entscheidung getroffen zu haben. Sie entscheidet insbesondere nicht darüber, ob sich einzelne Personen strafbar gemacht haben.
Ebenso wichtig ist allerdings die umgekehrte Feststellung: Das Bestehen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens bedeutet für sich genommen ebenfalls nicht, dass eine Straftat begangen wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Können Erkenntnisse aus einem FMA-Verfahren trotzdem für die Staatsanwaltschaft von Bedeutung sein?
Das ist grundsätzlich möglich. Wenn aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Verfahren denselben wirtschaftlichen Lebenssachverhalt betreffen, können Unterlagen, Zahlungsströme, Verträge oder sonstige Tatsachen für beide Verfahren relevant sein. Ob und in welcher Form Informationen zwischen Behörden verwendet oder übermittelt werden dürfen, richtet sich allerdings nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Die rechtliche Bewertung kann trotzdem unterschiedlich ausfallen: Ein aufsichtsrechtlicher Verstoß ist nicht automatisch eine Straftat, und das Fehlen einer sofort vollstreckbaren aufsichtsrechtlichen Maßnahme bedeutet nicht automatisch, dass strafrechtlich keine Fragen mehr offen sind.
Wäre es daher falsch, die Entscheidung als „Freispruch“ oder vollständige Rehabilitierung der TGI AG zu bezeichnen?
Nach dem bislang bekannten Inhalt wäre eine solche Formulierung jedenfalls missverständlich. Eine Entscheidung über die aufschiebende Wirkung beziehungsweise die sofortige Vollstreckbarkeit ist kein strafrechtlicher Freispruch und offenbar auch keine abschließende aufsichtsrechtliche Entscheidung in der Hauptsache.
Präziser wäre die Aussage, dass die TGI AG in einem bestimmten verfahrensrechtlichen Punkt einen Teilerfolg erzielt hat.
Welche Unterlagen müssten Sie als Rechtsanwalt sehen, um die Tragweite der Entscheidung zuverlässig beurteilen zu können?
Für eine belastbare juristische Analyse wäre insbesondere die vollständige Entscheidung der Beschwerdekommission einschließlich Spruch beziehungsweise Tenor und Begründung erforderlich. Ebenso relevant wären die ursprüngliche FMA-Verfügung vom 26. Mai 2026, die dagegen erhobene Beschwerde und gegebenenfalls weitere Entscheidungen im Verfahren.
Eine Pressemitteilung einer Verfahrenspartei kann den Inhalt einer Entscheidung zusammenfassen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Originaldokuments.
Und welche Informationen wären erforderlich, um einen möglichen Zusammenhang mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zu bewerten?
Entscheidend wäre zunächst, was genau Gegenstand eines solchen Ermittlungsverfahrens ist, gegen wen es sich richtet und welche konkreten Sachverhalte untersucht werden. Erst dann könnte geprüft werden, ob es tatsächliche Überschneidungen mit dem FMA-Verfahren gibt.
Allein aus der vorliegenden Pressemitteilung lässt sich ein solcher Zusammenhang weder bestätigen noch ausschließen.
Vorläufiges rechtliches Fazit
Nach dem derzeit vorliegenden Text hat die TGI AG einen begrenzten verfahrensrechtlichen Erfolg erzielt: Eine konkrete Anordnung zur sofortigen Rückführung bestimmter Kundengelder muss offenbar während des laufenden Beschwerdeverfahrens zunächst nicht vollstreckt werden.
Daraus folgt jedoch weder eine abschließende Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells noch eine strafrechtliche Entlastung beteiligter Personen. Ebenso wenig darf aus dem Bestehen eines etwaigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens auf eine Schuld geschlossen werden.
Für eine belastbare Bewertung des Zusammenhangs zwischen FMA-Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungen müssten sowohl die vollständige Entscheidung der Beschwerdekommission als auch der konkrete Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bekannt sein.
Warum werden für die Auszahlungen nicht einfach PayRose von Dipl. iur. Mag. Dr. Daniel Henning Albert Rose oder Goldcard von Herbert Müllner benutzt, das war doch vor einem Jahr noch der „heisse Scheiss“?
Ach, übrigens, die „Altkunden“ der Aulicio müssen sich noch ein klitzekleines bisschen gedulden, bekommen nächste Woche aber eine Mail und dann wird alles gut! Ehrenwort!
Ich hatte gerade Telefonat mit einem TGI Oberstruki.( der letzte mir bekannte mit Aufenthalt in Ö.
