Insolvenzverfahren bei Massen-Schadensfällen

Die Insolvenzen in Sachen BWF und so weiter zeigen, dass die Blackbox Technik ausgedient hat. Die Verfahren verschlingen Millionen Euros. Wer passt auf den Insolvenzverwalter auf? Ein netter Amtsrichter. Muss der Insolvenzverwalter die Anspruchsteller regelmäßig, zeitnah und klar informieren? Nein. Da kommen dann und wann Berichte.

Vermutlich muss der Gesetzgeber ran und die Insolvenzordnung ändern. Modernisierung täte gut.

3 Comments

  1. Administrator Mittwoch, 02.08.2017 at 12:35 - Reply

    Im Dunkeln ist gut munkeln. Transparenz ist angesagt, bei der Auftragsvergabe an Insolvenzverwalter und bei der Abarbeitung. Dabei müssen die Gläubiger und die Öffentlichkeit schnell und umfassend unterrichtet werden.

    • Stefan Meisinger Mittwoch, 02.08.2017 at 14:32 - Reply

      Die Auftragsvergabe an den Insolvenzverwalter geschieht durch das Insolvenzgericht. Die Unterrichtung der Gläubiger und Öffentlichkeit dann durch den Insolvenzverwalter.
      Wie und was soll man denn da als Aussenstehender beeinflussen ?

  2. Stefan Meisinger Mittwoch, 02.08.2017 at 10:28 - Reply

    Eine Aufsicht von Insolvenzrichtern kann man vergessen. Daher ist es immer dringend ratsam einen Gläubigerausschuss einzurichten und diesen dann mit engagierten Leuten zu besetzen.
    Anwälte eignen sich wg. oftmaliger Eigeninteressen dafür eher nicht.

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