Darf Immobiliencrowdfunding ein Blindpool sein?

Published On: Mittwoch, 02.08.2017By Tags:

Bergfürst hat (versucht) hier ein neues Marktsegment aufzustoßen innerhalb des Immobiliencrowdfundings. Diesen Eindruck zumindest kann man bekommen, wenn man sich das aktuelle Projekt in diesem Bereich auf bergfürst.de anschaut. Unterstellen wir einmal, das das kapitalsuchende Unternehmen, für das Fontane Center in Königs Wusterhausen den Zuschlag nicht erhält innerhalb der Zwangsversteigerung. das ist ja durchaus möglich, denn es wird sicherlich noch den einen oder anderen Mitbieter dann geben, so wie Immobilien heute gefragt sind.Was passiert dann mit dem Geld der Anleger? Die Beschreibung des Projektes auf der Bergfürstseite gibt zumindest nichts her dazu. Lediglich wann man das Geld „frühestens“ zurückbezahlen will. Diese Wortwahl lässt ja dann viel Interpretationsspielraum Hier heißt es Zitat:Bei Nichtersteigerung des Objekts und Zuschlagserteilung an einen Dritten wird das Darlehen vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt – frühestens zum 30.04.2018. Auch bei dieser verkürzten Laufzeit wird das Darlehen mit 6,5 % p.a. verzinst. Nur in diesem Fall entfällt der Bonus.Zitat Ende

Natürlich hat unser kritischer User mit seiner Anmerkung in einer Mail an unsere Redaktion völlig recht, denn dieser genannte Rückzahlungstermin hat dann wirklich nichts Verbindliches an sich mit dem die investierten Anleger dann planen können.

Theoretisch könnte das Unternehmen das Geld über Jahre behalten o h n e das Anlger wohl dagegen eine Handhabe hätten. Die Projektlaufzeit ist ja hier auf 5 Jahre festgelegt. Vorzeitig könnte in der Interpretation dann ja auch bedeuten zum Beispiel nach 2 Jahren 3 jJhren und 4 Monaten usw………………so lange man eben unter der ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren bleibt, darf man sicherlich immer von „vorzeitig“ sprechen.

Zudem wäre dann sicherlich der Hinweis auf einen „Blindpool“ sicherlich nicht verkehrt. An Sicherheiten würde es ja dann nur diese “ notarielles abstraktes Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen der Ultima Ratio KW GmbH“. Diese Gesellschaft ist mit einemStammkapital von 25.000 Euro ausgestattet.

Wir haben diese „neue Form des Immobiliencrwodfundings“ am gestrigen Tage auch mit einigen Politikern in berlin aus dem Bereich des „Verbraucherschutzes“ diskutiert. Hier war man „not amused“ über solche Entwicklungen. Wir haben den Vorgang aber auch, mit einem Fragenkatalog verbunden, einmal an dei Bafin übermittelt.

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