Wenn Unternehmen oder Vermittler im Gold- und Edelmetallbereich von einem „Safe Keeping Receipt“ (SKR) sprechen, klingt das für viele Anleger zunächst beruhigend. Noch stärker wirkt es, wenn dazu gesagt wird, es handle sich um ein „notariell“ oder „anwaltlich hinterlegtes Dokument“, das eine bestimmte Goldmenge in einem Hochsicherheitslager bestätige.
Ein typisches Beispiel lautet etwa:
„Es liegt ein notariell hinterlegtes Safe Keeping Receipt (SKR) der Kanzlei Weik (Wien) vom 23.03.2026 vor, das 2.182 kg Gold in einem Hochsicherheitslager bestätigt. Das ist keine Behauptung, sondern ein anwaltlich hinterlegtes Dokument.“
Doch was bedeutet das tatsächlich?
Und vor allem: Was beweist ein solches Dokument – und was eben gerade nicht?
Was ist ein SKR überhaupt?
Ein Safe Keeping Receipt (SKR) ist im Kern ein Verwahr- oder Lagerbestätigungsdokument. Es soll dokumentieren, dass ein bestimmter Vermögenswert – etwa Gold, Silber oder andere Edelmetalle – zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einem Verwahrer oder Lagerhalter vorhanden sein soll.
Ein SKR kann typischerweise Angaben enthalten zu:
- der Menge des eingelagerten Goldes
- dem Datum der Bestätigung
- dem Lagerort oder dem Lagerhalter
- der Art des Vermögenswerts
- gegebenenfalls dem Begünstigten oder Eigentümer
Ein solches Dokument kann also grundsätzlich als Nachweis einer behaupteten Verwahrung dienen.
Was bedeutet „anwaltlich“ oder „notariell hinterlegt“?
Genau an diesem Punkt entsteht oft ein Missverständnis.
Wenn gesagt wird, ein SKR sei bei einer Kanzlei hinterlegt oder notariell verwahrt, bedeutet das zunächst einmal vor allem eines:
Es existiert ein Dokument, das bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt oder vorgelegt wurde.
Das kann die Existenz des Schriftstücks absichern.
Es bedeutet aber nicht automatisch, dass der Notar oder die Kanzlei damit zugleich inhaltlich bestätigt hat:
- dass die Goldmenge physisch tatsächlich vorhanden ist
- dass das Gold eigenständig geprüft wurde
- dass es rechtlich eindeutig dem Kunden gehört
- dass das Gold insolvenzfest gelagert ist
- dass ein Insolvenzverwalter keinen Zugriff darauf hätte
Anders gesagt:
Ein hinterlegtes Dokument ist zunächst der Nachweis, dass ein Dokument existiert – nicht zwingend der Beweis, dass alle wirtschaftlichen und rechtlichen Aussagen darin umfassend geprüft und durchsetzbar sind.
Was ein SKR belegen kann
Ein SKR kann – je nach Qualität und Ausgestaltung – durchaus ein relevantes Indiz sein.
Es kann darauf hindeuten, dass:
- ein Verwahrverhältnis behauptet wird
- eine bestimmte Menge Gold einem Bestand zugeordnet wurde
- eine externe Stelle ein Dokument über diesen Bestand erhalten oder verwahrt hat
- die Goldlagerung nicht nur mündlich behauptet, sondern schriftlich dokumentiert wurde
Das ist mehr als ein bloßes Werbeversprechen.
Aber es ist eben noch nicht automatisch der volle Eigentums- und Insolvenzschutz-Nachweis.
Was ein SKR gerade nicht automatisch beweist
Hier liegt der entscheidende Punkt für Anleger.
Ein SKR ist nicht automatisch:
- ein unanfechtbarer Eigentumsnachweis
- ein Beweis für individuelles Kundeneigentum
- ein Beweis für Sondervermögen
- ein Beweis dafür, dass das Gold außerhalb der Insolvenzmasse liegt
- ein Beweis dafür, dass jeder Kunde sein Gold im Ernstfall herausverlangen kann
Denn dafür reicht eine bloße Lagerbestätigung in aller Regel nicht aus.
