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TGI weist Betrugs- und Geldwäschevorwürfe zurück: Unternehmen spricht von Missverständnissen und kündigt Offenlegung an

geralt (CC0), Pixabay
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Die TGI AG hat in einer ausführlichen Stellungnahme auf die jüngsten Berichte über Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche reagiert. In einem auf TGI TV veröffentlichten Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Robert Werkbaik sowie Firmengründer Helmut Kaltenegger weist das Unternehmen sämtliche Vorwürfe entschieden zurück und betont seine Kooperationsbereitschaft gegenüber den Behörden.

Hausdurchsuchung als Teil laufender Ermittlungen

Ausgangspunkt der Stellungnahme sind Berichte über eine Hausdurchsuchung und Ermittlungen der liechtensteinischen Behörden. Rechtsanwalt Dr. Robert Werkbaik erklärte, dass sich das Verfahren derzeit noch in einem frühen Ermittlungsstadium befinde. Ziel der Hausdurchsuchung sei vor allem die Sicherung von Daten und Unterlagen. Die TGI habe dabei nach eigenen Angaben vollständig mit den Behörden kooperiert und sämtliche angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt.

Werkbaik betonte mehrfach, dass für die TGI wie für jedes andere Unternehmen die Unschuldsvermutung gelte und eine Hausdurchsuchung keineswegs bereits eine Schuld oder strafrechtliche Verantwortung bedeute.

Kritik an Medienberichten

Sowohl der Anwalt als auch Unternehmensgründer Helmut Kaltenegger übten scharfe Kritik an der Berichterstattung verschiedener Medien. Nach Ansicht der TGI würden Begriffe wie „Betrug“, „Geldwäsche“ oder „Razzia“ voreilig verwendet und ein falscher Eindruck in der Öffentlichkeit erzeugt. Kaltenegger sprach von einer medialen Aufwertung von Vorwürfen, die bislang lediglich Gegenstand von Ermittlungen seien.

Besonders kritisch äußerte sich die Unternehmensführung gegenüber dem Journalisten Stefan Bremer, dessen Veröffentlichungen nach Ansicht der TGI maßgeblich zur öffentlichen Diskussion beigetragen hätten. Kaltenegger wirft Bremer vor, seit Jahren gezielt gegen das Unternehmen vorzugehen. Auch Rechtsanwalt Werkbaik bezeichnete dessen Anzeige als möglichen Auslöser für die intensivierten Ermittlungen.

Vorwurf des Betrugs wird zurückgewiesen

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft den Betrugsvorwurf. Nach Ansicht von Werkbaik fehlen wesentliche Voraussetzungen für einen Betrugstatbestand. Zum einen sei kein Vorsatz erkennbar, Kunden bewusst zu schädigen. Zum anderen fehle es bislang an nachweisbaren Geschädigten. Er verwies darauf, dass nach Aktenlage keine Strafanzeige eines TGI-Kunden vorliege.

Kaltenegger argumentierte ähnlich. Die Kunden würden weiterhin Gold erhalten, Rabattzahlungen würden fortgeführt und bestehende Verträge erfüllt. Aus Sicht des Unternehmens sei dies ein Beleg dafür, dass die behaupteten Schäden nicht existierten.

Diskussion um Wirtschaftsprüfer-Gutachten

Besonders empört zeigt sich die TGI über die Kritik an einem vorliegenden Wirtschaftsprüfer-Gutachten. Laut Werkbaik werde in den Ermittlungen offenbar hinterfragt, ob ein Prüfbericht einer renommierten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnungsgemäß erstellt worden sei. Der Anwalt sprach von ungewöhnlich schweren Vorwürfen gegenüber den Prüfern und stellte klar, dass sämtliche relevanten Unterlagen und Verträge den Prüfern zur Verfügung gestanden hätten.

