Anleger sollten jetzt nicht abwarten
Wer Geld bei der TGI AG investiert hat, sollte die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und seine eigene Situation sorgfältig prüfen. Denn bei den laufenden Ermittlungen geht es letztlich um die zentrale Frage vieler Anleger: Welche Vermögenswerte sind tatsächlich vorhanden und in welchem Umfang können Anlegeransprüche im Ernstfall bedient werden?
Gerade in Situationen, in denen Aufsichtsbehörden einschreiten und strafrechtliche Ermittlungen bekannt werden, zeigt die Erfahrung aus anderen Fällen, dass sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens innerhalb kurzer Zeit erheblich verändern kann. Dazu können auch Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren gehören. Ob ein solcher Fall bei der TGI AG eintreten wird, ist derzeit offen. Die laufenden Verfahren liefern bislang keine abschließenden Antworten.
Allerdings werfen verschiedene öffentliche Aussagen neue Fragen auf. So wurde in den vergangenen Wochen mehrfach über mögliche Sanierungsansätze gesprochen. Solche Diskussionen führen zwangsläufig zu der Frage, welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und in welchem Umfang sie den Verpflichtungen gegenüber Anlegern gegenüberstehen.
Im Mittelpunkt steht dabei weiterhin die Goldthematik. Vertreter der TGI AG haben in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass entsprechende Goldbestände vorhanden seien. Nach Auffassung zahlreicher Kritiker wurden bislang jedoch keine Unterlagen veröffentlicht, die eine unabhängige und umfassende Überprüfung dieser Bestände ermöglichen würden. Genau diese Frage dürfte nun auch für Behörden, Ermittler und möglicherweise spätere Insolvenzverwalter von besonderem Interesse sein.
Ebenso wird zu klären sein, welche Rolle die verschiedenen Beteiligten rund um das Geschäftsmodell gespielt haben. Dazu zählen nicht nur die Unternehmensverantwortlichen selbst, sondern auch externe Dienstleister, Marketingagenturen, Produzenten von Werbevideos, Social-Media-Verantwortliche und Vertriebspartner.
Insbesondere für den Vertrieb stellt sich die Frage, welche Prüfungen vor der Vermarktung des Produkts vorgenommen wurden. Finanzvermittler haben grundsätzlich die Pflicht, sich mit den von ihnen angebotenen Produkten auseinanderzusetzen und deren Plausibilität zu prüfen. Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Fall erfolgt ist, wird möglicherweise ebenfalls Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.
Der bekannte Grundsatz lautet schließlich:
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Für die Verantwortlichen der TGI AG dürfte nun vor allem eines entscheidend sein: die umfassende Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Ermittlungsverfahren leben von Dokumenten, Nachweisen und nachvollziehbaren Erklärungen. Je transparenter Sachverhalte aufgearbeitet werden, desto schneller können offene Fragen geklärt werden.
Wichtig bleibt dabei: Für alle Beschuldigten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Die laufenden Ermittlungen stellen keine Vorverurteilung dar, und über mögliche strafrechtliche Konsequenzen können ausschließlich Gerichte nach Abschluss aller Verfahren entscheiden.
Fest steht jedoch schon heute:
Die Zeit der Werbeversprechen und Marketingbotschaften dürfte vorbei sein.
Jetzt geht es um Belege, Vermögenswerte, Dokumentationen und die Frage, ob die gemachten Zusagen mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität übereinstimmen.
Genau darauf werden Anleger, Behörden und die Öffentlichkeit in den kommenden Monaten besonders genau schauen.
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Die Frage bleibt ja auch, ob es stimmt dass die Flut- und Coronaopfer der GGMTrading bzw. Aulicio Mining, wirklich mit Aktienoptionen der TGI befriedet wurden? Ob die sich weiterhin mit der Hoffnung auf einen Börsengang, der sich ja auch schon Jahr um Jahr verschoben hat, beruhigen lassen? von den Opfern der Baumin- Mine in Sierra Leone hat man auch schon lange nichts mehr gehört.
Das wird sich spätestens erweisen wenn die Staatsanwaltschaft die Bilanzen der TGI geprüft hat, und sich herausstellt ob das Kapital der TGI in Gold und Geld höher ist als deren Verbindlichkeiten. Ich habe da so einen Verdacht.
Für mich stellt sich die Frage, gibt es Geschädigte?
Anmerkung der Redaktion: Ja, natürlich – und das möglicherweise in einer ganz anderen Größenordnung, als manche derzeit vermuten. Denn eines scheint noch nicht jeder verstanden zu haben: Sollte es tatsächlich zu einer Rückabwicklung in Deutschland kommen, müssten betroffene Anleger grundsätzlich so gestellt werden, als hätten sie das betreffende Geschäft niemals abgeschlossen.
Hinzu kommt, dass Anleger unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise weitere Ansprüche geltend machen könnten. Dabei könnte auch die Frage eine Rolle spielen, wie sich der Goldpreis seit dem jeweiligen Vertragsabschluss entwickelt hat. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche tatsächlich bestehen, müsste allerdings im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Kritiker argumentieren seit Jahren, dass das heutige Problem möglicherweise gar nicht entstanden wäre, wenn die beworbenen Goldkäufe unmittelbar erfolgt wären und die entsprechenden Bestände nachvollziehbar für die jeweiligen Kunden eingelagert worden wären. In einem solchen Szenario könnten vorhandene Goldbestände gegebenenfalls verwertet werden, um Ansprüche zu bedienen.
Genau hier liegt jedoch einer der zentralen Streitpunkte. Seit Langem wird darüber diskutiert, in welchem Umfang die beworbenen Goldbestände tatsächlich vorhanden sind und wie diese dokumentiert wurden. Diese Fragen konnten nach Ansicht von Kritikern bislang nicht abschließend geklärt werden.
Ob die entsprechenden Nachweise existieren und welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind, dürfte nun nicht mehr nur für Anleger von Interesse sein, sondern auch für die zuständigen Behörden und gegebenenfalls weitere Beteiligte an den laufenden Verfahren.
Fest steht: Die kommenden Monate werden zeigen müssen, welche der bislang geäußerten Behauptungen und Vermutungen durch belastbare Unterlagen und Nachweise bestätigt werden können. Bis dahin gilt für alle Beteiligten selbstverständlich die Unschuldsvermutung