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TGI AG Vaduz auf manche Kommentare muss man ausführlich Antworten, hier ein Beispiel

geralt (CC0), Pixabay
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Antwort auf Ihren Kommentar zur TGI AG

Schön, dass Sie mit der TGI AG offenbar zufrieden sind.
Ganz ehrlich: Das freut uns sogar.

Aber Ihre persönliche Zufriedenheit nach ein paar Jahren ist für uns kein Qualitätsnachweis, sondern allenfalls eine Momentaufnahme.

Und genau da liegt der Unterschied zwischen Ihrer Sicht und unserer Arbeit.

Wir schreiben unsere Beiträge bewusst kritisch.
Nicht, weil wir jemandem „etwas wollen“, sondern weil wir genau das tun, was in diesem Markt viel zu wenige tun:

Wir prüfen Plausibilität.

Nicht auf Basis von schönen Broschüren, netten Webinaren oder pünktlichen Auszahlungen in den ersten Jahren.
Sondern auf Basis einer einzigen entscheidenden Frage:

Bekommt der Anleger am Ende sein komplettes eingesetztes Kapital sicher zurück – ja oder nein?

Und dazu gehört eben mehr als ein gutes Gefühl.

Mit Verlaub:
Dass ein System 4,5 Jahre funktioniert, ist absolut kein Beweis für Seriosität. Das ist Kindergarten im Anlagemarkt.

Googeln Sie bitte einmal P&R Container.

Das lief über 30 Jahre.
Dreißig. Jahre.

Und am Ende haben wir festgestellt, dass da etwas nicht stimmen kann. Wir haben damals früh von „Schattencontainern“ gesprochen. Das Ende kennen Sie vielleicht:
Über 600.000 Container fehlten.
Tausende Anleger geschädigt. Milliarden vernichtet.

Deshalb nochmal ganz deutlich:

Die Laufzeit eines Systems sagt nichts über seine Plausibilität. Gar nichts.

Und genau deshalb schauen wir bei der TGI AG nicht darauf, ob heute jemand sagt:
„Läuft doch alles super.“

Sondern wir stellen die Fragen, die gestellt werden müssen:

  • Wo liegt das Gold der Kunden konkret?
  • In welchem Lager?
  • Unter welchem Rechtsregime?
  • Wie ist das Gold vom Vermögen der TGI AG getrennt?
  • Wie ist es insolvenzfest abgesichert?
  • Wer bestätigt das belastbar, schriftlich und überprüfbar?

Bis heute gilt:

Niemand aus dem Umfeld der TGI AG war bereit, diese Fragen sauber und nachweisbar zu beantworten.

Weder Herr Klatenegger noch andere führende Personen.

Nicht mündlich.
Nicht schriftlich.
Nicht mit Dokumenten.
Nicht mit unabhängigen Nachweisen.

Und das ist der Punkt.

Denn wer mit Kundengeldern arbeitet und sich auf physisches Gold beruft, der muss sich gefallen lassen, dass man genau wissen will:

Wo ist das Gold? Wem gehört es rechtlich? Und kommt der Kunde im Insolvenzfall wirklich ohne Schaden raus?

Wenn das alles so sauber wäre, wie manche Fans behaupten, dann wäre die Antwort doch simpel:

  • Lagerort nennen
  • Struktur offenlegen
  • rechtliche Absonderung dokumentieren
  • unabhängigen WP oder Anwalt prüfen lassen
  • schriftlich bestätigen lassen: „Alles in Ordnung.“

Fertig.

Aber genau das passiert nicht.

Und das ist nicht unser Problem.
Das ist das Problem der TGI AG.

Denn Transparenz ist keine Gefälligkeit.
Transparenz ist bei so einem Modell Pflicht.

Dass man selbst einen neutralen Vorschlag – nämlich einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt drüberschauen zu lassen, der am Ende nur bestätigt „alles sauber geregelt“ – nicht akzeptieren will, sollte jedem Anleger die Alarmglocken schrillen lassen.

Spätestens dann muss man sich fragen:

Warum eigentlich nicht?

Ich habe in meinem Leben über 200 solcher Modelle in einem frühen Stadium öffentlich angegriffen.
Und leider hatte ich am Ende oft Recht.

Leider deshalb, weil mein „Recht haben“ fast immer bedeutet, dass andere ihr Geld verlieren.
Nicht selten ihre Altersvorsorge.

