Tantalus Rare Earths AG-braucht neue Kohle

Die Bedingungen nach dem zweiten Anteilskauf- und Übertragungsvertrag sind noch nicht vollständig erfüllt – Tantalum Holding (Mauritius) Limited und die Betriebsgesellschaft in Madagaskar benötigen weitere finanzielle Mittel.Gemäß dem zwischen der Tantalus Rare Earths AG mit REO Magnetic Pte. Ltd. (vormals Apphia Minerals SOF Pte. Ltd.) geschlossenen zweiten Anteilskauf- und Übertragungsvertrag erfordert die Übertragung der verbleibenden 40 % der Anteile an der Tantalum Holding (Mauritius) Limited auf REO Magnetic Pte. Ltd., dass von beiden Seiten bestimmte aufschiebende Bedingungen erfüllt worden sind. Der Vorstand der Tantalus Rare Earths AG wurde von REO Magnetic Pte. Ltd. darüber informiert, dass REO Magnetic Pte. Ltd. in Erwägung zieht, das es möglicherweise notwendig sein wird, den bis August 2017 vorgesehenen Zeitplan zur Anteilsübertragung zu verlängern. Der Vorstand wird einen solchen Vorschlag prüfen, wenn er einen solchen erhält.

Der Vorstand der Tantalus Rare Earths AG weist darauf hin, dass die Tantalum Holding (Mauritius) Limited und die Betriebsgesellschaft in Madagaskar weitere finanzielle Mittel benötigen. Der Vorstand prüft in enger Abstimmung mit REO Magnetic Pte. Ltd., dem Mehrheitsgesellschafter der Tantalum Holding (Mauritius) Limited, die weitere Finanzierung für beide Gesellschaften.

Tantalus Rare Earths AG
Der Vorstand

Tantalus Rare Earths AG

Grünwald

Konzernjahresabschluss zum 31.12.2015

GESCHÄFTSBERICHT 2015

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Das Geschäftsjahr 2015 wurde durch Maßnahmen zur weiteren Kapitalbeschaffung geprägt, damit das Explorationsprojekt der Enkelgesellschaft in Madagaskar planmäßig fortgeführt werden konnte.

In operativer Hinsicht bestätigte die Auswertung der im Jahr 2013 gezogenen 22.000 Bodenproben im nordwestlichen Konzessionsgebiet die erwarteten, vergleichbar reichhaltigen Werte an Seltenen Erden. Gleiches gilt für das Caldera-Gebiet.

Vor diesem Hintergrund bestätigten sich aus Sicht des Aufsichtsrats die Erwartungen für das Jahr 2015. Das Ziel für das Jahr 2016 besteht nun darin, die Entwicklung der In-Situ Pilotanlage voranzutreiben um den geologischen Wettbewerbsvorteil und das Potential, einer der führenden Produzenten von Seltenen Erden weltweit zu werden, auszubauen.

Im Jahr 2015 war der Seltene Erden Markt stabil, China dominierte weiterhin Angebot und Nachfrage und die Preise haben sich kaum bewegt. Der Markt kompensierte neue chinesische Richtlinien bezüglich der Konsolidierung von nicht-regulierten Produktion von Seltenen Erden.

Des Weiteren wurde im Jahr 2015 deutlich, dass selbst zukunfträchtige westliche Seltene Erden Projekte verstärkt in Separierungstechnologien investieren müssen um mit chinesischen Marktkonditionen zu konkurrieren. Dies verstärkt das Augenmerk, das Tantalus Rare Earths AG in diesem Marktsegment verdient.

In der für das Geschäftsjahr 2015 authorisierten Kapitalerhöhung kam es bedauerlicherweise zu Problemen, da ein neuer Investor, Del Mar Luxembourgh, die gezeichnete Kapitaleinlage von 6.5 Mio Euro nicht leistete.

Obwohl die Luxembourgher Gerichte Tantalus AG’s Anspruch bestätigten löste dies ein langwieriges Eintreibungsverfahren aus und der Vorstand der Tantalus AG meldete am 16. Oktober 2015 Insolvenz an.

Nach intensiver Suche für und Verhandlungen mit neuen Investoren konnte der Vorstand am 8. Dezember 2015 den Aktionären mitteilen, dass in Phase I ein Verkauf von 60 Prozent Anteile der Tantalum Holding (Mauritius) Limited an Apphia Minerals SOF PTE. Ltd. verhandelt wurde, gefolgt von Phase II die einen Aktienttausch der verbleibenden 40 Prozent vorsieht. Beide Vertragsteile beduerfen der Mehrheit der Aktionaerstimmen in der geplanten ausserordentlichen Hauptversammlung.

Basierend darauf koenne der Insolvenzantrag zurückgezogen werden was vorraussichtlich Anfang 2016 von Amtsgericht München genehmigt würde.

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Neben den Aufsichtsratssitzungen hat er sich vom Vorstand laufend über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Entwicklung der Finanzkennzahlen berichten lassen und den Vorstand überwacht und begleitet.

Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat zeitnah schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat über diese Berichte des Vorstands beraten und mit ihm konstruktiv diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat innerhalb der Berichtsperiode 12 Sitzungen abgehalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats standen dem Vorstand zudem auch außerhalb von Sitzungen beratend zur Verfügung. Schwerpunkt der Beratungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bildete die Ausweitung der Tätigkeiten vor Ort in Madagaskar sowie Maßnahmen der Kapitalbeschaffung

Dem Aufsichtsrat ist am 29. Juni.2016 der Prüfungsbericht der Abschlussprüfer über den Jahresabschluss der Gesellschaft mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27. Juni 2016 übergeben und vorgestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den darin enthaltenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 geprüft, festgestellt und die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr genehmigt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung ebenfalls den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27. Juni für den Konzernabschluss geprüft. Der darin enthaltene Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 wurde geprüft und gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat, den Mitarbeitern der verbundenen Unternehmen sowie den Geschäftspartnern der Gesellschaft für ihr großes Engagement und die im laufenden Geschäftsjahr geleistete Arbeit sowie für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

 

Grünwald, im Juni 2016

Der Aufsichtsrat

Ulrich Krauskopf, Vorsitzender

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG nach IFRS vom 01.01. bis 31.12.2015

Tantalus Rare Earths AG

Anhang 1.1.-31.12.2015
EUR
1.1.-31.12.2014
EUR
I. Gewinn- und Verlustrechnung
Fortzuführende Geschäftsbereiche
Aktivierte Explorations- und Evaluierungsaufwendungen 5.2 0 3.428.711
Projektentwicklungsaufwendungen 0 -2.697.649
Verwaltungsaufwendungen 5.3 -3.019.980 -4.659.663
Sonstige betriebliche Erträge 5.5 236.755 307.453
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.6 -5.582 -25.801
Betriebsergebnis -2.788.807 -3.646.949
Zinsaufwendungen 3.14/5.7 -160 -37.292
Sonstige Finanzerträge 3.14/5.7 0 44.895
Sonstige Finanzaufwendungen 3.14/5.7 0 -240.154
Finanzergebnis -160 -232.551
Ergebnis vor Steuern -2.788.967 -3.879.500
Ertragsteuern 3.15/5.8 0 -32
Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -2.788.967 -3.879.532
Aufgegebener Geschäftsbereich
Verlust nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich 5.9 -5.364.587 0
Jahresfehlbetrag -8.153.554 -3.879.532
II. Sonstiges Ergebnis
Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge: Posten, die anschließend möglicherweise ins Konzernergebnis umgegliedert werden:
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 5.10 48.868 10.288
Summe Sonstiges Ergebnis 48.868 10.288
III. Gesamtergebnis -8.104.686 -3.869.244
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert und unverwässert) 3.16/6.8 -2,48 -1,32
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert und unverwässert) aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 3.16/6.8 -0,85 -1,32

Konzernbilanz nach IFRS zum 31.12.2015

Tantalus Rare Earths AG

AKTIVA

Anhang 31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Langfristige Vermögenswerte
I Vermögenswerte für Exploration 3.4.2/5.2/6.1 0 11.548.229
II Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.5/6.3 0 0
III Sachanlagen 3.223 1.209.067
Summe langfristige Vermögenswerte 3.223 12.757.296
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3.7 23.530 12.978
II Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.8/6.4 938.152 814.106
III Zahlungsmittel 3.9/6.5 803.015 1.421.541
IV Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 10.369.014 0
Summe kurzfristige Vermögenswerte 12.133.711 2.248.625
Bilanzsumme 12.136.934 15.005.921

PASSIVA

Anhang 31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital 6.7.1 3.402.181 3.114.136
II Kapitalrücklage 6.7.4 26.112.590 23.561.624
III Währungsumrechnungsrücklage 6.7.5 81.152 32.284
IV Gewinnrücklage 6.7.6 -20.827.053 -12.673.499
Summe Eigenkapital 8.768.870 14.034.545
B. Langfristige Schulden
Rückstellungen 3.11/6.9 0 207.562
Summe langfristige Schulden 0 207.562
C. Kurzfristige Schulden
I Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.10 1.908.373 560.834
II Options- und Wandelschuldverschreibungen 0 8.800
III Steuerschulden 2.884 5.520
IV Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.13/6.11 112.335 103.401
V Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.12 1.344.472 85.259
Summe kurzfristige Schulden 3.368.064 763.814
Summe Schulden 3.368.064 971.376
Bilanzsumme 12.136.934 15.005.921

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Tantalus Rare Earths AG

Gezeichnetes Kapital
EUR
Kapitalrücklage
EUR
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage
EUR
Rücklage aus Währungsumrechnung
EUR
Gewinnrücklage
EUR
Summe Eigenkapital
EUR
Anhang
Stand am 1. Januar 2014 2.599.370 13.226.764 3.000.000 21.996 -8.793.967 10.054.163
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 0 0 10.288 0 10.288
Jahresergebnis 0 0 0 0 -3.879.532 -3.879.532
Gesamtergebnis für die Periode 0 0 10.288 -3.879.532 -3.869.244
Ausgabe von Stückaktien 514.766 9.780.554 -3.000.000 0 0 7.295.320 6.7
Aufwendungen für Aktienoptionen 0 554.306 0 0 0 554.306 6.7.7.1
514.766 10.334.860 -3.000.000 10.288 -3.879.532 3.980.382
Stand am 31. Dezember 2014 3.114.136 23.561.624 0 32.284 -12.673.499 14.034.545
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 0 0 48.868 0 48.868
Jahresergebnis 0 0 0 0 -8.153.554 -8.153.554
Gesamtergebnis für die Periode 0 0 0 48.868 -8.153.554 -8.104.686
Ausgabe von Stückaktien 288.045 2.016.315 0 0 0 2.304.360 6.7
Aufwendungen für Aktienoptionen 0 534.651 0 0 0 534.651 6.7.7.1
288.045 2.550.966 0 48.868 -8.153.554 -5.265.675
Stand am 31. Dezember 2015 3.402.181 26.112.590 0 81.152 -20.827.053 8.768.870