Inhalt: Es rennt alles bombastisch.In Zukunft nur mehr TGI International.
Private Equity,Immo,Fonds bietet er gar nicht mehr an.
Die sind punkto Sicherheit und Rendite weit,weit,weit hinter der TGI.
Ist seit 03/2026 nur mehr auf Urlaub!
War vor 10 Jahren ein vernünftiger und bedachter Mensch.
Weiß nicht was da passiert ist.
Zumindest hat er mich nicht gefragt ob ich doch investieren will.
Und leider mein TGI Konkurs Wette habe ich verloren.
Es wird bei den Geschwistern Rauch eingelöst…..
Interessant vielleicht noch die Aussage vin Hartmut Heinrichs in seinem Call gestern es seien zum 1.8.
€ 150.000.000 an Goldbeständen den Anlegern gutgeschrieben worden. Kann natürlich auch genauso eine von Helmuts berühmten Phantasiezahlen sein die er da einfach weitergeplappert hat.
150 Millionen?
Ist ja jetzt kein Zehnerpotenz-Problem drin?
Wobei „gutschreiben“ ja alles heißen kann, dazu braucht man ja kein wirkliches Gold.
@urs Ich denke wir beide haben eine ähnliche Vorstellung davon, was mit der TGI und den Kalteneggers passiert, sollten die „Anleger“ auch nur ein Drittel dieser Summe in bar einfordern
Oder 10% *rofl*.
https://www.news.at/investigativ/tgi-ag-liechtenstein-ermittlungen-2026
Wobei, ich habe gestern eine Dokumentation gesehen über Opfer von Onlinebetrug ((für die TGI gilt natürlich uneingeschränkt die Unschuldsvermutung) also mehr allgemein betrachtet, die „Investoren“ bei der Aulicio des österreichischen Konsuls, sind ja auch ovensiv an die Öffentlichkeit getreten), dass sich aus Scham (davor dass bekannt wird wie komplett dämlich sie waren) tatsächlich nicht mal 20% der Opfer an die Öffentlichkeit trauen.
Die Trust Gold International behauptet auf ihrer Webseite sie hätte über € 100 Millionen an Rabatten ausgezahlt und über 50.000 zufriedene Kunden. Ganz schön sportlich innerhalb von 2 Monaten.
Julian Wieser.
Alexander Köck.
Gibts da auch eine grausliche Vorgeschichte?
Oder einfach nur ahnungslos,gierig,etc….
Mal gespannt ob Heute im Zoomcall die Stimmung schon kippt.
https://www.trustgold.international/academy/
So schnell werden aus 6 bis 8 Wochen, 8 Tage. Müssten auf Trustpilot nicht die Sterne nur so funkeln vor lauter begeisterten „Anlegern“ deren Buchgeld endlich zu Echtgeld geworden ist? Da haben wir von den deutschen 4%-„Anlegern“ noch gar nicht gesprochen die sollten ihr Geld ja seit mehreren Wochen haben.
Wie doof muss man eigentlich als Empfehlungsnehmer sein, um dich bequatschen zu lassen Geld an eine Briefkastenfirma im indischen Ozean zu überweisen?
Ab wann können eigentlich die ganzen Anwälte der sich übers Ohr gehauen fühlenden TGI- „Anleger“ vollstreckbare Titel beantragen?
Jetzt sind es dann nur noch 3 bis 5 Wochen Zeit für die Auszahlungen. Wobei die für das 4%-Premiummodell in Deutschland müssen die Gelder ja schon längst geflossen sein. Die Bafin mit Bescheid vom 19.6.2026
„Die TGI AG, Vaduz, Liechtenstein, hat auf Grundlage von Verträgen zum Produkt „Sales Premium“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die TGI AG das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der Bafin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die TGI AG die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_06_24_tgi_ag.html
Böse Zungen unken ja, bis spätestens zum Deutschen Nationalfeiertag sei der ganze Spuk vorbei. Das sind ab gestern gerechnet ziemlich genau 6 Wochen.
Hab ich auch gehört, die Mauritius Geschichte machts den Behörden aber nicht wirklich einfacher.
Wie ist „Spuk vorbei“ definiert? Keine Ableger mehr weltweit?
Das stelle ich mir schwierig vor. Außer durch U-Haft aller wichtigen Akteure.
Für die TGI AG Liechtenstein kann’s gut sein, dass bis dahin ein Masseverwalter draufsitzt.