Die zentrale Frage: Gehört das Gold wirklich dem Kunden?
Für Anleger ist nicht nur wichtig, ob Gold irgendwo liegt, sondern vor allem:
Wem gehört dieses Gold rechtlich – und kann der Kunde im Ernstfall darauf zugreifen?
Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird.
Denn selbst wenn 2.182 Kilogramm Gold tatsächlich in einem Hochsicherheitslager liegen sollten, bleibt ohne weitere Nachweise offen:
- Ist dieses Gold kundenscharf zugeordnet?
- Gibt es Barrenlisten mit Seriennummern?
- Ist dokumentiert, welcher Kunde welchen Anteil hält?
- Liegt Fremdeigentum vor – oder nur ein Sammelbestand?
- Wurde das Gold so gelagert, dass ein Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen kann?
- Besteht für den Kunden ein Aussonderungsrecht?
Ohne diese Klarheit kann ein SKR zwar beeindruckend klingen – aber die wichtigste Frage bleibt offen:
Ist das wirklich Kundengold – oder nur ein dokumentierter Gesamtbestand?
Was Anleger zusätzlich verlangen sollten
Wer sich auf ein SKR verlassen soll, sollte nicht nur das Dokument selbst sehen wollen, sondern auch die dazugehörigen Unterlagen.
Wirklich belastbar wird ein solcher Nachweis erst, wenn zusätzlich vorliegen:
- Name und Sitz des Lagerhalters
- genauer Lagerort
- Verwahrvertrag / Lagervertrag
- Treuhandvereinbarung, falls ein Treuhänder beteiligt ist
- Barrenlisten / Seriennummern
- Nachweis der Eigentumszuordnung
- Bestätigung des Lagerhalters selbst
- unabhängige Bestandsprüfung (Audit)
- klare Regelung, dass das Gold nicht im Eigentum der Gesellschaft, sondern im Eigentum der Kunden steht
- eindeutige Aussage zur Insolvenzfestigkeit
Erst aus dem Zusammenspiel dieser Unterlagen ergibt sich ein wirklich belastbares Bild.
Warum die Formulierung „Das ist keine Behauptung“ mit Vorsicht zu genießen ist
Sätze wie:
„Das ist keine Behauptung, sondern ein anwaltlich hinterlegtes Dokument“
klingen stark.
Juristisch und wirtschaftlich sind sie aber mit Vorsicht zu betrachten.
Denn natürlich ist ein Dokument mehr als bloß ein mündliches Versprechen.
Aber die bloße Existenz eines Dokuments ersetzt nicht automatisch die Prüfung von:
- Eigentum
- Verfügungsberechtigung
- Lagerstruktur
- Insolvenzschutz
- tatsächlichem Bestand
Ein SKR kann also ein Baustein der Transparenz sein.
Es ist aber nicht automatisch der Endpunkt jeder Prüfung.
Fazit: Ein SKR ist ein Anfang – aber noch kein Vollbeweis
Ein Safe Keeping Receipt kann ein wichtiges Dokument sein, wenn es um die behauptete Lagerung von Gold geht. Es kann belegen, dass ein bestimmter Bestand dokumentiert wurde und dass darüber eine schriftliche Verwahrbestätigung existiert.
Aber:
Ein SKR allein ist noch kein unanfechtbarer Eigentumsnachweis und kein automatischer Beweis dafür, dass Kundengold im Insolvenzfall sicher geschützt ist.
Gerade bei Edelmetall-Investments gilt deshalb:
Nicht nur fragen, ob Gold vorhanden ist – sondern vor allem,
- wem es rechtlich gehört
- wie es zugeordnet ist
- wer es verwahrt
- und ob der Kunde es im Ernstfall tatsächlich herausverlangen kann
Denn genau dort trennt sich ein beeindruckendes Papier von einer wirklich belastbaren Absicherung.