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Tantalus Rare Earths AG

01.01.2015 bis 31.12.2015
EUR
01.01.2014 bis 31.12.2014
EUR
Anhang
Periodenergebnis aus fortzuführender Geschäftsbereichen -2.788.967 -3.879.532
Periodenergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich -5.364.587 0 5.9
Periodenfehlbetrag -8.153.554 -3.879.532
Zinsergebnis 160 37.291 3.14/5.7
Ertragsteuern 32 32 3.15/5.8
Abschreibungen 142.690 103.175
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen aus Wertminderungen 5.561.268 0
Aufwendungen für Aktienoptionen 534.651 554.306
Währungsdifferenzen 1.197.783 266.464
Zunahme der sonstigen Vermögenswerte und Steuererstattungsansprüche -134.598 -107.621
Abnahme (i. Vj. Zunahme) der Rückstellungen -207.562 207.562
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.347.539 28.874
Zunahme (i. Vj.Abnahme) anderer Verbindlichkeiten 1.256.679 -795.824
Gezahlte Zinsen -160 -36.851
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.544.928 -3.622.124
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -671.221 -987.636
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -3.796.593 -3.428.711
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -4.467.814 -4.416.347
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.304.360 7.295.320 6.7
Auszahlungen aus der Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten 0 -17
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 2.304.360 7.295.303
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -618.526 -743.168
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 1.421.541 2.164.709
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 803.015 1.421.541

Anhang zum Konzernabschluss für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015

1. Informationen zum Unternehmen

Die Tantalus Rare Earths AG (TRE AG) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 201757. Der Sitz der Gesellschaft ist in 81677 München, Landkreis München, Kronstadter Str. 4. Die Tantalus Gruppe (nachfolgend auch „Gruppe“ oder „Gesellschaft“ genannt), bestehend aus der Muttergesellschaft Tantalus Rare Earths AG (nachfolgend auch „TRE AG“ genannt) und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Tantalum Holding Ltd. (Mauritius) (nachfolgend auch „THM“ genannt) und Tantalum Rare Earth Sarl (Madagaskar) (nachfolgend auch „TREM“ genannt), befasst sich derzeit mit der Exploration und Erschließung eines Vorkommens an Seltenen Erden in Madagaskar.

Mit Aktienkaufverträgen vom 8. Dezember 2015 und 2. März 2016 hat die TRE AG ihre Anteile an der THM und damit mittelbar auch an der TREM zu 60 % bzw. 40 % an die Apphia Minerals SOF PTE. Ltd., Singapur, veräußert. Die Vertragserfüllung unterliegt verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, die am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren. Damit hat die TRE AG ihren Geschäftsbereich „Exploration von Seltenen Erden“ aufgegeben.

Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich bzw. wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite unter www.tre-ag.com veröffentlicht.

2. Konzernabschluss

2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde auf freiwilliger Basis in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee/Standing Interpretations Committee (IFRIC/SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind, erstellt.

Der Konzernabschluss ist in EURO (EUR) dargestellt. Es wird kaufmännisch gerundet; hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Der vorliegende Konzernabschluss umfasst die Geschäftstätigkeit aller Konzernunternehmen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015. Alle einbezogenen Unternehmen haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Der Vorjahresvergleichsstichtag für die Konzernbilanz ist der 31. Dezember 2014, der Vergleichszeitraum für die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzernkapitalflussrechnung und die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014.

In Übereinstimmung mit IAS 1 erfolgte die Erstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren, die Bilanzgliederung nach Fristigkeiten.

Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage fortgeführter Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. der Nettoveräußerungswerte aufgestellt.

2.2 Konsolidierungskreis

Neben der Konzern-Muttergesellschaft Tantalus Rare Earths AG, Grünwald, Landkreis München, werden die folgenden Unternehmen, die den Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2015 darstellen, in den Konzernabschluss einbezogen:

Firmenbezeichnung Sitz Kapitalanteil
Tantalum Holding Ltd. Ebene, Mauritius 100,00%
Tantalum Rare Earth Sarl Antananarivo, Madagaskar 100,00%

Im Geschäftsjahr 2015 hat sich der Konsolidierungskreis gegenüber dem 31. Dezember 2014 nicht verändert. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als „Tantalus-Gruppe“ bezeichnet.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligung dem beizulegenden Zeitwert der (anteilig) erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zugeordnet werden. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden, soweit sie bestehen, herausgerechnet.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, da diese Währung die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft Tantalus Rare Earths AG ist. Die funktionale Währung einer Konzerngesellschaft richtet sich nach dem Umfeld, in dem es hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaftet oder aufwendet. Die funktionale Währung der TRE-AG und der Tantalum Holding LTD, Mauritius, ist der EURO. Die funktionale Währung der Tantalum Rear Earths Sàrl, Madagaskar, ist der MAG (Madagaskar Ariary).

Fremdwährungstransaktionen werden von den Unternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweiligen Mittelkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag gegebenenfalls erneut unter Verwendung des Stichtagsmittelkurses in die funktionale Währung des Unternehmens umgerechnet. Alle Differenzen aus der Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Eigenkapitaltransaktionen erfolgt mit den historischen Kursen zum Zeitpunkt der Transaktion. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu Periodendurchschnittskursen. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Erträge und Aufwendungen aus Umrechnungsdifferenzen werden unmittelbar im Eigenkapital in der Rücklage aus Währungsumrechnung sowie in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

3. Zusammenfassung der Rechnungslegungsmethoden

3.1 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich und mit gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften von IFRS angewendet.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Improvements to IFRS 2011 -2013 (1. Januar 2015)

Die neuen bzw. geänderten Standards haben keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Tantalus-Gruppe.

3.2 Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben machen es notwendig, den beizulegenden Zeitwert von finanziellen und nicht finanziellen Vermögensgegenständen und Schulden zu bestimmen. Mit IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ wurde ein einheitlicher Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geschaffen. IFRS 13 regelt, wie zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder die Angabe eines beizulegenden Zeitwerts vorschreibt. Der beizulegende Zeitwert am Bewertungsstichtag ist dabei definiert als Preis, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes zwischen ordentlichen Marktteilnehmern erzielt werden würde, bzw. als Preis, der gezahlt werden müsste, um eine Schuld zu übertragen. Dabei wird ein Hierarchiesystem eingeführt, das bezüglich der Abhängigkeit von beobachtbaren Marktpreisen abgestuft ist. Soweit zutreffend, werden weitere Angaben zu den Annahmen zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwertes in den entsprechenden Anhangsangaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung gemacht.

3.3 Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet zum beizulegenden Zeitwert des Erwerbszeitpunktes, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Die Goodwills ergeben sich aus den Überschüssen der übertragenen Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Liegt die Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.4 Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung

Die für die Exploration und Evaluierung anfallenden Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit IFRS 6 „Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen“ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Der Anwendungsbereich von IFRS 6 erstreckt sich auf die Phase nach der Vorerkundung und der Phase vor der Errichtung der Förderanlagen und der laufenden Förderung. Fallen in dieser Phase Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Straßenbau an, werden diese als Sachanlagen aktiviert. Die Einstufung als materielle oder immaterielle Vermögenswerte wird stetig beibehalten. Beispiele der aktivierbaren Aufwendungen für Exploration und Evaluierung sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erkundungsrechtes, mit topografischen, geologischen und geophysikalischen Studien, für Probebohrungen, Grabungen und Entnahmen von Proben sowie für die Feststellung der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Mineralquelle.

Die Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung wurden bislang nach dem Anschaffungskostenmodell behandelt, die Abschreibungen werden nach Beginn des Abbaus verbrauchsabhängig angesetzt. Nachdem bisher noch kein Abbau durchgeführt wird, gibt es keine entsprechenden planmäßigen Abschreibungen.

Nach Umklassifizierung in „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ werden die Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und aus dem Veräußerungspreis abgeleiteten beizulegenden Zeitwert bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nicht mehr.

3.5 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen sowie eventuelle kumulierte Wertminderungsaufwendungen, bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach Umklassifizierung in „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ wird das Sachanlagevermögen der TREM in Madagaskar mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und aus dem Veräußerungspreis abgeleiteten beizulegenden Zeitwert bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nicht mehr.

3.6 Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte sowie die Sachanlagen wurden bislang auf Wertminderungsbedarf untersucht, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung der betreffenden Vermögenswerte vorliegen. Zum 31. Dezember 2015 waren bis auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung der TRE AG alle immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ umklassifiziert.

3.7 Finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bilanziert, wenn die Tantalus-Gruppe Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Alle finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet.

In der Tantalus-Gruppe liegen nur nicht derivative Finanzinstrumente vor, die in die Kategorien „Kredite und Forderungen“ und „Zu Handelszwecke gehaltene finanzielle Vermögenswerte“ klassifiziert sind. Letztere liegen in der Tantalus-Gruppe zum Bilanzstichtag nicht vor. Die Tantalus-Gruppe macht von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizuliegenden Zeitwert einzustufen („Fair value option“), keinen Gebrauch. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen waren am Bilanzstichtag nicht relevant.

Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden die finanziellen Vermögenswerte, die in die Kategorie „Kredite und Forderungen“ klassifiziert sind, mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich eventueller Wertminderungen bewertet. Konkrete Informationen über deren Uneinbringlichkeit führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderungen und Vermögenswerte.

Die objektiven Anzeichen, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen:

Zahlungsausfall oder -verzug des Schuldners;

Umschuldung, wenn der Schuldner die Schuld nicht anderweitig begleichen kann;

Anzeichen für die Insolvenz eines Schuldners;

die Herausnahme aus dem aktiven Markt eines Wertpapiers oder

erkennbare Fakten, die eine messbare Verminderung der erwarteten Cashflows einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte zeigen.

Gemäß ihrer kurzfristigen Natur sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unverzinslich und werden zu ihrem Nominalwert abzüglich von Wertberichtigungen bei erwarteter Uneinbringlichkeit bewertet. Damit entsprechen die bilanzierten Werte ihren beizulegenden Zeitwerten (fair values).

3.8 Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich eventueller Wertminderungen angesetzt.

3.9 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeldbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nominalbetrag bewertet. Unter den Zahlungsmitteln werden Bargeldbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei und weniger Monaten zusammengefasst. Zahlungsmittel, die als Sicherheitsleistungen für in Anspruch genommene Avalkredite und gewährte Bankdarlehen verfügungsbeschränkt sind, werden ebenfalls unter den Zahlungsmitteln ausgewiesen.

3.10 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Mit Aktienkaufverträgen vom 8. Dezember 2015 und 2. März 2016 hat die TRE AG ihre Anteile an der THM und damit mittelbar auch an der TREM zu 60 % bzw. 40 % an die Apphia Minerals SOF PTE. Ltd., Singapur, veräußert. Die Vertragserfüllung unterliegt verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, die am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren. Demzufolge wurden die langfristigen Vermögenswerte der TREM und der THM als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert. Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird.

3.11 Aktienoptionsprogramme und Virtuelle Options Programme

Die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen erfolgt gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Wert der gewährten Aktienoptionen wird als Personalaufwand bzw. im Falle nicht abhängig Beschäftigter (z.B. Vorstandsmitglieder) als sonstiger Aufwand mit einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Rücklagen) erfasst. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Der daraus resultierende Personalaufwand bzw. sonstige Aufwand wird über den Erdienungszeitraum der entsprechenden Aktienoptionen verteilt. Der erfasste Aufwand wird an die tatsächliche Anzahl der erdienten Aktienoptionen angepasst.

