NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des „Cold Callings“ Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine EMail-Adresse und eine Rufnummer mit schweizer Vorwahl angegeben.

Leave A Comment