Kurz auf den Punkt gebracht
Ein Safe Keeping Receipt (SKR) ist:
- ein Verwahr- oder Lagerbestätigungsdokument
Ein SKR ist nicht automatisch:
- ein endgültiger Eigentumsnachweis
- ein Beweis für individuelles Kundengold
- ein Beweis für Insolvenzschutz
Wer sich darauf verlassen soll, sollte daher immer auch die begleitenden Verträge, Lagerbestätigungen und Eigentumsnachweise sehen wollen.
Werte Damen und Herern, wussten sie eigentlich das Herr Kaltenegger sein Liechtensteiner Büro hat in Wien nachbauen lassen damit er nicht immer nach Liechtenstein fahren muss. Ich habe dokumentierte Unterlagen an wievielen tagen Jemand bei der TGI AG in Liechtenstein wirklich im Büro war. Ich habe dies jetzt an die Finanz weitergegeben.
Alter Verwalter, die Menschheit ist verblödet und dem Untergang geweiht. Amen
In einem Video ( für DieBewertung interessant in dem Video werden Strassenansichten des Wohnhauses von Thomas Bremer veröffentlicht) . Eines „Freiheits- und Bodycoaches“ und wohl auch „Empfehlungsgebers“ ist das Schreiben der Kanzlei WEIK veröffentlicht. Mal davon abgesehen, dass ich aus den Aussagen keinerlei Sicherheit für die Käufer erkennen kann, ist der Schlussatz wahrscheinlich am aussagekräftigsten.
„Eine Haftung wird von unserer Seite nicht übernommen.“
Allerdings:
„Für die Beantwortung von Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.“
Na dann:
WEIK Rechtsanwälte
Wallnerstrasse 2/28
A- 1010 Wien
+43 676 33 99 747
Anmerkun der Redaktion:
Herrn Rechtsanwalt Weik habe ich versprcohen das ich ihm den Film „denn Sie wissen nicht was sie tun“
übersende.
Bei Psiram versuchen sie ja manchmal den Leuten, denen „Empfehlungsgeber“ meinen die Welt von TGI und Helmut, zum eigenen Wohle, ungeprüft weitergeben zu müssen einige Plausibilitätsfragen für die KI vorzuschlagen. Aktuell:
„Hier wieder der KI- Frageservice:
Gibt es denn in der Sambischen Presse Berichte über Gschwndtner und die bootup? Ist das üblich bei der behaupteten Grösse des Geschäftsmodelles?“
Ich habe es mal getestet :-)))), aber möge jeder seine eigenen Ergebnisse erzielen.
https://forum.psiram.com/index.php?topic=18680.885
Ich bin froh das ich den Vertrag gekündigt habe, bei all diesen Berichten in den Medien weiss ich mich jetzt auf der sicheren Seite. Ich hofef das auch die anderen Kunden das begreifen.
Gratulation!! Alles richtig gemacht. Von Ihnen kann man lernen 🤣👌
Was für ein Witzdokument, dass sich ein seriöser Rechtsanwalt dafür überhaupt hergibt. Da muss die Dummheit oder die finanzielle Not dann sehr gross sein, vielelicht aber auch Beides. Macht euch locker liebe TGI Kunden, geht auf die Goldsuche nach Afrika und lasst euch von Herrn Kaltenegger bitte dann Schürfrechte geben lassen. Wäre dann ein Abenteuerurlaub.
Ich habe mir das Dokument von Herrn Bremer zusenden lassen, und werde dieses nun an die TGI AG übersenden, natürlich mit der Bitet an TGI das Dokument auszufüllen. Ich warte einmal ab, ob das Dokument zurückkommt mit den erforderlichen Daten. Danke an diese Plattform die seit Jahren eine sehr gute Arbeit macht, was mich gerade auch der TGI AG meine Zweifel haben lässt.