Zusätzlich wurden 2014 und 2015 Virtuelle Optionen ausgegeben. Nach einer Erdienungszeit haben die Inhaber das Recht zu einer Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien am Ausübungstag und dem Ausgabepreis der Option. Der beizulegende Zeitwert der Virtuellen Optionen wird am jeweiligen Bilanzstichtag ermittelt. Der daraus resultierende Aufwand wird über den Erdienungszeitraum der entsprechenden Virtuellen Optionen verteilt. Der Ausweis der Virtuellen Optionen erfolgt unter den langfristigen Rückstellungen. Der Unterschied zum Vorjahreswert der Rückstellung wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.12 Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung mit unsicherem Zahlungszeitpunkt aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden zu ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung von zukünftigen Preissteigerungen bewertet. Der Abzinsungssatz reflektiert den Marktzinssatz und das spezielle Risiko der Verpflichtung.

3.13 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wenn die finanziellen Verbindlichkeiten nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, mindert sich der beizulegende Zeitwert um zuordenbare Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Tantalus-Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten und Darlehen.

Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten jeweils zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ermitteln sich die fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung er füllt, fortgefallen oder verjährt ist.

3.14 Finanzergebnis

Zinserträge und Finanzierungsaufwendungen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Neben den Zinserträgen und den -aufwendungen werden im Finanzergebnis auch Wechselkursgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten, Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen sowie sonstige Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten ausgewiesen.

3.15 Steuern vom Einkommen und Ertrag

In der Konzerngesamtergebnisrechnung werden tatsächlich erwartete Steueraufwendungen und -erträge sowie latente Steueraufwendungen und -erträge erfasst. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Derzeit sind auf Grund der Verlustvorträge keine wesentlichen Zahlungen zu erwarten.

Latente Steuern werden auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt. Hierbei ergeben sich latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie deren Steuerwerten. Darüber hinaus werden aktive latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit demjenigen Steuersatz, der im Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der temporären Differenzen bzw. Nutzung steuerlicher Verlustvorträge anwendbar ist. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, wie verrechenbare passive latente Steuern zur Verfügung stehen bzw. es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das zur Realisation des latenten Steueranspruchs verwendet werden kann. Da künftige Gewinne zurzeit nicht hinreichend sicher prognostizierbar sind, wurden latente Steuern aus Verlustvorträgen nur insoweit angesetzt, wie verrechenbare latente Steuerverbindlichkeiten bestehen.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht zur Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

3.16 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 ermittelt. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie wird das auf die Aktionäre des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien dividiert.

3.17 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden vom IASB weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU teilweise durchlaufen haben, aber am Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Der erstmalige verpflichtende Anwendungszeitpunkt der neuen, überarbeiteten und geänderten Standards/Interpretationen ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich.

EU-Endorsement erfolgt:

Amendments to IFRS 11 „Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations“ (1. Januar 2016)

Improvements to IAS 1: Disclosure Initiative“ (1. Januar 2016)

Amendments to IAS 16 and IAS 38 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (1. Januar 2016)

Amendments to IAS 16 and IAS 41: Agriculture: Bearer Plants (1. Januar 2016)

Amendments to IAS 19: Defined Benefit Plans: Employee Contributions (1. Februar 2015)

Amendments to IAS 27: Equity Method in Separate Financial Statements (1. Januar 2016)

Improvements to IFRS 2010 – 2012: Changes to IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 and IAS 38

Improvements to IFRS 2012 – 2014: Changes to IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 and IAS 34

EU-Endorsement noch ausstehend:

IFRS 9 „Financial Instruments“ (1. Januar 2018)

IFRS 15 „Revenue form Contracts with Customers“ (1. Januar 2018)

IFRS 16 „Leases“ (1. Januar 2019)

Amendments to IFRS 10, 12, IAS 28: Investments Entities: Applying the Consolidation Exception

Amendments to IFRS 10 and IAS 28: Sale of Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (unbestimmt)

Die TRE AG hat eine frühzeitige Anwendung dieser Standards bzw. Interpretationen nicht geplant und beabsichtigt, diese Standards erst dann anzuwenden, wenn deren Anwendung verpflichtend wird. Aus der erstmaligen Anwendung der aufgeführten Änderungen sind keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung des Abschlusses zu erwarten. Allerdings können sich Änderungen bezüglich des Umfangs von Anhangsangaben ergeben.

4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS macht es erforderlich, Ermessensentscheidungen und Annahmen zu treffen sowie Schätzungen vorzunehmen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen beeinflussen.

Im Wesentlichen beziehen sich die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen auf solche, die im Rahmen der Bewertung der „Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte“ mit dem aus dem vereinbarten Verkaufspreis für die Tochtergesellschaften abgeleiteten beizulegenden Zeitwertes.

Die Schätzungen können von den sich in späteren Perioden tatsächlich einstellenden Beträgen abweichen. Änderungen der zu treffenden Annahmen werden zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens erfolgswirksam berücksichtigt.

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, wie verrechenbare passive latente Steuern zur Verfügung stehen bzw. es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das zur Realisierung des latenten Steueranspruches verwendet werden kann.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Rückstellung für Phantom Options erfolgte unter den im Abschnitt 6.7.7.2 beschriebenen Faktoren. Die Optionen sind in einem Zeitraum vom 7. Januar bis 31. Dezember 2018 ausübbar.

5. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung

5.1 Umsatzerlöse

Bis zum Bilanzstichtag war die Tantalus-Gruppe in der Explorations- und Evaluierungsphase eines Vorkommens von Seltenen Erden in Madagaskar befasst; daher sind bislang noch keine Umsatzerlöse angefallen.

5.2 Aktivierte Explorations- und Evaluierungsaufwendungen

Die aktivierten Explorations- und Evaluierungsaufwendungen vor Zuordnung zum aufgegebenen Geschäftsbereich in Höhe von EUR 3.766.765 (Vorjahr: EUR 3.428.711) betreffen die Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit den Explorations- und Evaluierungstätigkeiten angefallen sind sowie den Werteverzehr des Sachanlagevermögens, das für diese Tätigkeiten eingesetzt wurde.

5.3 Verwaltungsaufwendungen

In den Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 3.019.980 (Vorjahr EUR 4.659.663) sind die administrativen Aufwendungen der TRE AG ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um die Geschäftsführungskosten, Beratungsaufwendungen, Fremdleistungen und allgemeine Verwaltungskosten.

5.4 Ergänzende Angaben zum Umsatzkostenverfahren

Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2015 enthalten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 144.710 (Vorjahr EUR 105.187) sowie Personalaufwendungen in Höhe von EUR 240.088 (Vorjahr EUR 388.926).

5.5 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich in 2015 auf EUR 236.755 nach EUR 307.453 im Vorjahr. Diese stammen im Wesentlichen aus aperiodischen Vorgängen wie z. B. der Auflösung von Rückstellungen (EUR 217.595; Vorjahr EUR 739) und der Ausbuchungen von Verbindlichkeiten (EUR 18.319; Vorjahr EUR 280.764).

5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 5.582 (Vorjahr EUR 25.801) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Währungsumrechnung sowie sonstigen Aufwendungen, die nicht den Funktionsbereichen zugeordnet werden können.

5.7 Finanzergebnis

Im Finanzergebnis werden Zinsaufwendungen, Zinserträge sowie Aufwendungen aus Wechselkursänderungen von Finanzinstrumenten dargestellt. In 2015 betrugen die Zinsaufwendungen EUR 160 (Vorjahr: EUR 37.292) und die Zinserträge EUR 0 (Vorjahr: EUR 0). Die Aufwendungen aus Wechselkursänderungen in Höhe von EUR 1.389.925 (Vorjahr: EUR 240.154) und die Erträge aus Wechselkursänderungen EUR 108.546 (Vorjahr: EUR 44.895) wurden dem Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet.

Bezüglich weiterer Erläuterungen zur Zusammensetzung der Zinserträge und Zinsaufwendungen wird auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter Abschnitt 9.3 Sonstige Angaben gemäß IFRS 7 verwiesen.

5.8 Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2015 betragen die laufenden Steueraufwendungen EUR 30 (Vorjahr: EUR 32), die dem Ergebnis auf dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet wurde. Es handelt sich dabei um eine Minimumbesteuerung in Madagaskar. Latente Steuern werden keine ausgewiesen.

Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde für 2015 und 2014 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % sowie ein Gewerbesteuersatz basierend auf dem am Sitz des Unternehmens gültigen Hebesatz von 240 % verwendet. Danach ergibt sich zum 31. Dezember 2015 ein effektiver Steuersatz zur Ermittlung der latenten Steueransprüche bzw. -schulden von 24,23 % (31. Dezember 2014: 24,23 %).

Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand im Berichtszeitraum und im Vergleichszeitraum erläutert. Da der weitaus größte Teil des Ergebnisses auf die TRE AG entfällt, wurde bei der Überleitung auch deren Steuersatz verwendet.

In EUR 2015 2014
Ergebnis vor Ertragsteuern -8.153.554 -3.879.532
Ertragsteuersatz 24,23 % 24,23 %
Erwarteter Ertragsteuerertrag 1.975.606 940.011
Veränderung der nicht angesetzten latenten Steuern -552.253 -848.454
Abweichung Steuersätze 82.474 86.099
Wertminderungsaufwand der Vermögenswerte für Exploration -1.347.495 0
Nicht abzugsfähige Ausgaben -52.811 -91.686
Steuerfreie Erträge 16.406 17.918
Steuereffekt aus permanenten Abweichungen der steuerlichen Bemessungsgrundlagen -129.519 -134.281
Konsolidierungseffekte 4.031 -4.927
Sonstige Differenzen 3.531 34.288
Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereich ausgewiesener Ertragsteueraufwand -30 -32

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern sind auf temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Buchwerten in den folgenden Vermögenswerten und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen:

In TEUR aktive latente Steuern passive latente Steuern Summe
31.12.15 31.12.14 31.12.15 31.12.14 31.12.15 31.12.14
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 549.400 0 -549.400
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 0 136.127 177.235 -136.127 -177.235
Verlustvorträge 136.127 726.635 0 0 906.957 726.635
Gesamt 136.127 726.635 136.127 726.635 0 0
Saldiert -136.127 -726.635 -136.127 -726.635 0 0
Saldo latenter Steuern 0 0 0 0 0 0

Für die nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern verbleibenden aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Verwertbarkeit nicht hinreichend sicher ist.