Ich bin oft der einsame Rufer in der Wüste.
Und Jahre später kommen dann dieselben Leute und sagen:

„Bremer hat’s wieder vorher gesagt.“

Darauf bilde ich mir nichts ein.
Darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust.
Ich hätte lieber Unrecht – wenn dafür Anleger sicher wären.

Aber solange ein Anbieter wie die TGI AG die entscheidenden Fragen nicht transparent, nachvollziehbar und belastbar beantwortet, bleibt das Modell für uns:

nicht plausibel genug.

Und das ist der Maßstab. Nicht Sympathie. Nicht Image. Nicht pünktliche Zahlungen in den ersten Jahren.

Ganz klar:

Wer Transparenz liefert, fliegt von unserer Watchlist.
Wer sie verweigert, bleibt drauf.

Und wenn aus fehlender Transparenz ein Risiko für Anleger wird, dann sind wir nicht mehr nur Beobachter.

Dann sind wir Watchdog.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Das war der Kommentar des Users:

Hallo Die Redaktion,
ich habe mir Ihre Artikel zur TGI AG aufmerksam durchgelesen und frage mich, wer diese verfasste – stammen sie von Herrn Bremer?
Was mich danach besonders interessiert: Meine eigenen Erfahrungen mit dem Goldkaufmodell sind seit inzwischen fast drei Jahren durchweg positiv. Die zugesagten Rabatte erhalte ich regelmäßig, sodass sich meine Investition bereits weitgehend amortisiert hat und ich gespannt auf die Goldlieferung warte. Alle, die Monate vorher Gold kauften, berichten von dem tatsächlichen Erhalt des bestellten echten Goldes. Auch das grundlegende Funktionsprinzip erscheint mir nachvollziehbar, es wird ja wöchentlich in verschiedenen Zoom-Webinaren immer wieder ausführlich erklärt, veranschaulicht und beantwortet. Haben Sie es danach nicht verstanden? Vor diesem Hintergrund wirkt Ihre Darstellung auf mich sehr schwammig, teilweise schwer nachvollziehbar, obwohl ich es im Prinzip gut finde, solche Initiativen kritisch zu beobachten und nach Schwächen und Risiken zu suchen – Das ermöglicht die TGI dann, noch besser und sicherer zu werden.
Daher meine Frage: Haben Sie selbst direkten Kontakt mit Verantwortlichen der TGI AG gehabt, beispielsweise vor Ort in Wien oder Vaduz, um alle Ihre Unklarheiten versuchen zu klären? Und haben Sie das Modell selbst praktisch getestet, indem Sie Gold erworben und die Rabattstruktur in Anspruch genommen haben? Eigene Erfahrungen könnten aus meiner Sicht helfen, Ihre Einschätzungen greifbarer und fundierter zu beschreiben.
Da ich selbst kein Finanzexperte bin, sondern lediglich versuche, mit etwas Erspartes Gold für meine Rentenzeit zu kaufenl, würde mich Ihre Einschätzung interessieren: Welche weiteren konkreten Kriterien müsste die TGI AG aus Ihrer Sicht erfüllen, um Ihr Vertrauen zu gewinnen? Gibt es noch bestimmte Nachweise oder Maßnahmen, die Sie überzeugen würden – etwa hinsichtlich der tatsächlichen Existenz der Partner, der Lagerung des Goldes oder der Nachhaltigkeit der Erträge aus den Minenprojekten? Ist es aus Expertensicht für ein solches Geschäft realistisch, mehr Sicherheit zu bieten, ohne das Modell damit zu gefährden? (Beispielsweise kann ich verstehen, dass der Lagerort des Goldes geheim sein muss, dafür gibt es jetzt das rechtsanwaltlich bestätigte SKR).
Nach mittlerweile ich glaube 4,5 Jahren am Markt und überwiegend positiven Rückmeldungen ist mein persönliches Vertrauen gewachsen – auch wenn mir bewusst ist, dass es eine hundertprozentige Sicherheit, selbst im klassischen Bankensystem, nicht gibt. Umso wichtiger finde ich eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung. Kritische Berichterstattung ist sinnvoll und notwendig, sollte jedoch aus meiner Sicht nachvollziehbar begründet sein und nicht den Anschein subjektiver Gefühle haben. In Ihren bisherigen Artikeln vermisse ich konkrete Belege für die geäußerte Unsicherheit bzw. Kritik. Stattdessen entsteht bei mir der Eindruck einer eher einseitigen subjektiven Bewertung, die etwas konstruktiven Journalismus vermissen lässt, der erst nach tieferen Auseinandersetzungen mit dem Geschäft möglich wäre. Über eine differenzierte Antwort, die nicht nur ein diffuses Gefühl der Unsicherheit schürt, sondern die Dinge konkreter benennt, wenn es z. B. Beweise für Betrug gibt. würde ich mich und viele andere Leserinnen und Leser sicherlich freuen.

