Manchmal geht Politik erstaunlich schnell.
Gestern noch wurde gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony Anklage erhoben, weil er eine Pride-Parade stattfinden ließ.
Heute erklärt dieselbe Staatsanwaltschaft:
Ach übrigens, das war dann doch keine Straftat.
Kann ja mal passieren.
Die erstaunliche Reise einer Straftat
Der Fall liest sich wie ein juristischer Abenteuerroman.
Die ungarische Regierung verbietet die Pride-Parade.
Der Bürgermeister lässt sie trotzdem stattfinden.
Über 200.000 Menschen kommen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.
Dann meldet sich der Europäische Gerichtshof zu Wort und erklärt, dass die zugrunde liegenden Anti-LGBTQ-Gesetze gegen europäische Grundfreiheiten verstoßen.
Und plötzlich entdeckt die Staatsanwaltschaft eine bemerkenswerte neue Erkenntnis:
„Die beschriebenen Sachverhalte stellen keine Straftat mehr dar.“
Eine Formulierung, die frei übersetzt ungefähr bedeutet:
„Der Europäische Gerichtshof hat uns freundlicherweise erklärt, dass das mit der Anklage vielleicht doch keine so brillante Idee war.“
Viktor Orbans Zaubertrick
Besonders faszinierend ist die Geschwindigkeit, mit der sich die juristische Realität verändern kann.
Zunächst hieß es:
Pride verboten.
Dann hieß es:
Pride durchgeführt.
Dann hieß es:
Anklage.
Und jetzt heißt es:
Keine Straftat.
Wer sagt, Europa sei bürokratisch, hat offensichtlich noch nie erlebt, wie schnell sich politische Wahrheiten verändern können.
200.000 Menschen als Ordnungswidrigkeit?
Fast schon ironisch wirkt die Tatsache, dass die verbotene Demonstration größer wurde als viele Pride-Veranstaltungen zuvor.
Offenbar führte das Verbot nicht dazu, dass weniger Menschen kamen.
Sondern eher dazu, dass besonders viele Menschen kamen.
Politische Strategen nennen so etwas gewöhnlich einen mäßig erfolgreichen Plan.
Der EuGH als Spielverderber
Am Ende war es der Europäische Gerichtshof, der den ganzen Fall auf den Kopf stellte.
Aus Sicht der ungarischen Regierung vermutlich ungefähr so angenehm wie ein Schiedsrichter, der in der 95. Minute den Siegtreffer zurücknimmt.
Plötzlich stand die Frage im Raum, ob das Gesetz selbst überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist.
Und damit bekam auch die Anklage ein Problem.
Fazit
Gergely Karácsony dürfte heute deutlich entspannter schlafen als noch vor einigen Monaten.
Aus einem Angeklagten wurde praktisch über Nacht wieder ein Bürgermeister.
Und die Staatsanwaltschaft musste feststellen, dass es schwierig ist, Menschen für etwas zu bestrafen, das laut höchstrichterlicher Entscheidung gar keine Straftat sein soll.
Oder anders gesagt:
Manchmal ist die größte Überraschung nicht, dass eine Anklage erhoben wird – sondern dass jemand später feststellt, dass dafür die rechtliche Grundlage fehlt.
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