Zum 31. Dezember 2015 besteht bei der TRE AG ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von EUR 13.081.238 (31.12. 2014: EUR 10.046.366) und ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von EUR 12.858.234 (31.12.2014 EUR: 9.833.875). Die Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Zum 31. Dezember 2015 besteht bei der Tantalum Holdings Ltd. ein steuerlicher Verlustvortrag von EUR 813.084 (31.12.2013 EUR 693.235), der wie folgt verfällt:

In
EUR
Verfalldatum
31.12.2016 377.048
31.12.2017 69.230
31.12.2018 92.336
31.12.2019 152.812
31.12.2020 120.727
Summe 812.153

Die Veränderung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

In
EUR
01.01.2015 Ergebniswirksame Veränderung Ergebnisneutrale Veränderung 31.12.2015
Immaterielle Vermögenswerte -549.400 549.400 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen -177.235 41.108 0 -136.127
Verlustvorträge 726.635 590.508 0 136.127
Summe 0 0 0 0
EUR 01.01.2014 Ergebniswirksame Veränderung Ergebnisneutrale Veränderung 31.12.2014
Immaterielle Vermögenswerte -166.483 -382.917 0 -549.400
Forderungen gegen verbundene Unternehmen -104.487 -72.748 0 -177.235
Verlustvorträge 270.970 455.665 0 726.635
Summe 0 0 0 0

5.9 Aufgegebener Geschäftsbereich

Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs stellt sich wie folgt dar:

EUR 2015
Erträge 3.768.440
Aufwendungen -7.851.618
Betriebsergebnis -4.083.178
Finanzergebnis -1.281.379
Ergebnis vor Steuern -5.364.557
Ertragsteuern -30
Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich -5.364.587

Die Aufwendungen enthalten Abschreibungen in Höhe von EUR 5.561.268, die aus einer Anpassung von als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Vermögenswerten auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert resultieren. Hierzu wird auf die Ausführungen unter den Abschnitten 3.10 und 6.6 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ verwiesen.

5.10 Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung

Die Effekte aus Währungsumrechnungen im Rahmen der Konsolidierung werden im sonstigen Einkommen als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. Es handelt sich im Berichtsjahr um EUR 48.868 (Vorjahr: EUR 10.288).

6. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz

Langfristige Vermögenswerte

6.1 Vermögenswerte für Exploration

Für 2015 ergeben sich folgende Werte:

In
EUR
Vermögenswerte für Exploration Explorationslizenzen Summe
Anschaffungskosten zum 01.01.2015 11.577.752 325.372 11.903.124
Zugänge 3.766.765 0 3.766.765
Währungseffekte -1.013.845 -30.726 -1.044.571
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -14.330.672 -294.646 -14.625.318
Anschaffungskosten zum 31.12.2015 0 0 0
Abschreibungen zum 01.01.2015 29.523 325.372 354.895
Abschreibung 2015 0 0 0
Währungseffekte -2.788 -30.726 -33.514
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -26.735 -294.646 -321.381
Abschreibungen zum 31.12.2015 0 0 0
Buchwert zum 01.01.2015 11.548.229 0 11.548.229
Buchwert zum 31.12.2015 0 0 0

Für 2014 ergeben sich folgende Werte:

In
EUR
Vermögenswertefür Exploration Explorationslizenzen Summe
Anschaffungskosten zum 01.01.2014 8.394.491 334.895 8.729.386
Zugänge 3.428.708 0 3.428.708
Währungseffekte -245.447 -9.523 -254.970
Anschaffungskosten zum 31.12.2014 11.577.752 325.372 11.903.124
Abschreibungen zum 01.01.2014 30.388 334.895 365.283
Abschreibung 2014 0 0 0
Währungseffekte -865 -9.523 -10.388
Abschreibungen zum 31.12.2014 29.523 325.372 354.895
Buchwert zum 01.01.2014 8.364.103 0 8.364.103
Buchwert zum 31.12.2014 11.548.229 0 11.548.229

Die Vermögenswerte befinden sich im Wesentlichen im Eigentum der Tantalum Rare Earths Sàrl auf Madagaskar.

6.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Für 2015 ergeben sich folgende Werte:

In
EUR
Anschaffungskosten zum 01.01.2015 0
Zugänge 29.828
Währungseffekte -1.409
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -28.419
Anschaffungskosten zum 31.12.2015 0
Abschreibungen zum 01.01.2015 0
Abschreibung 2015 6.088
Währungseffekte -287
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -5.801
Abschreibungen zum 31.12.2015 0
Buchwert zum 01.01.2015 0
Buchwert zum 31.12.2015 0

6.3 Sachanlagen

Die Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 haben sich die Sachanlagen wie folgt entwickelt:

In
EUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungskosten zum 01.01.2015 228.985 820.162 366.051 141.413 1.556.611
Zugänge 0 0 7.442 663.779 671.221
Währungseffekte -18.597 -77.450 -35.350 -44.694 -176.091
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -210.388 -742.712 -327.389 -760.498 -2.040.987
Anschaffungskosten zum 31.12.2015 0 0 10.754 0 10.754
Abschreibungen zum 01.01.2015 74.982 46.503 226.059 0 347.544
Währungseffekte -8.127 -8.072 -23.156 0 -39.355
Abschreibung 2015 22.158 77.952 36.492 0 136.602
Umklassifizierung in als zur Veräußerung gehaltene- Vermögenswerte -89.013 -116.383 -231.864 0 -437.260
Abschreibungen zum 31.12.2015 0 0 7.531 0 7.531
Buchwert zum 01.01.2015 154.003 773.659 139.992 141.413 1.209.067
Buchwert zum 31.12.2015 0 0 3.223 0 3.223

Entwicklung der Sachanlagen im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31.Dezember 2014:

In
EUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungskosten zum 01.01.2014 224.963 62.504 301.619 0 589.086
Zugänge 0 770.388 73.794 143.453 987.635
Abgänge 0 0 0 0 0
Währungseffekte 4.022 -12.730 -9.362 -2.040 -20.110
Anschaffungskosten zum 31.12.2014 228.985 820.162 366.051 141.413 1.556.611
Abschreibungen zum 01.01.2014 54.244 21.460 177.185 0 252.889
Währungseffekte -1.887 -957 -5.674 0 -8.518
Abschreibung 2014 22.625 26.000 54.548 0 103.173
Abschreibungen zum 31.12.2014 74.982 46.503 226.059 0 347.544
Buchwert zum 01.01.2014 170.719 41.044 124.434 0 336.197
Buchwert zum 31.12.2014 154.003 773.659 139.992 141.413 1.209.067

Die Vermögenswerte befinden sich im Wesentlichen im Eigentum der Tantalum Rare Earths Sàrl auf Madagaskar.

Kurzfristige Vermögenswerte

6.4 Sonstige Vermögenswerte

In
EUR
2015 2014
Lieferantenanzahlungen 9.821 13.171
Kaution 5.000 7.842
Umsatzsteuer-Forderungen 898.429 769.948
Rechnungsabgrenzungsposten 24.869 23.108
übrige 33 37
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 938.152 814.106

6.5 Liquide Mittel

Die Bilanzposition enthält frei verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von EUR 803.015 (31. 12. 2014: EUR 1.421.541)

6.6 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Mit Aktienkaufverträgen vom 8. Dezember 2015 und 2. März 2016 hat die TRE AG ihre Anteile an der THM und damit mittelbar auch an der TREM vollständig veräußert. Zur Vertragserfüllung sind verschiedene aufschiebende Bedingungen vereinbart worden. Daher sind im Bilanzposten „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ im Wesentlichen das Anlagevermögen der TREM enthalten. Im Einzelnen setzt der Posten wie folgt zusammen:

In
EUR
Immaterielle Vermögenswerte für Exploration 8.742.668
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 22.619
Sachanlagen 1.603.727
Buchwert zum 31.12.2015 10.369.014

Der Wertminderungsaufwand aus der Differenz des beizulegenden Zeitwerts gegenüber dem Buchwert von EUR 5.561.268 wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des Anlagevermögens wurde aus dem Gesamtkaufpreis für die Anteile der THM und TREM ermittelt. Der Wertminderungsaufwand wurde den Vermögenswerten für Exploration zugeordnet, weil dieses sachgerecht erscheint.

Eigenkapital

6.7 Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals der TRE AG ist für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

6.7.1 Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital der TRE AG beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 3.402.181 (Vorjahr EUR 3.114.136) und ist eingeteilt in 3.402.181 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag pro Aktie von EUR 1,00.

Am 1. Januar 2014 betrug das Gezeichnete Kapital EUR 2.599.370. Auf Grund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20. September 2013 ist der Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.182.185 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 21. November 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 184.766 durch Ausgabe von neuen Stückaktien beschlossen. Da die Handelsregistereintragung der in 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung erst im Januar und Februar 2014 erfolgte, erhöhte sich das Gezeichnete Kapital zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung im Januar und Februar 2014 um EUR 184.766 auf EUR 2.784.136.

Die bereits 2013 geleistete Einlage wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 als „Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage“ ausgewiesen.

Unter Ausnutzung der erwähnten Ermächtigung hat der Vorstand am 27. Februar 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um EUR 50.000 auf EUR 2.834.136 beschlossen, die am 8. April 2014 ins Handelsregister eingetragen wurde.

Auf Grund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ist der Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 1.417.068 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 18. Juli 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 280.000 auf EUR 3.114.136 durch Ausgabe von neuen Stückaktien beschlossen, die am 23. September 2014 ins Handelsregister eingetragen wurde.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 26. Juni 2014 hat der Vorstand am 25. März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag eine weitere Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2014 um einen Betrag von bis zu EUR 1.038.045,00 gegen Bareinlagen beschlossen. Ausgegeben werden bis zu 1.038.045 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die von der Emissionsbank festzulegende Preisspanne für den Bezugspreis beläuft sich auf EUR 7,00 bis EUR 13,00 je Neue Aktie. Die Durchführung der Kapitalerhöhung musste bis zum 30. Juni 2015 in das Handelsregister eingetragen sein. Bis zu diesem Stichtag wurde das Grundkapital jedoch nur um EUR 109.226,00, EUR 166.319,00 und EUR 12.500,00 erhöht. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 24. April 2015, 4. Juni 2015 und 22. Juni 2015 wurde die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Die Handelsregistereintragungen erfolgten am 4. Mai 2015, 17. Juni 2015 und 25. Juni 2015. Damit beträgt das Grundkapital am 31. Dezember 2015 EUR 3.402.181.00. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der Kapitalerhöhung zum 31.Dezember 2015 noch EUR 849.023,00.

6.7.2 Genehmigtes Kapital

6.7.2.1 Genehmigtes Kapital 2013

Aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20. September 2013 ist der Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 1.182.185 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 21. November 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 184.766,00 durch Ausgabe von bis zu 184.766 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 und am 27. Februar 2014 eine weitere Erhöhung um EUR 50.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 beschlossen. Nach Erhöhung des Grundkapitals betrug das Genehmigte Kapital noch EUR 947.419. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 wurde die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals mit Wirksamkeit durch Eintragung in das Handelsregister aufgehoben, soweit die bislang bestehende Ermächtigung nicht ausgenutzt wurde. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2014.

6.7.2.2 Genehmigtes Kapital 2014

Aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 1.417.068 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 18. Juli 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates von selben Tag eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 280.000 durch Ausgabe EUR 280.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen beschlossen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien beträgt EUR 20,00 je Aktie. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 23. September 2014. Unter Ausnutzung der gleichen Ermächtigung vom 26. Juni 2014 wurde das Grundkapital 2015 um weitere EUR 288.045 erhöht. Die Handelsregistereintragungen erfolgten am 4. Mai 2015, 17. Juni 2015 und 25. Juni 2015. Damit beträgt das Genehmigte Kapital am 31. Dezember 2015 noch EUR 849.023.

