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ThomasLloyd Climate Solutions GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ThomasLloyd Climate Solutions GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nach dem vorliegenden Beschluss gilt die Sicherungsmaßnahme seit dem 20. Oktober 2026, 10:15 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1513 IN 2263/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Münchner Rechtsanwalt Andreas Krompaß. Zugleich wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet: Verfügungen der Gesellschaft sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ausdrücklich erfasst ist auch die Einziehung ausstehender Forderungen. Die Maßnahmen dienen laut Beschluss dazu, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 298279 eingetragen. Als Geschäftsanschrift nennt die Bekanntmachung „c/o Munich City Office, Rosental 5, 80331 München“. Als Geschäftsführer wird Matthias Klein aufgeführt. Verfahrensbevollmächtigte der Gesellschaft ist die Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Göttingen.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit diesem Beschluss noch nicht erfolgt. Die gerichtliche Entscheidung betrifft zunächst vorläufige Sicherungsmaßnahmen im laufenden Antragsverfahren.

Zu den wirtschaftlichen Ursachen, zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten und zur Zahl betroffener Gläubiger enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso lassen sich daraus keine belastbaren Aussagen über eine mögliche Fortführung des Unternehmens oder die Aussichten auf spätere Zahlungen an Gläubiger ableiten.

Der Beschluss betrifft ausdrücklich die genannte GmbH. Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage anderer Gesellschaften mit dem Namen ThomasLloyd sind daraus allein nicht möglich.

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