15 Kommentare

  • Hallo Herr Rechtsanwalt Jens Reime,
    vielen Dank für Ihren Beitrag, Ihre ausführliche Antwort.
    Aktuell würde mich interessieren, was Sie zum neu vorgestellten Wirtschaftsprüfbericht meinen, der das SKR bestätigt und die Aussage, dass das gekaufte Gold der Kunden segregiert im Depot liegt? Laut dem Geschäftsführer könnten Sie ihn einsehen, und nehmen wir mal an, die TGI ist keine Betrügerbande und der Bericht liegt tatsächlich vor und bestätigt die Erwartungen: Ist damit nicht eine unabhängige, überprüfbare und transparente Bestätigung von Vermögenswerten und Eigentumsverhältnissen gegeben?
    Und wenn nicht: Was müsste und könnte die TGI AG realistisch noch nachweisen?
    Ich nehme außerdem an, dass Sie die Verträge, AGBs etc. alle kennen und auf Grundlage dieser aller Faktoren informieren.

  • Man muss sich ja auch auf der Zunge zergehen lassen, dass das behauptete Depot einen Wert von 270 Millionen Euro darstellt. Da sind ja die Goldvorräte die bei Aulicio Mining (Guyana), Bootup Africa (Sambia), Golden Empire und Goldcrest (beide Ghana) sicher lagern sollen noch gar nicht gerechnet.

  • Lieber Johannes, auf Grund der „….verfügbaren Informationen…“ haben auch sehr viele Menschen z.B. bei Flowtex und PIM- Gold, Investitionen getätigt. Das ist genau der Grund aus dem es Verbraucherschutzseiten gibt, die solche Anbieter- „Informationen“ auf Plausibilität abklopfen.

  • Danke für Ihre ausführliche Antwort, Herr Bremer. Ich nehme Ihre Fragen ernst und kann auf Basis der mir vorliegenden Originaldokumente einige konkrete Antworten geben — was ich für konstruktiver halte als eine rein allgemeine Debatte. Die Antworten bekommt jeder Kunde bei den wöchentlichen Präsentationen oder beim Kauf im Backoffice. Haben Sie schon Gold gekauft und die Dokumente studiert?
    Zu „Wo ist das Gold?“: Es liegt ein notariell hinterlegtes Safe Keeping Receipt (SKR) der Kanzlei Weik (Wien) vom 23.03.2026 vor, das 2.182 kg Gold in einem Hochsicherheitslager bestätigt. Das ist keine Behauptung, sondern ein anwaltlich hinterlegtes Dokument.
    Zu „Wem gehört das Gold rechtlich?“: Die AGB der TGI (§ 3) regeln ausdrücklich den Eigentumsübergang durch Besitzkonstitut ab vollständiger Zahlung. Das Gold ist laut Vertrag getrennt vom TGI-Eigenbestand verwahrt und im Insolvenzfall — wenn der Vertrag eingehalten wurde — aus der Insolvenzmasse herausgelöst. Das ist strukturell anders als bei P&R, wo eben kein wirksames Eigentum übertragen wurde.
    Unter den Dokumenten finde ich auch ein SLT-Plausibilitätsgutachten, das bestätigt, dass das Modell funktionieren kann. Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, das verschweigt keiner, und während der Corona-Pandemie gab es wohl mit einem noch anderen Modell Schwierigkeiten, wie ich nur hörte.
    Deshalb halte ich Ihre Kernforderung — regelmäßige unabhängige Lagerbestätigung — für berechtigt und unterstütze sie ausdrücklich. Das sollte TGI im Zuge des angekündigten Börsengangs ohnehin leisten müssen. Bis dahin gilt: Die vorliegenden Dokumente reduzieren das Risiko, heben es aber nicht auf. Ich lasse mich durch Ihre Beiträge nicht verunsichern, weil ich mich so gut wie möglich selbst informiere. Dabei ist mir bewusst, dass ich nicht alles wissen und vorhersehen kann.
    Auf mich wirkten Ihre letzten Artikel, nun täglich immer wieder in Variationen, nicht sehr sachlich, sondern wie eine Kampagne gegen die TGI AG und deren optimistischen Kunden. Das wäre ungerecht. Jeder sollte auf Basis der verfügbaren Informationen selbst entscheiden, ob er bei der TGI AG Gold kauf und wenn ja wie viel . Wenn Sie neue Fakten präsentieren können, bin ich Ihnen natürlich dankbar für die Informationen. Für eines Angstschüren nicht. Seien Sie weiter ein wachsamer, sachlicher, ehrlicher Watchdog! :-)