6.7.3 Bedingtes Kapital

6.7.3.1 Bedingtes Kapital I

Gemäß der durch notarielle Urkunde vom 4. Oktober 2013 neu gefassten Satzung (§ 4 Abs. 7, Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist das Grundkapital um bis zu EUR 88.000 neuer auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient zur Einlösung von Optionsrechten nach Maßgabe der Optionsbedingungen zugunsten der Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Januar 2010 ausgegeben wurden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu EUR 48,00 je Stück. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Optionsschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber der Optionsscheine von ihrem Optionsrechten Gebrauch machen. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 8. Januar 2015. Da die Inhaber der Optionsschuldverschreibungen von ihren Optionsrechten keinen Gebrauch gemacht haben, ist das Bedingte Kapital I erloschen.

6.7.3.2 Bedingtes Kapital 2011

Gemäß der durch notarielle Urkunde vom 4. Oktober 2013 neu gefassten Satzung (§ 4 Abs. 7, Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 126.250,00 durch Ausgabe von bis zu 126.250 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2011 ausgegeben werden. Der Ausübungspreis entspricht je Bezugsrecht einem Betrag von EUR 25,00 je bezogener Aktie. Das Recht zur Ausübung der Option endet am 31. Dezember 2016.

6.7.3.3 Bedingtes Kapital 2012

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2012 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 852.480,00 durch Ausgabe von bis zu 852.480 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien der TRE AG an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses vom 9. Oktober 2012 von der Gesellschaft begeben werden. Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Oktober 2017 einmal oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte für Aktien der TRE AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 852.480 zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Wandelanleihen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen.

Das bedingte Kapital wurde durch die Ausgabe von 235.000 Wandelanleihen mit einem Nennbetrag von EUR 4.700.000,00, die im Dezember 2012 ausgegeben wurden und zum Bezug von jeweils 1 Aktie berechtigen, belegt. Im August 2013 wurden von den Inhabern Wandelanleihen im Nennbetrag von EUR 4,700.000,00 in 235.000 Aktien getauscht. Das Bedingte Kapital 2012 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2013 noch EUR 617.480,00.

6.7.3.4 Bedingtes Kapital 2013

Gemäß der durch notarielle Urkunde vom 4. Oktober 2013 neu gefassten Satzung (§ 4 Abs. 10, Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist das Grundkapital um bis zu EUR 108.750,00 durch Ausgabe von bis zu 108.750 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. September 2013 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2013 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien gewährt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden keine Aktienoptionen ausgegeben.

6.7.4 Kapitalrücklage

Am 1. Januar 2014 betrug die Kapitalrücklage EUR 13.226.764. 2014 erhöhte sich die Kapitalrücklage um das Agio in Höhe von EUR 9.780.554 aus der Erhöhung des Grundkapitals um EUR 184.766, EUR 50.000 und EUR 280.000. Außerdem erhöhte sich zum 31. Dezember 2014 die Kapitalrücklage aus der Begebung von Stock Options um insgesamt EUR 554.306. Damit betrug die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2014 EUR 23.561.624.

Die Kapitalrücklage erhöhte sich 2015 um 2.016.315,00 aus dem Agio von EUR 7,00 je Aktie aus der Erhöhung des Grundkapitals von 288.045. Außerdem erhöhte sich die Kapitalrücklage aus der Begebung von Stock Options um EUR 534.651. Damit beträgt die Kapitalrücklage am 31. Dezember 2015 EUR 26.112.590.

6.7.5 Rücklage aus Währungsumrechnung

In diesem Posten werden die Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung im Rahmen der Konsolidierung erfasst. Bezüglich dieses Postens verweisen wir auf die Erläuterungen unter Abschnitt 2.4. „Fremdwährungsumrechnungen“.

6.7.6 Gewinnrücklage

In der Gewinnrücklage sind die angesammelten Ergebnisse in Höhe von EUR – 20.827.053 (Vorjahr: EUR – 12.673.499) erfasst.

6.7.7 Aktienoptionen

6.7.7.1 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2011

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2011 wurden Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2012 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2011 bis zu 235.000 Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf jeweils eine Stückaktie der TRE AG auszugeben. Die Aktienoptionen waren ausschließlich zum Bezug durch ausgewählte Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft bestimmt. Der Ausübungspreis entspricht je Bezugsrecht einem Betrag von EUR 25,00 je bezogener Aktie. Die den Optionsberechtigten gewährten Aktienoptionen können vorbehaltlich des Erreichens bestimmter Erfolgsziele frühestens nach einer Wartezeit von vier Jahren nach dem jeweiligen Angebotstag ausgeübt werden („vesting period“). Die TRE AG ist berechtigt, anstelle der Ausgabe von Aktien die Aktienoptionen durch Barzahlung abzufinden. Die Aktienoptionen erlöschen, wenn das Dienstverhältnis eines Optionsberechtigten mit der TRE AG endet. Das Recht zur Ausübung der Aktienoptionen endet am 31. Dezember 2016. 2011 wurden 235.000 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben.

Von den 235.000 im Jahr 2011 an Mitglieder des Vorstands gewährten Aktienoptionen sind nach dem Verfall von 108.750 Aktienoptionen im Januar 2012 und 90.000 Aktionenoptionen im Dezember 2015 am 31. Dezember 2015 noch 36.250 Aktienoptionen im Umlauf.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bestandsentwicklung der Aktienoptionen und die Ausgabepreise:

Aktienoptionsprogramm 2011 31.12.2015 31.12.2014
gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktie
EUR
Anzahl der Optionen Stck. gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktie
EUR
Anzahl der Optionen Stck.
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 25 126.250 25 126.250
In der Berichtsperiode verwirkte Optionen 0 0 0 0
In der Berichtsperiode ausgeübte Optionen 0 0 0 0
In der Berichtsperiode verfallene Optionen 25 90.000 0 0
In der Berichtsperiode gewährte Optionen 0 0 0 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen 25 36.250 25 126.250
Am Ende der Berichtsperiode ausübbare Optionen 0 0 0 0

Die Bilanzierung der Aktienoptionen erfolgte gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Option ermittelt und über den Zeitraum der Erdienung verteilt.

Es wurden folgende Faktoren zur Berechnung des Zeitwertes herangezogen:

1. Die erwartete Volatilität zum Gewährungszeitpunkt wurde mit 76,06 % ermittelt

2. Die erwartete Laufzeit der Optionen wurde unabhängig von der jeweiligen Sperrfrist mit 4 Jahren angesetzt.

3. Die Nicht-Ausübungsquote wurde mit 50 % angesetzt.

4. Der geschätzte Wert der TRE AG-Aktie zum Gewährungszeitpunkt beträgt EUR 30,28.

5. Der risikolose Zins für die Laufzeit der Optionen beträgt zum Gewährungszeitpunkt 3,5 %

6. Die erwartete Dividendenzahlung wurde mit EUR 0,00 angesetzt.

6.7.7.2 Virtuelle Optionen aus den Virtuellen Options Programmen 2014 und 2015

Entsprechend der Vereinbarung vom 7. Januar 2014 wurden Vigur Oy 225.000 Virtuelle Optionen gewährt. Der Ausübungspreis beträgt EUR 25,00. Eine Virtuelle Option berechtigt den Inhaber zu einer Barzahlung, welche dem Aktienkurs am Ende des Ausübungstages zuzüglich gezahlter Dividende zwischen Zeichnungs- und Ausübungstag und dem Ausübungspreis entspricht. Die Optionen können nach einer Wartefrist von 4 Jahren nach dem Zeichnungstag vom 7. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgeübt werden und nur, wenn der Aktienkurs der Gesellschaft seit dem 7. Januar 2014 um 10 % gestiegen ist. Eine frühere Ausübung ist nur erlaubt, wenn (i) eine Drittpartei ein öffentliches Angebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft macht, (ii) mindestens 50 % der Aktien der Gesellschaft von einer Drittpartei erworben wurden , (iii) die Gesellschaft mindestens 50 % der Anteile an der THM veräußert hat, (iv) THM mindestens 50 % der Anteile an der TREM veräußert hat oder (v) TREM 50 % seiner Vermögensgegenstände an eine Drittpartei veräußert hat. Die Erdienungsfrist (vesting period) erstreckt sich über 4 Jahre.

Wenn die Dienstleistungsvereinbarung mit Vigur Oy während der Erdienungsfrist von 4 Jahren beendet wird, verfallen die Optionen auf pro rata temporis Basis wie folgt:

Beendigung vor dem 11. Juni 2014 225.000 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 20. September 2014 187.500 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 11. Juni 2015 168.750 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 20. September 2015 131.000 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 11. Juni 2016 112.500 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 20. September 2016 75.000 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 11. Juni 2017 56.250 Virtuelle Optionen verfallen
Beendigung vor dem 20. September 2017 18.750 Virtuelle Optionen verfallen

Die Optionsinhaber können die Option im Zeitraum vom 7. Januar 2018 (frühestmöglicher Ausübungstag) und 31. Dezember 2018 (spätestmöglicher Ausübungstag) ausüben.

Im Berichtszeitraum wurden entsprechend den Vereinbarungen vom 3. Februar 2015 an Round Rock Investment Limited 30.000 und an einen leitenden Mitarbeiter 25.000 weitere Virtuelle Optionen gewährt. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 30,00. Die Optionen können nach einer Wartefrist von 4 Jahren nach dem Zeichnungstag ausgeübt werden und nur, wenn der Aktienkurs der Gesellschaft seit dem 3. Februar 2015 um mindestens 10 % gestiegen ist. Unter bestimmten Bedingungen, die die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder deren Vermögenswerte betrifft, ist eine frühere Ausübung der Optionen möglich.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bestandsentwicklung der Virtuellen Optionen und die Ausgabepreise:

Virtuelle Optionen 2014 und 2015 31.12.2015 31.12.2014
gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
EUR
Anzahl der Virtuellen Optionen Stck. gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
EUR
Anzahl der Virtuellen Optionen Stck.
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Virtuelle Optionen 25,00 225.000 0 0
In der Berichtsperiode gewährte Virtuelle Optionen 30,00 55.000 25,00 225.000
In der Berichtsperiode verwirkte Virtuelle Optionen 0 0 0 0
In der Berichtsperiode ausgeübte Virtuelle Optionen 0 0 0 0
In der Berichtsperiode verfallene Virtuelle Optionen 0 0 0 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Virtuelle Optionen 25,98 280.000 25,00 225.000
Am Ende der Berichtsperiode ausübbare Virtuelle Optionen 0 0 0 0

Die Bilanzierung der Virtuellen Options erfolgte gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ mit dem beizulegenden Zeitwert an den Bilanzstichtagen. Am 31. Dezember 2014 wurde der beizulegende Zeitwert der Virtuellen Options ermittelt und über den Zeitraum der Erdienung verteilt. Der geschätzte Wert der TRE AG-Aktie zum Bewertungstag 31. Dezember 2014 betrug EUR 18,50. Am 31. Dezember 2015 wurde den Virtuellen Options aufgrund des Aktienkurses an diesem Tag kein Wert mehr beigemessen. Die am 31. Dezember 2014 gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 207.562 wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

6.8 Ergebnis je Aktie

Das Grundkapital der TRE AG besteht zum 31. Dezember 2015 aus 3.402.181 nennwertlosen Stückaktien zum rechnerischen Nennwert je Aktie von EUR 1,00. Das auf die Anteilseigner der TRE AG entfallende Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2015 beträgt EUR -8.153.554 (Vorjahr: EUR -3.879.532).

