Die Finanzaufsicht Bafin hat erneut vor mehreren Internetseiten gewarnt, über die offenbar ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Festgeldanlagen angeboten werden. Betroffen sind diesmal die Webseiten dbkapital(.)com, dkbfinanz(.)com, festeanlagen(.)com sowie get1stbridge(.)com.
Nach Angaben der Bafin bieten die Betreiber über diese Seiten unerlaubt Tagesgeld-, Festgeld- sowie weitere Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Anleger sollten bei entsprechenden Angeboten äußerste Vorsicht walten lassen.
Identitätsmissbrauch bei Festgeld-Angeboten
Besonders brisant: Die Betreiber der Seiten dbkapital(.)com, dkbfinanz(.)com und festeanlagen(.)com sollen im Impressum die Unternehmensdaten der Berliner peach ventures management GmbH, inzwischen Felsen Ventures Management GmbH, missbräuchlich verwendet haben.
Die Bafin spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch. Für Verbraucher entsteht dadurch leicht der Eindruck eines seriösen und regulierten Angebots, obwohl tatsächlich keinerlei Zulassung der Finanzaufsicht vorliegt.
Auch E-Mails von den Adressen:
- info@dbkapital(.)com
- kunde@dkbfinanz(.)com
stehen laut Bafin im Zusammenhang mit den unerlaubten Angeboten.
Warnung vor get1stbridge(.)com
Auch die Webseite get1stbridge(.)com steht im Fokus der Finanzaufsicht. Dort sollen ohne Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Eine Zulassung der Betreiber liegt nach Erkenntnissen der Bafin nicht vor.
Hohe Risiken für Anleger
Die Bafin weist erneut darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis benötigen, wenn sie Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.
Gerade vermeintlich attraktive Festgeldangebote mit hohen Zinsen werden zunehmend von Betrügern genutzt, um Anlegergelder einzusammeln. Nicht selten endet dies für Investoren mit erheblichen Verlusten oder sogar einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Auffällig bei solchen Angeboten sind häufig:
- unrealistisch hohe Zinsen,
- fehlende oder gefälschte Zulassungen,
- ausländische Firmensitze,
- Druck zu schnellen Einzahlungen,
- sowie missbrauchte Unternehmensdaten real existierender Firmen.
Bafin und Ermittlungsbehörden warnen
Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter warnen seit längerem vor professionell aufgemachtem Online-Anlagebetrug.
Anleger sollten daher vor jeder Investition prüfen:
- ob das Unternehmen tatsächlich von der Bafin zugelassen ist,
- ob Impressum und Firmendaten echt sind,
- und ob Warnmeldungen der Behörden vorliegen.
Die aktuellen Hinweise der Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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