Ein am 22. Oktober 2026 beworbenes Photovoltaik-Direktinvestment betrifft eine Dachanlage im rheinland-pfälzischen Herdorf.
Der Anbieter nennt einen Kaufpreis von 112.534 Euro und einen prognostizierten jährlichen Ertrag von 7,16 Prozent nach Kosten auf Grundlage der EEG-Vergütung.
Zusätzlich wird auf mögliche Mehrerlöse durch die Stromvermarktung hingewiesen.
Die Inbetriebnahme wurde für den 6. November 2026 angekündigt.
Für Anleger ist zunächst wichtig, dass ein prognostizierter Ertrag nicht mit einer vertraglich garantierten Rendite verwechselt werden darf.
Entscheidend sind der tatsächliche Stromertrag, die technische Verfügbarkeit, Wartungskosten und mögliche Reparaturen.
Zusätzlich muss geprüft werden, wem die Anlage rechtlich gehört, welche Nutzungsrechte an der Dachfläche bestehen und wer bei einem Ausfall des Betreibers beziehungsweise Dienstleisters für den Weiterbetrieb verantwortlich ist.
Bei einer Investition von über 112.000 Euro besteht außerdem ein erhebliches Konzentrationsrisiko.
Auch steuerliche Vorteile durch einen Investitionsabzugsbetrag müssen individuell geprüft werden. Die steuerliche Anerkennung kann nicht allein aus Werbeaussagen abgeleitet werden.
Unsere Risikoeinschätzung: Hoch.
Wir würden ein solches Angebot erst nach einer unabhängigen Prüfung der technischen Ertragsprognose, der Vertragsunterlagen, der Eigentumsverhältnisse und der steuerlichen Voraussetzungen näher in Betracht ziehen.
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