(Anzahl Aktien) 2015 2014
Ausgegebene Aktien am 01.01. 3.114.136 2.599.370
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien am 31.12. 3.281.329 2.939.963

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:

EUR 2015 2014
Im Umlauf befindliche Aktien am 01.01. 3.114.136 2.599.370
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Anzahl Aktien zum 31.12. 3.281.329 2.939.963
Periodenergebnis in EUR -8.153.554 -3.879.532
Ergebnis je Aktie in EUR (un-/verwässert) -2,48 -1,32

Im Geschäftsjahr 2015 wie auch im Geschäftsjahr 2014 ergaben sich keine Verwässerungseffekte auf das Ergebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen beträgt EUR -0,85 (2014 EUR -1,32). Das verwässerte Ergebnis je Aktie aus fortzuführender Geschäftstätigkeit entspricht jeweils dem unverwässerten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen.

Der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich wurde die oben angegebene gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zugrunde gelegt. Das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie beträgt EUR 5.364.587. Damit beträgt sowohl das verwässerte als auch das unverwässerte Ergebnis je Aktie aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich EUR -1,63 (2015 EUR 0,00).

Langfristige Schulden

6.9 Rückstellungen

Unter den langfristigen Rückstellungen wurden im Vorjahr die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Begebung von Virtuellen Options ausgewiesen (s. Punkt 6.7.7.2). 2015 wurde diese Rückstellung ertragswirksam aufgelöst, da den Virtuellen Options keinen Wert mehr beigemessen wurde.

Kurzfristige Schulden

6.10 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1.908.373 (31.12.2014 EUR 560.834).

6.11 Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die anderen kurzfristigen finanzielle Verbindlichkeiten betragen EUR 112.335 nach EUR 103.401 im Vorjahr.

6.12 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen EUR 1.344.472 nach EUR 85.259 im Vorjahr. Sie enthalten als wesentlichen Posten EUR 1.000.000 Kaufpreisanzahlung aus dem Aktienkaufvertrag sowie noch zu zahlende Beträge an Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes von EUR 325.219.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds enthält die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel (2015 EUR 803.015; 2014 EUR 1.421.541). Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (2015 EUR -1.544.928; 2013: EUR -3.622.124) ist maßgeblich durch den Jahresfehlbetrag ohne Berücksichtigung der zahlungsunwirksamen Aufwendungen, insbesondere der Wertminderungsaufwendungen, bestimmt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit (2015 EUR-4.467.814; 2014 EUR -4.416.347) ist insbesondere durch Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte (aktivierte Explorationsaufwendungen) bestimmt. Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (2015 EUR 2.304.360; 2014 EUR 7.295.303) beinhaltet Einzahlungen aus der Ausgabe von neuen Aktien.

Die Netto-Cashflows für die Veräußerungsgruppe bzw. den aufgegebenen Geschäftsbereich stellt sich wie folgt dar:

EUR 2015
Betriebliche Tätigkeit 2.452.516
Investitionstätigkeit -4.467.814
Finanzierungstätigkeit 0
Netto-Cashflows der aufgegebenen Geschäftsbereiche -2.015.298

8. Segment-Berichterstattung

Die Tantalus-Gruppe hat nur Aktivitäten in einem Geschäftssegment und in einem regionalen Segment. Alle Sachanlagen bis auf TEUR 3 sind in Madagaskar lokalisiert.

9. Angaben zu Finanzinstrumenten

9.1 Allgemeine Angaben

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Bei der Darstellung der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten werden nur die Ansprüche berücksichtigt, die ein vertraglich eingeräumtes Recht darstellen, flüssige Mittel von einem anderen Unternehmen zu einem künftigen Zeitpunkt zu erhalten bzw. abzugeben. Damit bleiben insbesondere sämtliche Ansprüche aus Steuern und Abgaben, Investitionszulagen, Rechnungsabgrenzungsposten, faktische Verpflichtungen und geleistete Anzahlungen für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen unberücksichtigt.

Die Finanzinstrumente lassen sich in originäre und derivative Finanzinstrumente differenzieren. In der Tantalus-Gruppe bestehen zum 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente.

Die originären Finanzinstrumente beinhalten auf der Aktivseite im Wesentlichen kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen aus den Options- und Wandelschuldverschreibungen, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Die Bewertungskategorien „Measured at fair value through profit or loss (Fair-Value-Option)“, „Zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente“ und „Zur Veräußerung bestimmte Finanzinstrumente“ sind bezogen auf die vorhandenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten nicht relevant.

9.2 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Darstellung zeigt die Fair-Values und Buchwerte gemäß den nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente. Alle Fair-values sind in Klasse 1 der Fair-value Hierarchie klassifiziert. Es gibt in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 keine Fair-values der Hierarchieklassen 2 oder 3. Darüber hinaus gibt es keine Umgliederungen zwischen den drei Klassen der Fair-value Hierarchie

Aktiva

In
EUR
zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair Value Summe
Bewertungskategorie Kredite und Forderungen Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
EUR Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
31.12.2015
Kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 23.530 23.530 0 0 23.530 23.530
Zahlungsmittel 803.015 803.015 0 0 803.015 803.015
Summe 2015 826.545 826.545 0 0 826.545 826.545
31.12.2014
Kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 12.978 12.978 0 0 12.978 12.978
Zahlungsmittel 1.421.541 1.421.541 0 0 1.421.541 1.421.541
Summe 2014 1.434.519 1.434.519 0 0 1.434.519 1.434.519

Passiva

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair Value Summe
Bewertungskategorie Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum „Fair-value through profit or loss“
EUR Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
31.12.2015
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.908.373 1.908.373 0 0 1.908.373 1.908.373
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 112.335 112.335 0 0 112.335 112.335
Summe 2015 2.020.708 2.020.708 0 0 2.020.708 2.020.708
31.12.2014
Options- und Wandelschuldverschreibungen 8.800 8.800 0 0 8.800 8.800
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 560.834 560.834 0 0 560.834 560.834
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 103.401 103.401 0 0 103.401 104.401
Summe 2014 673.035 673.035 0 0 673.035 673.035

Im Folgenden werden einige ergänzende Erklärungen zu den Finanzinstrumenten der obigen Tabellen gegeben:

Bewertung in den einzelnen Bewertungskategorien

Die Fair-Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Kredite und Forderungen sowie die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Bei den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten entspricht der Fair-Value den jeweiligen Nominalwerten abzüglich vorgenommener erforderlicher Wertberichtigungen; Un- oder Niedrigverzinslichkeiten bei Krediten und Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu berücksichtigen.

Bei den Zahlungsmitteln ergeben sich die Fair-Values aus den Nominalwerten

Als Fair-Value sämtlicher finanzieller Verbindlichkeiten wurden die jeweiligen Rückzahlungsbeträge angesetzt; Un- oder Niedrigverzinslichkeiten bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu berücksichtigen.

Überleitung auf die Bilanzposten

Die in IFRS 7 aufgeführten Klassen der Finanzinstrumente entsprechen den Bilanzposten der Konzernbilanz.

9.3 Sonstige Angaben gemäß IFRS 7

Angaben zu Ertrags- und Aufwandsposten

Folgende Darstellung zeigt die Nettoergebnisse finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien:

2015 Zinsergebnis Folgebewertung
In
EUR
Zinsertrag Zinsaufwand Bewertungsanpassungen (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Abschreibungen (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Gesamt
Kredite und Forderungen 0 0 0 0 0
Zu Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
Gesamt 0 0 0 0 0
2014 Zinsergebnis Folgebewertung
EUR Zinsertrag Zinsaufwand Bewertungsanpassungen (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Abschreibungen (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Gesamt
Kredite und Forderungen 0 0 0 0 0
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 -440 0 0 -440
Gesamt 0 -440 0 0 -440

Am Bilanzstichtag hat die Tantalus-Gruppe nur Forderungen, die nicht überfällig waren, und für die keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung vorliegen.

10. Finanzielle Risiken und Risikomanagement, Kapitalmanagement

10.1 Organisation

Die TRE AG hat ein Risikomanagementsystem für die Gruppe, das auf der Gesamtverantwortung des Managements basiert. Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Risikomanagement ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches verantwortlich. Zusätzlich findet eine regelmäßige Prüfung der Risiken des Gesamtvorstandes statt. Die Projektorganisation in Madagaskar ist für die effiziente Risikooptimierung der in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen operativen Tätigkeiten verantwortlich.

Der Aufsichtsrat hat eine Kontrollfunktion hinsichtlich aller Maßnahmen der Risikobegrenzung und des Risikomanagements der Gruppe.

10.2 Risikogruppen

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Tantalus-Gruppe neben den operativen Geschäftsrisiken einer Vielzahl von finanziellen Risiken einschließlich des Kreditrisikos, des Liquiditätsrisikos sowie der Marktrisiken ausgesetzt.

10.2.1 Kreditrisiken

Grundsätzlich besteht das Kreditrisiko in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden und anderen Vertragspartnern des Unternehmens. Dieses kann zum vollständigen oder teilweisen Zahlungsausfall oder zur Abwertung von Finanzinstrumenten führen.

Da sich die Tantalus-Gruppe zur Zeit noch in der Explorationsphase befindet, werden Kreditrisiken als nicht bedeutsam eingeschätzt.

Ein Ausfallrisiko besteht aus in den Sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen der Tantalum Rare Earth Sarl, Madagaskar (2015 EUR 898.418; 2014 EUR 763.721). Diese können nach dem madagassischen Umsatzsteuerrecht erst geltend gemacht werden, wenn eine Gesamt-Mindestinvestitionssumme von USD 25 Mio. erreicht wird. Diese Summe wird erreicht werden, sobald die ersten Anlagen für die Abbauphase installiert werden. Bis dahin besteht das Risiko von Rechtsänderungen, von politischen Unruhen, Zahlungsunfähigkeit des Staates oder ähnlichem, die den Betrag uneinbringlich machen.

Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bezüglich sämtlicher aktivierter Finanzinstrumente, wobei die Höhe der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko bestimmt. Wenn spezielle Risiken für Finanzinstrumente identifiziert sind, werden diese durch Abwertungen berücksichtigt.

Die Kapitalanlagen der TRE AG werden nur bei Finanzinstitutionen mit erster Klasse Kreditratings gemacht, welche dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken angehören. Kapitalanlagen werden in finanzielle Vermögenswerte getätigt, die kein Verlustrisiko haben und welche keinen oder nur geringen Wertänderungen unterliegen.

