Startseite Allgemeines Winfried Kleinhenz: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

Winfried Kleinhenz: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Teilen

Die BaFin hat Herrn Winfried Kleinhenz, Elfershausen (früher: Hammelburg), mit Bescheid vom 22. August 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Kleinhenz nimmt von Dritten unbedingt rückzahlbare Gelder an und betreibt hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Meldung der BaFin Ende

Nun darf man wie immer sehr gespannt sein, ob der hier Betroffene dann in der Lage sein wird alle Gelder an Anleger zurückzubezahlen, oder ob es dann irgendwann zu einer Insolvenzmeldung kommt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hansa Rostock und der Spielplan der 3. Liga

Endlich ist er da, der neue Spielplan der 3. Liga. Jetzt können...

Allgemeines

Kommentar aus Sicht eines Eintracht Frankfurt-Fans

Na also, geht doch. Eintracht Frankfurt holt Noel Aseko — und der...

Allgemeines

TGI „Gold mit Rabatt“: Rechtsanwalt Maurice Högel über Chancen, Risiken und die Grenzen der Werbung

Die TGI AG präsentiert ihr Modell unter dem Schlagwort „Gold mit Rabatt“....

Allgemeines

Prinz Harrys Kampf gegen die Presse: Ist der lange Rechtsstreit am Ende angekommen?

Der jahrelange juristische Kampf von Prinz Harry gegen Teile der britischen Boulevardpresse...