Allerdings bin ich mit Prophezeiungen immer vorsichtig. Ich hätte denen, als ich das erste Mal von denen hörte, auch nicht bis August 2026 gegeben.
PS Frage mich gerade, wie lange ich das System schon beobachte. Also, den „Struki“, über die ich erstmals von der damaligen GGMT gehört habe, kenne ich seit Oktober 2018 (aus ganz anderem Zusammenhang). Firmenrechtliche Gründung der GGMTrading GmbH war am 12.10.2018 Ganz sicher schon genau beobachtet habe ich das, als von der Pandemie und dem Hochwasser in Guyana berichtet wurde; Corona war bekanntlich 2020, da hatte ich die schon einige Monate beobachtet, daher schätze ich mal, der erste Kontakt war im Jahr 2019. Hab‘ den Kopf geschüttelt, als ich erstmals die Versprechen auf der Homepage las. Hab‘ auch vielen Bekannten davon erzählt; jeder hat geschmunzelt. (Gut, ich konzidiere, dass der Tonfall meiner Erklärungen nicht neutral war).
Noch sieben Jahre hätte ich denen damals sicher nicht gegeben. Hätte man ja zwei 36-Monats-Runden mitnehmen können, jetzt im Rückblick. (Nein, theoretische Überlegung….)
Mir war das durch den Namen Kaltenegger gleich klar.
Wie Yosopov jetzt bei Arax.
Schuster Green Finance.etc.
Es gilt ja immer die Unschuldsvermutung – aber solche Leute ändern sich nie.Der GGMT Freispruch hat mich damals ein exklusives Essen gekostet.
Meine Wette bei TGI diesmal Q3 ist Ende.
Mein Wettfreund studiert schon wieder den Michelin….
Und ich müsste das Mahl – wieder (ohne jegliche TGI “ Rabatte) zahlen.
Bei Wienwert,Sun Contracting und GO Lending habe ich mich kulinarisch schadlos gehalten!
Ich bin im Beruf zeitlich sehr eingespannt und für deartige „Anlagen“ generell gar nicht empfänglich. Daher erst im April 2026 drauf gestoßen, als ich irgendetwas von Sponsoring eines Fußballklubs auf MSN gelesen hab und mir gedacht hab, das Gesicht kenne ich.
Hat mir dann noch gedacht. Wer färbt sich den auch den Bart … :-)
Tja und damit war das Interesse geweckt und ich hab zu recherchieren begonnen.
Für einen Außenstehenden wirkt das Urteil im GGMT-Prozess rückblickend zumindest erklärungsbedürftig. Wenn man sich heute die politischen und persönlichen Verbindungen, die Herkunft des entlastenden Gutachtens und mögliche personelle Überschneidungen im Umfeld ansieht, entstehen zwangsläufig sehr viele Fragen.
@Pater.Onzi, habt ihr das denn eindeutig definiert, was „am Ende“ bedeutet, für Euer Essen?
Weltweit zugedreht, also auch Mauritius? Im 3. Quartal, also bis 30. September?
Ich schätze mal, das verlierst Du.
Insolvenz Liechtenstein vielleicht. Aber Mauritius wird’s noch geben. So schnell schießen die Preußen nicht, und die Mauritianer auch nicht.
Guten Morgen Urs.
Prinzipiell gehts um Liechtenstein samt “ Unterbringung“ Kaltenegger und Müllner in ziemlich kleinen Räumlichkeiten.
Der neuerliche“ Move“ Mauritius war da noch weit weg.
Da gabs ja noch kolportierte Dubai Pläne.
Okay, dass Liechtenstein bis 30.09. offiziell insolvent ist, das könnte sich ausgehen. Wird aber sehr knapp.
Das kann ganz schnell gehen, wenn es nur noch Buchgeld
für die Auszahlungen gibt.
Ist die Frage.
Solange es genug Gläubige gibt, die Dashboard-Geld für echtes Geld halten, kann das meines Erachtens noch jahrelang weitergehen.
Und sollten die „Aussteiger“ in Vaduz nicht voll befriedigt werden, werden die von den einschlägigen Leuten noch ausgelacht werden, warum die denn nicht mitgegangen sind ins Mauritius-Modell.
Die Übertragung TGI zu TrustGold ist ja auch nichts anderes gewesen. Wie erklären sich sonst Sekunden für die Übertragung und das nicht ausfolgen von Überweisungsbestätigungen trotz deren Urgenz.