Maximales Ausfallrisiko

Das maximale Ausfallrisiko der Finanzinstrumente ohne Berücksichtigung von besonderen Rechten im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten wie z. B. Aufrechnungsrechte beträgt:

Buchwert als Äquivalent des maximalen Ausfallrisikos
EUR
31.12.2015 31.12.2014
Kredite und Forderungen 23.530 12.978
Zahlungsmittel 803.015 1.421.541
826.545 1.434.519

Zu den Bilanzierungsstichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2014 waren die Finanzinstrumente weder nicht voll werthaltig oder überfällig.

10.2.2 Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko in engerem Sinn wird das Risiko verstanden, dass das Unternehmen nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Liquidationsrisiko stellt in einer Explorationsgesellschaft wie der TRE AG, die über keinerlei Kundenumsätze verfügen, oft das größte Finanzrisiko dar.

Für das Liquiditätsmanagemen ist zentral der CEO der TRE AG verantwortlich. Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Tantalus Gruppe sicherzustellen.

Am 31. Dezember 2015 betrugen die Zahlungsmittel EUR 803.015.

Analyse der Restlaufzeiten

Nachstehende Tabelle zeigt eine Analyse der Restlaufzeiten für alle finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2014:

In
EUR
Buchwert Bis 30 Tage 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr
31.12.15
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.908.373 1.908.373 0 0 0
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 112.335 112.335 0 0 0
Summe 2015 2.020.708 2.020.708 0 0 0
31.12.14
Options- und Wandelschuldverschreibungen 8.800 8.800 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 560.834 560.834 0 0 0
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 103.401 103.401 0 0 0
Summe 2014 673.035 673.035 0 0 0

10.2.3 Ländrisiken

Das politische Umfeld in Madagaskar

Seit 2009 besteht eine politische Krise, die mit den letzten freien Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2013 langsam ihr Ende findet.

Gegenwärtig hat es den Anschein als würde sich die politische und wirtschaftliche Situation immer mehr stabilisieren. Allerdings sind das noch die Ersten unsicheren Schritte und das Risiko einer negativen Entwicklung besteht nach wie vor. Falls eine unerwartet negative Entwicklung stattfinden sollte, könnte das Risiko einer nachteiligen Veränderung im operativen Umfeld von Madagaskar sehr hoch sein. Das bedeutet zum Beispiel: willkürliche Veränderungen bei den Lizenzgebühren, Export Kontrollen, außergewöhnliche Zollgebühren oder ähnliches könnten eingeführt und für bestimmte abgebaute Rohmaterialien durchgeführt werden.

10.3 Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der Tantalus-Gruppe zielt in erster Linie auf die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Flexibilität ab. Die Vorgaben für ein effektives Kapitalmanagement entwickelt die TRE AG aus den strategischen Zielen des Unternehmens, die sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften grundlegend geändert haben.

Eine Ermächtigung der Aktionärs-Hauptversammlung zum Erwerb von eigenen Aktien lag am 31. Dezember 2015 nicht vor.

Die TRE AG hat derzeit ein Aktienoptionsprogramm aus dem Jahre 2011 laufen.

Der Konzern unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

Das Eigenkapital der Tantalus-Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 8.768.870 (31. 12. 2014 EUR 14.034.545), was einer Eigenkapitalquote von 72,2 % (31.12.2014 93,6 %) entspricht. Das Fremdkapital beträgt EUR 3.368.064 (31. 12.2014: EUR 971.376).

11. Sonstige Angaben

11.1 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag gab es keine Eventualverbindlichkeiten.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen vornehmlich Mietverträge. Die finanziellen Verpflichtungen für künftige Mietaufwendungen belaufen sich auf EUR 79.243,00 (31.12.2014 EUR 48.000,00).

11.2 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Parteien gemäß IAS 24

Folgende Personen und Unternehmen gelten für den Berichtszeitraum als der Tantalus-Gruppe nahestehend:

a) Aktionäre der TRE AG mit einem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf die TRE AG

b) Management in Schlüsselpositionen der Muttergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft

c) Unternehmen, die durch Personen zu a) oder b) beherrscht werden können.

Aktionäre mit einem maßgeblichen Einfluss sind direkt die Aston Nash Limited, Hong Kong, mit 30.86 % und die Penham S.à.r.l. mit 24.82 % der Aktienanteile (Stand 31. Dezember 2015).

Management in Schlüsselpositionen im Geschäftsjahr waren:

Thomas Hoyer (Vorstand der TRE AG)

Markus Kivimäki (Vorstand der TRE AG)

Kalle Lehtonen (Vorstand der TRE AG)

David Rigoll (Vorstand der TRE AG bis 8. Dezember 2015)

Wung Yu (Vorstand der TRE AG)

Ulrich Krauskopf (Aufsichtsrat der TRE AG)

Ann-Kreeta Rantamaa-Hiltonen (Aufsichtsrat der TRE AG)

Kai Knötsch (Aufsichtsrat der TRE AG)

Die Gesellschaft hat keine unmittelbaren Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern Thomas Hoyer, Markus Kivimäki, Kalle Lehtonen, David Rigoll oder Wang Yu abgeschlossen.

Die Gesellschaft hat drei Vereinbarungen mit Vigur Oy, Vantaa, Finnland, bezüglich der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten der Vorstandsmitglieder Thomas Hoyer, Markus Kivimäki und Kalle Lehtonen getroffen. Thomas Hoyer, Markus Kivimäki und Kalle Lehtonen sind alleinige Gesellschafter von Vigur Oy.

Die Gesellschaft hat eine Vereinbarung mit Round Rock Investment Limited bezüglich der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten des Vorstandsmitgliedes Wang Yu für die TRE AG abgeschlossen. Wang Yu ist der unmittelbare Mehrheitsgesellschafter der Round Rock.

Nachfolgende Tabelle fasst die Aufwendungen aus der Vorstandsvergütung bzw. Dienstleistungshonorar mit nahe stehenden Unternehmen für die Tantalus-Gruppe zusammen:

Vertragspartner Geschäftsvorfall Aufwand 2015 Aufwand 2014
Vigur Oy, Finnland Vorstandsvergütung für die Vorstände Thomas Hoyer, Markus Kivimäki und Kalle Lehtonen; Dienstleistungshonorar 432.000 EUR 432.000 EUR
Vigur Oy, Finnland Aufwand aus Virtuelle Optionen 0 EUR 207.562 EUR
Aston Nash Vorstandsvergütung für David Rigoll, Dienstleistungshonorar 112.580 GBP 120.000 GBP
Round Rock Investment Limited Vorstandsvergütung für Wang Yu, Dienstleistungshonorar 240.000 EUR 180.000 EUR

Am 7. Januar 2014 wurden 225.000 Virtuelle Optionen an die Virgur Oy ausgegeben. Einzelheiten sind in Abschnitt 6.7.7.2 beschrieben. Im Berichtszeitraum wurden entsprechend den Vereinbarungen vom 3. Februar 2015 an Round Rock Investment Limited 30.000 weitere Virtuelle Optionen gewährt.

Bei der TRE AG bestehen keine Rückstellungen für Pensions- und Rentenzahlungen oder ähnliche Leistungen. Entsprechende Zusagen bestehen derzeit ebenfalls nicht.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2015 keine Kredite gewährt.

Aus diesen Transaktionen bestehen am Bilanzstichtag EUR 799,008 noch zu zahlende Beträge an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die unter den Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bilanziert sind.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat inkl. sämtlicher Leistungen, Sachleistungen, etc. insgesamt EUR 117.000 (2014 EUR 114.934).

11.3 Mitglieder der Geschäftsorgane sowie Organbezüge

11.3.1 Vorstand

a) Zusammensetzung, Beschlussfassung und Vertretung

Gemäß der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand der TRE AG aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und etwaiger Ersatzmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann je ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes und eines zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestand der Vorstand der Gesellschaft aus vier Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht.

Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten entsprechend den anzuwendenden Gesetzen, der Satzung oder seiner Geschäftsordnung. Entsprechend der Geschäftsordnung soll der Vorstand die bestmöglichen Anstrengen unternehmen, dass die Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Wenn Einstimmigkeit nicht erreicht werden kann, werden die Beschlüsse des Vorstandes soweit es an einer expliziten Regelung durch Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung fehlt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit hat der Vorstandsvorsitzende eine zweite Stimme.

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind und/ oder generell oder für den Einzelfall berechtigt sind, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Mehrfachvertretung), § 181 Absatz 2 BGB.

b) Gegenwärtige Mitglieder

Dem Vorstand der Gesellschaft gehören am Bilanzstichtag an:

Thomas Hoyer, Finnland

Die folgende Übersicht gibt die von Thomas Hoyer in den letzten fünf Jahren ausgeübten Funktionen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Partner (d.h. Gesellschafter einer Personengesellschaft) in Gesellschaften außerhalb der Tantalus-Gruppe wieder:

Gesellschaft Funktion Von – bis
Helsinki Capital Partners Oy, Finnland Vorstandsvorsitzender Seit 08/2007
Vigur Oy Finnland Vorstandsvorsitzender Seit 04/2013
Hummo Strand Oy Finnland Geschäftsführer (Director) Seit 04/2013

Markus Kivimäki, Finnland

Die folgende Übersicht gibt die von Markus Kivimäki in den letzten fünf Jahren ausgeübten Funktionen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Partner (d.h. Gesellschafter einer Personengesellschaft) in Gesellschaften außerhalb der Tantalus-Gruppe wieder:

Gesellschaft Funktion Von – bis
Vigur Ltd Geschäftsführer Seit 04/2013
Blueberry Road Holdings Oy Alleiniger Gesellschafter Seit 01/2006
Helsinki Capital Partners Rahastoyhtiö Oy Geschäftsführer (Director) Von 08/2007 bis 04/2015

Kalle Lehtonen, Finnland

Die folgende Übersicht gibt die von Kalle Lehtonen in den letzten fünf Jahren ausgeübten Funktionen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Partner (d.h. Gesellschafter einer Personengesellschaft) in Gesellschaften außerhalb der Tantalus-Gruppe wieder:

Gesellschaft Funktion Von – bis
Vigur Ltd Geschäftsführer Seit 04/2013
Pankrot Holdings Oy Alleiniger Gesellschafter Seit 03/2013

Wang Yu, Beijing

Die folgende Übersicht gibt die in den letzten fünf Jahren von Wang Yu ausgeübten Funktionen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Partner (d.h. Gesellschafter einer Personengesellschaft) in Gesellschaften außerhalb der Tantalus-Gruppe wieder:

Gesellschaft Funktion Von – bis
Round Rock Investment Limited Alleiniger Gesellschafter Seit 03/2014
Sichuan Tianle Photonics Co., Ltd. Geschäftsführer (Director) Seit 06/2015
Sichuan Se Agriculture Limited Geschäftsführer (Director) Seit 06/2015

Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.

c) Dienstverträge

Die Gesellschaft hat keine unmittelbaren Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstandes abgeschlossen.

