Startseite Allgemeines Mail eines User zur TGI AG:Betreff: Bitte um Unterstützung bei einer Streitigkeit mit der TGI AG
Allgemeines

Mail eines User zur TGI AG:Betreff: Bitte um Unterstützung bei einer Streitigkeit mit der TGI AG

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Unterstützung in einer Streitigkeit mit der TGI AG (Städtle 33, 9490 Vaduz, Liechtenstein; Handelsregisternummer FL-0002.646.647-1). Das Impressum des Unternehmens ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.tgi.li/de/impressum.

Trotz eines fristgerecht erklärten Widerrufs wurde die geleistete Zahlung bislang nicht zurückerstattet. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehene Rückerstattungsfrist von 14 Tagen ist inzwischen deutlich überschritten.

Sachverhalt

  • 16. April 2026: Bestellung von Gold über die Online-Plattform der TGI AG (Bestellnummer: BE-N260017154).
  • 17. April 2026: Erhalt der Zahlungsbestätigung und der Rechnung (Rechnungsnummer: RE-N26036020). Die Zahlung erfolgte per Banküberweisung.
  • 21. April 2026: Versand einer formellen Widerrufserklärung per E-Mail an office@tgi.li mit der Bitte um vollständige Rückerstattung auf das angegebene Revolut-Konto. Der Widerruf erfolgte innerhalb der in § 12 der AGB vorgesehenen 14-tägigen Widerrufsfrist.
  • 26. Mai 2026: Nach mehr als einem Monat erfolgte eine Antwort des Unternehmens. Statt einer Rückerstattung wurde mitgeteilt, dass Zahlungen derzeit nicht automatisch verarbeitet würden und um weitere Geduld gebeten.

Aktueller Stand

Bis zum 7. Juni 2026 ist keine Rückerstattung erfolgt. Nach § 12 Abs. 4 der AGB des Unternehmens sind alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuerstatten.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Unternehmens, da mehrere Finanzaufsichtsbehörden, darunter die deutsche BaFin sowie die Finanzmarktaufsichten in Liechtenstein und Österreich, im April 2024 Warnungen beziehungsweise Maßnahmen gegen die TGI AG veröffentlicht haben. Als Begründung wurde unter anderem das Fehlen erforderlicher Genehmigungen für das Angebot bestimmter Finanz- und Anlageprodukte genannt.

Mehrere Versuche, die Angelegenheit direkt mit dem Unternehmen durch E-Mails und Telefonanrufe zu klären, führten bislang zu keiner Lösung. Stattdessen wurden lediglich unverbindliche oder ausweichende Antworten erteilt.

Es wird daher um Unterstützung bei der Durchsetzung des Rückerstattungsanspruchs gebeten.

Relevante Unterlagen, Korrespondenz, Screenshots und weitere Nachweise sind beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung der Redaktion: Das ist eine original Mail eins Kunden dessen Namen der Redaktion bekannt ist. Wir haben die Rechnungsnummer im Text belassen, so das die TGI AG den Vorgang nachverfolgen kann und den Kunden zufriedenstellen kann, damit der Vorgang erledigt wird.

5 Kommentare

  • Mir wurde der Link zu dem Artikel weitergeleitet und habe gemeinsam mit dem Support Team den Fall angesehen: es stimmt, dass der Kunde eine Email innerhalb der Frist geschickt hatte. Nur wurde hier einfach die Frage gestellt, wann die Auszahlung kommt und nicht von einem Widerruf gesprochen. Deswegen ist ein Missverständnis entstanden und wir haben in dem Fall falsch reagiert. Eigentlich gibt es für den Standard-Widerruf nach dem Kauf im Backoffice einen eigenen Prozess, der dafür sorgt, dass die Anfragen auch in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

    Nachdem der Kunde uns hier innerhalb der Widerrufsfrist nach dem Kauf kontaktiert hatte, ist sein Anspruch gerechtfertigt und wir können das auch vor den Behörden vertreten. Deswegen wird die Rückerstattung entsprechend angewiesen.

    In dem Fall müssen wir uns bedanken, dass Sie das publik gemacht haben, weil wir sonst auf das Missverständnis nicht drauf gekommen wären. Danke.

    • Ach Herr Bogen, erstmall ein herzliches „Willkommen“. Wo sie gerade hier sind, sind sie jetzt eigentlich offiziell Geschäftsführer der TGI AG?

  • Sofort ein Anwaltsschreiben mit kurzfristiger Fristsetzung absenden lassen.

    Sollte das mehrere Kunden betreffen, bei der Interessensgemeinschaft anmelden und ggf. gemeinsam über einen Anwalt die Forderung schnellstmöglich betreiben.

  • Das die Rückabwicklungsabteilung der TGI gerade etwas überfordert scheint, kann eigentlich niemanden, der die Berichterstattung der letzten Wochen nitvergolgt hat, wirklich wundern.

  • Der Kunde kann der TGI mitteilen, dass die Bestellungsnummer und die Rechnungsnummer nicht identisch ist. Die Rechnungsnummer ist immer auch die Bestellnummer (am Anfang mit RE-N260……..). Die Rechnungsnummer ist viel höher, da gibt es eine Diskrepanz, oder mehrere Bestellungen, Rechnungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Islamist und Attentäter der CSD Berlin erschossen

Mutmaßlicher CSD-Attentäter nach SEK-Einsatz in Berlin-Spandau tot Der mutmaßliche Täter des Anschlags...

Allgemeines

Deutliche Kritik an TGI AG: Trustpilot-Bewertungen werfen Fragen zu Transparenz und Kommunikation auf

Mehrere aktuelle Ein-Stern-Bewertungen auf Trustpilot zeichnen ein ausgesprochen kritisches Bild der TGI...

Allgemeines

Politische Blamage für Merz: Verkehrsminister zieht selbst die Konsequenzen

Was für eine Blamage für Bundeskanzler Friedrich Merz: Verkehrsminister Patrick Schnieder will...

Allgemeines

Weißes Haus wirbt mit Wirtschaftsrekorden, KI-Offensive und hartem Kurs gegen die EU

Das Weiße Haus stellt in seinem aktuellen Wochenbericht vor allem die Wirtschafts-...