    Anmerkung der Redaktion:
    So schön Ihre Antworten auch sein mögen, sie sind wenig relevant, denn Sie sind keine offizielle Person der TGI AG. Andernfalls könnten wir all das direkt so klären, dass der Kunde Sicherheit hätte.

    Was ist eigentlich eine Kampagne?
    Die Zuckerrübenernte nennt man zum Beispiel auch eine Kampagne.

    Wir reagieren auf Sachverhalte, die wir von Investoren erhalten – Investoren der TGI AG, vormals GGMT – sowie auf die „tollen“ Videos, die Herr Kaltenegger veröffentlicht.

    Schauen Sie, es ist doch ganz einfach:
    Herr Kaltenegger könnte doch bereits ab nächster Woche die Formulare, um deren wahrheitsgemäße Ausfüllung ihn die Kunden bitten, einfach korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen – und gut ist.

    Das wäre dann der erste Teil der Transparenz.
    Vorausgesetzt natürlich, dass die Angaben dann auch stimmen – aber davon gehen wir zunächst einmal aus.

    Übrigens: Fast 500 Personen haben sich bereits bei der Interessengemeinschaft registrieren lassen.
    Wir sind also nicht die Einzigen, die sich Gedanken machen. Es freut mich das Herr Weik die Existenz des Goldest bestätigt, ich hoffe er hat sich auch den Nachweis bringen lassen, dass die TGI AG das erworben hat. Ich kenne leider einen Fall, wo sich ein Goldhändler einen Goldbestand „geliehhen“ hat um diesen der Öffentlichkeit zu zeigen. Wenn das so ist wie Sie schtreiben, dann wird die TGI AG ja kein Problem haben, das von Kunden an das Unternehmen gesendete Formular auszufüllen und zu bestätigen. Dann wäre wirklich alles in Ordnung. Übrigens Herr Weik wurde von mir angefragt, er hat mir den Goldbestand nicht bestätigt.

    • Nunja das Gutachten der SGT wurde schon, wenn ich mich recht erinnere, bei Kaptalmarkt Intern, ausführlich gewürdigt. Kurz zusammengefasst lässt es sich wohl so beschreiben. Herr Kaltenegger behauptet, dass er ein Huhn hat das goldene Eier legt, im Rahmen dieses Gutachtens haben wir nicht geprüft ob es dieses Huhn oder zumindest diese Eier gibt. Sollte es das Huhn aber wirklich geben, bestätigen wir hiermit, dass Herr Kaltenegger mit goldenen Eiern handeln könnte.

      • Auf die aktuelle Situation der TGI heruntergebrochen, verstehe ich es so, das Anwalt xyz bestätigt, dass ihm ein Dokument vorliegt, indem Geflügelzüchter abc bestätigt, dass in seinem Hühnerstall, goldene Eier lagern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    • Die Geschichten über die Lagerung des Goldes und den Grund der Lagerung gehen ja nun schon gefühlt in die Dutzende. Mit so vieLen sich gegenseitig ausschliessenden Varianten, dass man schon fast geneigt ist es Schrödingers Gold zu nennen. Jede Einzelaussage bleibt dabei irgendwie plausibel wenn sie aber kombiniert hommt nur Unsinn dabei heraus.

      Grundfrage bleibt ja auch, warum sollten eigentlich irgendwelche Firmen in Afrika und Südamerika Herrn Kaltenegger jährlich 60% bis 70%ige Zinsen auf „sein“ Geld schenken?

    • Enttäuschend, eigentlich war das doch wieder nur das Wiederkäuen der Werbevideos der TGI, zwar eloquenter und grammatikalisch erträglicher, echte Antworten auf die entscheidenden Fragen zum Geschäftsmodell der TGI bleiben zu Geldflüssen und Schürferfolgen bleiben aber wieder hinter vagen Andeutungen und Behauptungen verborgen.