Hallo Herr Bremer, das Zitat
„Es liegt ein notariell hinterlegtes Safe Keeping Receipt (SKR) der Kanzlei Weik (Wien) vom 23.03.2026 vor, das 2.182 kg Gold in einem Hochsicherheitslager bestätigt. Das ist keine Behauptung, sondern ein anwaltlich hinterlegtes Dokument.“
ist kein typisches Beispiel, sondern aus meinem Kommentar vom Montag, 13.04.2026 um 01:16 Uhr entnommen (https://www.diebewertung.de/tgi-ag-vaduz-auf-manche-kommentare-muss-man-ausfuehrlich-antworten-hier-ein-beispiel/).
Ansonsten vielen Dank für die Ausführung. Sie konstruieren Ihr Argument aus meiner Sicht nur so, als wäre das SKR im TGI-Fall praktisch wertlos. Das halte ich für übertrieben.
Sie haben aus meiner Sicht Recht, dass ein SKR kein vollständiger Eigentumsnachweis ist und kein gerichtlich geprüftes Insolvenzaussonderungsrecht begründet. Diese Einschränkung gilt auch für das konkrete Weick-Schreiben, das keine Barrenlisten enthält und keine kundenscharfe Zuordnung dokumentiert.
Allerdings behandeln Sie das SKR isoliert und ignorieren, dass es im Zusammenspiel mit den AGB (§ 3 Besitzkonstitut, § 4 segregierte Verwahrung) und dem Kooperationsvertrag steht, der laut Weick-Schreiben Regelungen zur segregierten Lagerung, einer All-Risk-Versicherung und der Bestandsdeckungspflicht enthält. Das Weick-Schreiben ist kein Marketing-Dokument, sondern ein Anwaltsschreiben an alle Kunden mit Haftungshinweis — was seinen Inhalt nicht zur Garantie macht, aber auch nicht zur bloßen Behauptung.
Ich wünsche mir durchaus und hörte gestern in der Präsentation, dass tatsächlich geplant ist, ab diesem Monat und dann regelmäßig den Goldbestand durch Dritte überprüfen zu lassen. Die Forderung ist aus Käufersicht richtig, denn warum sollte die TGI es machen lassen, wenn Kunden ihr blind vertrauen.
Lieber Johannes, verstehe ich das richtig, dass wenn man das 2% Treuerabattsystem zu Grunde legt, die die TGI innerhalb von drei Jahren, diese gut zwei Tonnen Gold im Wert von 270.000.000 Euro ausliefern und zusätzlich noch 290.000.000 Euro an Rabatten und Boni auszahlen muss? Na auf die Bilanzen bin ich gespannt.
„Allerdings behandeln Sie das SKR isoliert und ignorieren, dass es im Zusammenspiel mit den AGB (§ 3 Besitzkonstitut, § 4 segregierte Verwahrung) und dem Kooperationsvertrag steht, der laut Weick-Schreiben Regelungen zur segregierten Lagerung, einer All-Risk-Versicherung und der Bestandsdeckungspflicht enthält.“
Diesen Vertrag hat für die Goldcrest Amar Deep Sing Hari, der indische Multimillardär oder Frau Niharika Handa mit den diversen Geburtsdaten unterschrieben? Gerichtsstand ist jeweils Sambia, Ghana und Guyana?
https://www.modernghana.com/news/1442343/cid-investigates-alleged-identity-fraud-by-two.html
https://www.ghanaweb.com/GhanaHomePage/NewsArchive/Indian-Ghanaian-business-mogul-Niharka-Handa-reacts-to-allegations-of-being-a-fugitive-2000388
Ist das jetzt das Gold der Goldcrest aus Ghana, dass wie schon lange versprochen monatlich in Österreich eintrifft, oder woher kommt das? Und woher kam das Geld mit dem es bezahlt wurde?
Taschenspielertrick mehr nicht. Das Gold ist geliehen. Ich schreibe Ihnen dazu nachher mehr an die Redaktion.