Im Wesentlichen kann man sogar die Rechtskraft anzweifeln, denn Zahlungen laufen ja nach wie vor auf Invicta Markets und nicht auf die Trust Gold Int., die nach 1 Monat scheinbar das Konto noch nicht umbenennen konnte.
Wäre mal eine Umfrage interessant, was diem leute gleuben wie viel Prozent der aufgelaufenen Forderungen der Kunden und Empfehlungsgeber seien wirklich durch Vermögenswerte der TGI gedeckt.
Ich fürchte, etliche werden die Frage nicht verstehen und es plausibel finden, dass das halt künftig erwirtschaftet wird.
Hat ja schließlich die letzten Jahre auch funktioniert.
Wem es hilft die Mähr weiterzustricken es könne ja noch ewig laufen, oder es würden die versprochenen Renditen von hunderten von Prozenten erwirtschaftet werden können, muss jeder für sich selber bewerten.
Nun, wer hier mitliest und Zugang zu den Primärquellen hat (zB den NEWS-Artikel, dass laut Staatsanwaltschaft nur 9% der Einnahmen in die Zielinvestitionen gingen) und immer noch überzeugt ist und die Chance nicht wahrnehmen, ihren Einsatz (vielleicht) zurückzubekommen – da fehlt mir jeglicher Missionierungsgeist.
Es gibt ja durchaus andere Kunden, mit denen ich Mitleid hätte.
Aber wenn ich das recht verstehe, ist das höchstens ein Gewinn fürs eigene Ego, aber de facto völlig irrelevant, weil die TGI AG Vaduz so oder so keine Produkte mehr vertreibt?
Dritter Versuch; Könnte es an dem bei Euroclear hinterlegten Bond liegen?
Darf ich diese Frage nicht stellen?
Die Frage darfst Du stellen.
Also, ich arbeite nicht bei der FMA, aber kann’s mir eher nicht vorstellen, dass da ein Zusammenhang besteht.
Die FMA prüft, ob bestimmte Geschäfte Einlagengeschäfte sind und genehmigungspflichtig. Das hat ja nichts mit irgendwelchen Bonds zu tun, deren Funktionsweise die möglicherweise genausowenig verstehen wie ich. Also, wer den zeichnet und inwiefern der die TGI-Kunden absichert.
Ist eine völlig normale Entscheidung eines Berufungsgerichts und die ist auch nachvollziehbar.
Ändert am Sachverhalt ohnehin nichts. Die Thematik rund um Einlagengeschäft oder nicht hat ohnehin ein Gericht auf Basis von entsprechenden Gutachten zu klären im ordentliche Verfahren zu regeln.
Nachdem die TGI ohnehin die Rückabwickler abgerechnet hat – wird sich ja zeigen ob die in den nächsten 4-6 Wochen ihr Geld zurück bekommen.
Für mich deutlich interessanter war und ist die Ermittlung der Staatsanwaltschaft, die sich auch Geschäftsmodell und Co. im Details ansieht. Dazu verweise ich auf die angestellten Berechnungen und die Absurdität der gegenständlichen Geschäftsmodells. Ich gehe in der Zwischenzeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Ponzi System aus – weil es die Margen die die TGI/Trust Gold in ihren Modellen beschreibt am Markt in der beschriebenen Form nicht gibt.
@fabienne Hast Du denn, ausser den Gschichterln` von Kaltenegger, irgendwelche Informationen durch was diese 750 Millionen.des TGI-Bonds nachprüfbar gedeckt sein sollen, oder ob sie überhaupt irgendwo eingetragen sind ?
Ja, und wie die überhaupt funktionieren.
Normalerweise nimmt man mit Bonds ja Fremdgeld auf. Davon habe ich als Kunde ja erstmal nichts.
Kann schon sein, dass der was helfen würde, wenn der irgendwo als Sicherheit hinterlegt ist – aber ich versteh’s nicht.
Für den normalen Verwendungszweck eines Bonds ergibt das TGI-/TRUST-GOLD-Modell für mich wenig Sinn.
Denkbar wäre, dass dort werthaltige oder zumindest vermeintlich werthaltige Beteiligungen und/oder Goldbestände eingebracht wurden. Aber nochmals: Entgegen mancher Aussagen in der Präsentation muss TRUST GOLD nach den aktuellen AGB für den Kunden während der Laufzeit kein individuell zugeordnetes Gold hinterlegen. Bis zur physischen Übergabe bleibt im Kern ein schuldrechtlicher Anspruch auf Lieferung.