    • Rechtliche Einordnung der vorgebrachten Argumente zu Goldinvestments der TGI AG

      Im Rahmen der aktuellen Diskussion um Goldinvestments der TGI AG werden verschiedentlich Dokumente und rechtliche Konstruktionen angeführt, die aus Sicht eines juristisch nicht vorgebildeten Anlegers geeignet sein können, ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu vermitteln.

      Aus anwaltlicher Sicht erscheint es jedoch geboten, den tatsächlichen Aussagegehalt dieser Argumente differenziert einzuordnen.

      1. Bedeutung notariell hinterlegter Dokumente

      Die Bezugnahme auf ein „notariell hinterlegtes Safe Keeping Receipt“ wird häufig als besonderes Qualitätsmerkmal verstanden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine notarielle Hinterlegung lediglich die Existenz eines Dokuments bestätigt.

      Eine inhaltliche Überprüfung der dort enthaltenen Angaben – etwa zur Existenz oder Menge von Goldbeständen – ist hiermit nicht verbunden.

      2. Aussagekraft eines Safe Keeping Receipt (SKR)

      Ein Safe Keeping Receipt stellt im Kern eine Erklärung über die Verwahrung bestimmter Vermögenswerte dar. Es handelt sich dabei nicht um einen Nachweis im Sinne einer unabhängigen Bestandsprüfung.

      Insbesondere lassen sich daraus regelmäßig keine gesicherten Aussagen ableiten hinsichtlich:

      der tatsächlichen Existenz der Vermögenswerte,
      deren konkreter Zuordnung zu einzelnen Anlegern,
      oder der jederzeitigen Verfügbarkeit im Insolvenzfall.

      3. Eigentumsübertragung durch Besitzkonstitut

      Die vertraglich vorgesehene Eigentumsübertragung mittels Besitzkonstituts ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Ihre Wirksamkeit setzt jedoch voraus, dass die zugrunde liegenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

      Hierzu gehören insbesondere:

      eine hinreichend bestimmte Zuordnung der Vermögensgegenstände,
      ein klar definiertes Besitzmittlungsverhältnis,
      sowie eine tatsächliche Umsetzung dieser Struktur.

      Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, lässt sich regelmäßig nur auf Grundlage einer vertieften tatsächlichen Prüfung beurteilen.

      4. Einordnung von Plausibilitätsgutachten

      Plausibilitätsgutachten können einen Beitrag zur Bewertung eines Geschäftsmodells leisten. Ihr Aussagegehalt beschränkt sich jedoch typischerweise darauf, dass ein Modell in sich schlüssig erscheint.

      Eine Aussage darüber, ob die behaupteten Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind oder ob das Modell in der Praxis entsprechend umgesetzt wird, ist damit in der Regel nicht verbunden.

      5. Erforderlichkeit unabhängiger Überprüfbarkeit

      Aus Anlegersicht kommt der Frage der unabhängigen Überprüfbarkeit von Beständen zentrale Bedeutung zu. Regelmäßige, externe Bestätigungen über Art, Umfang und Zuordnung der Vermögenswerte können einen wesentlichen Beitrag zur Risikoeinschätzung leisten.

      Fehlen derartige unabhängige Prüfungen, verbleiben Unsicherheiten, die bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden sollten.

      6. Bedeutung öffentlicher Kritik

      Öffentliche und wiederholte Kritik an Kapitalanlagemodellen ist kein ungewöhnliches Phänomen und kann – unabhängig von ihrer inhaltlichen Bewertung im Einzelfall – einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und zur individuellen Meinungsbildung leisten.

      Fazit

      Die angeführten Dokumente und rechtlichen Konstruktionen sind geeignet, bestimmte Aspekte eines Anlagekonzepts darzustellen. Ihr tatsächlicher Beweiswert sollte jedoch nicht überschätzt werden.

      Insbesondere ersetzen sie regelmäßig keine unabhängige, überprüfbare und transparente Bestätigung von Vermögenswerten und Eigentumsverhältnissen.

      Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, Anlageentscheidungen auf eine umfassende und kritische Würdigung aller verfügbaren Informationen zu stützen.

      Rechtsanwalt Jens Reime

    • Lieber Johannes, wenn Du schon regelmässig die Informationsveranstaltungen der TGI besuchst, kannst Du nicht noch gleich fragen, welche „Rabatt“-zahlungen 2006,2007,2008 und 2009 für die Anleger aus den 270 Millionen Goldreserven resultieren, und wie sich das in den, für 2004 und 2005 schon wieder seit Wochen versprochenen Bilanzen niederschlagen wird?

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