Die Gesellschaft hat drei Dienstleistungsvereinbarungen mit Vigur Oy, Vantaa, Finnland, bezüglich der Leistungen von Thomas Hoyer (Vertrag vom 11. Juni 2013), Markus Kivimäki (Vertrag vom 20. September 2013) und Kalle Lehtonen (Vertrag vom 20. September 2013) für die TRE AG getroffen. Die Vereinbarungen hatten eine ursprüngliche Laufzeit von 9 Monaten beginnend am 1. Juni 2013 bzw. 20. September 2013; nach Ablauf dieser Zeiträume können die Dienstleistungsvereinbarungen mit einer dreimonatigen Frist schriftlich von jeder Partei gekündigt werden. Das Recht, die Vereinbarungen aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen, ist nicht eingeschränkt. Im Falle der Beendigung der Vereinbarungen ist Vigur Oy nur zur Zahlung der ausstehenden Vergütungen zuzüglich der Erstattung der Auslagen vor diesem Datum berechtigt. Die Gesellschaft und Vigur Oy als auch Thomas Hoyer, Markus Kivimäki und Kalle Lehtonen haben keine zusätzlichen Vergütungen anlässlich der Beendigung der Dienstleistungsverträge vereinbart.

Die Vergütung von Vigur Oy beträgt € 432.000,00 netto zuzüglich etwa anfallender Umsatzsteuer auf Dienstleistungen. Die Vergütungen werden monatlich gezahlt. Zusätzlich soll die Gesellschaft alle angemessenen und ordentlich dokumentierten Auslagen erstatten.

Zusätzlich ist Vigur Oy zu einem Bonus entsprechend dem Agreement on Share Price Linked Incentives vom 7. Januar 2014 berechtigt. Entsprechend dieser Vereinbarung wurden Vigur Oy 225.000 virtuelle Optionen gewährt, die in den detaillierten Bedingungen des Agreements on Share Price Linked Incentives beschrieben sind. Einzelheiten sind im Abschnitt 6.7.7.2 beschrieben.

Die Gesellschaft hat ebenfalls am 3. März 2014 eine Dienstleistungsvereinbarung mit Round Rock Investment Limited, Hong Kong, bezüglich der Beratungs- und Dienstleistungsvereinbarungen von Wang Yu für die TRE AG abgeschlossen. Herr Wang ist der unmittelbare Mehrheitsgesellschafter der Round Rock. Die Gesellschaft hat Herrn Wang als Vorstandsmitglied bestellt.

Der Vertrag hat eine ursprüngliche Laufzeit von 4 Monaten beginnend am 1. April 2014 und danach kann der Dienstleistungsvertrag mit einer 1 monatigen Kündigungsfrist schriftlich von jeder Partei beendet werden. Das Recht, die Vereinbarungen aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen, ist nicht eingeschränkt. Im Falle der Beendigung der Vereinbarungen ist Round Rock nur zur Zahlung der ausstehenden Vergütungen zuzüglich der Erstattung der Auslagen vor diesem Datum berechtigt. Die Gesellschaft und Round Rock haben keine zusätzlichen Vergütungen anlässlich der Beendigung der Dienstleistungsverträge vereinbart.

Round Rock ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Wang Yu durchschnittlich 5 Tage in der Woche bereitzustellen um die Dienstleistungen, die im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurden, zu erbringen.

Die Vergütung von Round Rock beträgt € 240.000,00 netto zuzüglich etwa anfallender Umsatzsteuer auf Dienstleistungen. Die Vergütungen werden monatlich gezahlt. Zusätzlich soll die Gesellschaft alle angemessenen und ordentlich dokumentierten Auslagen erstatten.

Zusätzlich ist Round Rock zu einem Bonus entsprechend dem Agreement on Share Price Linked Incentives vom 7. Januar 2015 berechtigt. Entsprechend dieser Vereinbarung wurden Round Rock 30.000 virtuelle Optionen gewährt, die in den detaillierten Bedingungen des Agreements on Share Price Linked Incentives beschrieben sind. Einzelheiten sind im Abschnitt 6.7.7.2 beschrieben

Im Geschäftsjahr 2015 haben die amtierenden Mitglieder des Vorstands die folgenden Vergütungen erhalten: Thomas Hoyer, Markus Kivimäki und Kalle Lehtonen über Vigur Oy insgesamt EUR 432.000 und Wang Yu über Round Rock EUR 240.000. Zusätzlich erhielt das im Dezember 2015 ausgeschiedene Vorstandsmitglied David Rigoll über Ashton Nash für seine Dienstleistungen bis zum 8. Dezember 2015 eine Vergütung von GBP 112.580.

Bei der TRE AG bestehen keine Rückstellungen für Pensions- und Rentenzahlungen oder ähnliche Leistungen. Entsprechende Zusagen bestehen derzeit ebenfalls nicht.

d) Kredite, Aktienbesitz, sonstige Rechtsbeziehungen und Interessenkonflikte

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2015 keine Kredite gewährt.

11.3.2 Aufsichtsrat

a) Zusammensetzung, Beschlussfassung und Ausschüsse

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl einen kürzeren Zeitraum beschließt, erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und gegebenenfalls ihrer Ersatzmitglieder gemäß der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist, auch mehrfach, zulässig. Die Hauptversammlung kann mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes gleichzeitig ein Ersatzmitglied wählen, das in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes, so erlischt das Amt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglied kann gemäß § 100 AktG nicht sein, wer (i) bereits in 10 Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist, (ii) gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist, (iii) gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört oder (iv) in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Nach der Satzung kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates und jedes Ersatzmitglied sein Amt mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates niederlegen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Niederlegung fristlos erfolgen.

Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrates. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.

Gemäß § 110 AktG muss der Aufsichtsrat zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt die Einberufung der Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsrat ist laut Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen oder zur Abstimmung aufgefordert sind und alle Mitglieder an der Beschlussfassung persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrates der Gesellschaft werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen ist eine Beschlussfassung schriftlich, telegrafisch, fernmündlich, per Telefax, Videokonferenz oder per E-Mail zulässig. Über die Form der Beschlussfassung entscheidet der Vorsitzende. Ein Widerspruchsrecht der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht nicht.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dabei gilt Stimmenthaltung als Stimmabgabe.

Nach der Satzung der Gesellschaft kann sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben. Bislang ist hiervon kein Gebrauch gemacht worden.

Der Aufsichtsrat der TRE AG hat keine Ausschüsse gebildet.

b) Gegenwärtige Mitglieder

Die Namen und Haupttätigkeiten der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrates der TRE AG

Ulrich Krauskopf, Aufsichtsratsvorsitzender, USA

Mandate:

Gesellschaft Funktion Von – bis
BDS BV Holland Partner und Vorstandsmitglied Seit 04/2008
Metal Ressources Inc. Geschäftsführender Partner Seit 04/1994
PIHMS Inc. Vorstandsmitglied Seit 05/2005
Pea Ridge Mining LLC Präsident und Vorstandsmitglied 05/2011 – 10/2011
BDS USA LLC Finanzvorstand 04/2008 – 10/2012

Kai Knötsch, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Deutschland

Gesellschaft Funktion Von – bis
ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH Geschäftsführer 07/2006 – 09/2015
ThyssenKrupp AT.PRO tec Geschäftsführer 07/2006 – 09/2015
BCCW (Tangshan) Jiahua Coking & Chemical Co, Ltd Direktor 03/2004 – 09/2015

Anna-Kreeta Rantamaa-Hiltunen, Luxemburg

Company Role from – to
Telco Holdings S.à.r.l Manager seit 21.11.2014
CCP Holding II S.à.r.l. Manager seit 29.1.2014
NTP S.à.r.l. Manager 3.12.2013 – 8.7.2014
Penham S.à.r.l. Manager seit 24.9.2014
NTP II S.à.r.l. Manager Seit 8.7.2014

c) Vergütung

Jedes einfache Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhält neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit erwachsenden Auslagen für jedes volle Jahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Präsenzsitzungen je ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 3.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des sich aus der Summe der festen und variablen Vergütung ergebenden Betrages. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit zeitanteilig. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese abzuführen ist. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet. Die auf den Ersatz der Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat inkl. sämtlicher Leistungen, Sachleistungen, etc. insgesamt EUR 117.000.

Für Pensions- und Rentenzahlungen oder ähnliche Vergütung sind bei der TRE AG keine Rückstellungen zu bilden gewesen.

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) mitteilweisem Selbstbehalt abgeschlossen und zahlt die Versicherungsprämie.

d) Kredite, Aktienbesitz, sonstige Rechtsbeziehungen und Interessenkonflikte

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2014 keine Kredite gewährt.

Es erfolgten keine Sanktionen in Bezug auf betrügerische nationale oder internationale Straftaten gegen die Mitglieder des Aufsichtsrates während der letzten fünf Jahre. Es gab keine Schuldsprüche hinsichtlich betrügerischer Straftaten gegen die Mitglieder des Aufsichtsrates in den letzten fünf Jahren. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren in den letzten fünf Jahren nicht an Konkursen, Insolvenzverfahren oder Liquidationen beteiligt. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden keinerlei öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt, noch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen. Die Aufsichtsratsmitglieder halten derzeit keine Aktien der Gesellschaft.

Die Gesellschaft hat Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben im Hinblick auf ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen keine Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der TRE AG. Insbesondere bestehen keine Dienstleistungsverhältnisse zwischen der Tantalus-Gruppe und den Aufsichtsratsmitgliedern und demgemäß auch keine Dienstleistungsverhältnisse zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaften der Tantalus-Gruppe, die Vergünstigungen bei Beendigung der Dienstleistungsverhältnisse vorsehen. Es bestehen weder verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates untereinander noch zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

11.4. Beteiligungen an der Tantalus Rare Earths AG, die ihr nach § 21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt worden sind :

Name Anzahl Aktien in %
Aston Nash Ltd 1,050,000 30.86%
Penham S.à.r.l. 844,528 24.82%
Sonstige Aktionäre 1,507,653 44.32%
Summe 3,402,181 100.00%

Die sonstigen Aktionäre halten nach Kenntnis der TRE AG jeweils weniger als 3 % der Aktien der Gesellschaft

Die Hauptaktionärin der TRE AG hat ebenso wie sämtliche übrigen Aktionäre aus jeder Aktie ein Stimmrecht. Unterschiedliche Stimmrechte für einzelne Aktien gibt es bei der TRE AG nicht. Unternehmensverträge oder andere Rechtsverhältnisse, die ein unmittelbares Beherrschungsverhältnis an der Tantalus Rare Earths AG begründen könnten, bestehen nicht.

11.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 12. Februar 2016 hat die TRE AG mitgeteilt, dass der am 16. Oktober 2015 gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgezogen wurde.

Am 11. April 2016 hat die Außerordentliche Hauptversammlung der TRE AG mit der erforderlichen Mehrheit den Kaufverträgen mit Applia Minerals SOF PTE Ltd. zugestimmt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der Kaufvertragsvereinbarungen mit Apphia Minerals SOF PTE Ltd. erfüllt. Die Vereinbarung betrifft die Veräußerung aller Anteile der TRE AG an der Tantalum Holding (Mauritius).

Am 3. Juni Juni 2016 Unternehmen kündigte den Rücktritt der Vorstandsmitglieder Herr David Rigoll und Herr Yu Wang.

11.6 Freigabe zur Veröffentlichung

Der Vorstand der TRE AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 27. Juni 2016 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

 

München, den 27. Juni 2016

Thomas Hoyer, Vorstandsvorsitzender

Markus Kivimäki, Vorstand

Kalle Lehtonen, Vorstand

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