Zusätzlich bleibt die Frage nach dem EWR: Wenn die eigenen AGB den EWR ausdrücklich vom Angebot ausschließen, während in der Präsentation gleichzeitig entsprechende Produkte für den EWR beworben werden, ist das zumindest ein massiver Widerspruch. Wer unter solchen Voraussetzungen trotzdem einsteigt, sollte sich sehr genau ansehen, worauf sein Anspruch am Ende tatsächlich beruht.
Der Bond hätte für mich vor allem dann einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck, wenn TGI ihn im Umkehrschluss als Sicherheit verwendet beziehungsweise beliehen hätte, um sich gegen Zinszahlungen frische Liquidität zu beschaffen.
Das wäre zumindest ein Modell, das wirtschaftlich einen erkennbaren Sinn ergibt. Alles andere müsste man mit belastbaren Unterlagen erklären.
Ich vermute mal es dauerd nicht lange bis die TGI da die Legende draus strickt, leider hätte die FMA die Auszahlung der Kundengelder innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen verboten….😂
Da die TGI von sich aus die Abrechnung und Rückzahlung angestoßen hat und auch die Fristen konkretisiert hat, kommen die die aus dem System raus möchten hoffentlich auch raus. Blöd wäre wenn Fristen nicht eingehalten werden, weil das behördliche Druckmittel jetzt fehlt.
Es werden noch Wetten angenommen.
@stefan Diese selbstgesetzte Frist läuft in sechs Tagen ab.
@ stefanHartmut Heinrichs am 30.9.: …gestern gab es eine mail an die „Auszahler“, dass das Geld jetzt in den nächsten 2 Wochen überwiesen wird…… Ehrenwort. So viel zur 8-Wochenfrist.
Na, da bin ich ja auf die Ausrede am 14. Oktober gespannt, warum es doch nicht ging.
Wahrscheinlich, weil nicht genug neue Leute eingezahlt haben.
Zum Schluss hat Hartmut dann noch versprochen, dass bis Ende dieser Woche alles ausbezahlt sei.
Stefan – schön wieder von Dir zu hören.
Alle Top Strukis ( ab 100 k ) angeblich in Dubai, Abu Dhabi,Südamerika….
Den Planktonvertrieb erwischts voll!!!
19 Mio. laut interner Info gesamt!!! vorhanden……
Mehr weiss ich nicht, da seit 2 Wochen komplette Funkstille.
Heist für mich die “ Elite“ ist weg. Alle andereren ( auch die Lulus mit 20.000 im Monat ) verbrennen.Sie werden auch durch Regress ins Privatermögen belangt!
Ein Kammerfunktionär sagte mir wortwörtlich “ da wirds etliche Konkurse geben“.
Man muss schon sagen Helmut Kaltenegger ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den sonst mutmaßlich arbeitslosen Rechtsanwalt Dr. Robert Weik aus Wien, wenn ich mir das neueste Video von Gunnar Wolf anschaue. Interessant aber sicherlich auch, das er von ehemaligen Mitstreitern abgemahnt wurde, wie man dem Video antnehmen kann. Es gibt also noch Menschen die es rechtszeitig geschafft haben den Notausgang zu finden.
wisst Ihr überhaupt was TGI wirklich heißt im internen Gebrauch bei Manuel und Helmut?
Täuschung – Gier – Illusion
Für mich, als juristischem Laien, klingt das mehr so als hätte es ein Angeklagter geschafft bis zum Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden und das jetzt schon als Freispruch feiert.
Sind denn die Gelder aus dem 4%- Modell in Deutschland schon alle ausbezahlt?
„Die TGI AG, Vaduz, Liechtenstein, hat auf Grundlage von Verträgen zum Produkt „Sales Premium“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die TGI AG das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der Bafin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die TGI AG die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_06_24_tgi_ag.html
Ja, wurde mir am 31.07. aufs Dashboard ausgezahlt und ich habe es zu Trust Gold übertragen lassen und dort Gold neu gekauft.
„Aufs Dashboard auszahlen“ kostet nichts, gefragt ist echtes Geld.
Warten wir mal Ende September ab.
@fabienne Ich habe gute Nachrichten für Dich, ich habe Dir gerade hier im System 10 Mllionen gutgeschrieben.