Auch Kaltenegger verteidigte die Wirtschaftsprüfer. Diese hätten ihre Reputation und berufliche Existenz nicht für ein Gefälligkeitsgutachten aufs Spiel gesetzt. Er bezeichnete entsprechende Vorwürfe als absurd.

Zahlungsflüsse und Goldbestände sollen offengelegt werden

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Frage nach den Zahlungsströmen und den Goldbeständen. Kaltenegger kündigte an, der Staatsanwaltschaft detaillierte Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgehen soll, dass jede von Kunden bestellte Goldmenge tatsächlich eingekauft worden sei. Man werde sämtliche Zahlungsflüsse transparent dokumentieren und offenlegen.

Nach Darstellung der TGI seien die verschiedenen Bankverbindungen und Zahlungsdienstleister lediglich eine Folge davon gewesen, dass Banken häufig zurückhaltend auf das Geschäftsmodell reagiert hätten. Jeder Geldfluss könne nachvollzogen und belegt werden. Vorwürfe einer Geldwäsche weist das Unternehmen deshalb entschieden zurück.

Geschäftsmodell soll Behörden erklärt werden

Kaltenegger beklagte mehrfach, dass weder Medien noch Aufsichtsbehörden ausreichendes Interesse gezeigt hätten, das Geschäftsmodell im Detail kennenzulernen. Nach seinen Angaben habe die TGI mehrfach angeboten, die Struktur des Unternehmens, die Zusammenarbeit mit Minengesellschaften sowie die Goldbestände offenzulegen. Diese Angebote seien bislang weitgehend unbeachtet geblieben.

Nun wolle man der Staatsanwaltschaft sämtliche Abläufe präsentieren und detailliert erläutern, wie die Goldbeschaffung und die Gewinnbeteiligungen funktionierten. Dabei sollen auch Vertreter des Finanzbereichs und externe Berater eingebunden werden.

Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter

Für Kunden der TGI soll sich nach Angaben des Unternehmens durch die Ermittlungen nichts ändern. Das Unternehmen kündigte an, weiterhin Gold auszuliefern, Rabattzahlungen vorzunehmen, Empfehlungen zu vergüten und neue Verträge abzuschließen. Die laufenden Untersuchungen hätten keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit.

Werkbaik erklärte, dass die Anwälte entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen hätten, damit der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgesetzt werden könne. Ziel sei es, sicherzustellen, dass für Kunden keine Nachteile entstehen.

Zusätzliche Absicherung geplant

Darüber hinaus kündigte Kaltenegger an, künftig eine weitere Sicherheitsebene für Kunden einzuführen. Geplant sei eine Absicherung über eine Investmentbank und einen sogenannten Bond, der Kunden im Falle eines Ausfalls schützen soll. Dadurch wolle die TGI das Vertrauen ihrer Kunden zusätzlich stärken.

TGI sieht sich als Opfer einer Kampagne

Der Grundton der gesamten Stellungnahme ist eindeutig: Die Unternehmensführung betrachtet die aktuellen Ermittlungen nicht als Folge von Kundenbeschwerden, sondern als Ergebnis von Anzeigen der Finanzmarktaufsicht sowie einzelner Kritiker und Medienvertreter. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass keine Kundenanzeigen vorlägen und die Kunden nach wie vor beliefert würden.

Kaltenegger zeigte sich überzeugt, dass die Ermittlungen letztlich die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells bestätigen würden. Die TGI werde weiterhin kooperieren, sämtliche Unterlagen offenlegen und den Behörden jede gewünschte Auskunft erteilen. Am Ende werde sich die Wahrheit durchsetzen, so die Botschaft des Unternehmens.

Wichtig: Die Stellungnahme gibt ausschließlich die Sichtweise der TGI AG und ihrer Vertreter wieder. Die Ermittlungen der Behörden sind nach Angaben des Unternehmens weiterhin anhängig. Eine unabhängige rechtliche Bewertung der Vorwürfe oder deren Berechtigung ergibt sich aus der Stellungnahme selbst nicht.

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