Maßnahmen der Staatsanwaltschaft München II gegen Martina Helga Kaiser

65 Js 13384/14 VA Ermittlungsverfahren gegen Kaiser, Martina Helga, geb. am 21.10.1966 in Selb, derzeit JVA München, zuletzt wh. Ingolstädter Str. 140; 86668 Karlshuld wg. des Verdachts des Betruges.

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 StPO)

In einem bei der Staatsanwaltschaft München II unter dem Aktenzeichen 65 Js 13384/14 anhängigen Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München, Az: ER II Gs 6530/15 vom 01.10.2015 zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten dingliche Arreste in Höhe von 5.010.950,00 € in das Vermögen der Martina Helga Kaiser angeordnet.

In Vollziehung dieses Arrestes konnten für die Opfer dieser Straftat folgende Vermögenswerte gesichert werden:

1. Commerzbank AG, GS-BO BSC West, CoC Pfändungen, Breite Straße 10, 40213 Düsseldorf, Pfändung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbes. Konto: DE82721400520196614200, DE82721400520196614201, DE82721400520196614204

2. Sparkasse Ingolstadt, Rathausplatz 6, 85049 Ingolstadt, Konten: DE30721500003163814167, DE29721500003163808656, DE75721500003165397658, DE36721500003165326871, DE37721500003165412655, DE59721500003165420064

3. BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Standort Frankfurt am Main, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, Konto: DE16760300800220480620

4. Amtsgericht Ingolstadt, Abteilung für Grundbuchsachen, Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt

Sicherungshypothek in Höhe von 1.400.000,– Euro in Abt. III des Grundbuches von Gerolfing, Band 65, Blatt 2985, Flurstück 321/3

Sicherungshypothek in Höhe von 500.000,– EUR in Abt. III des Grundbuches von Gerolfing, Band 65, Blatt 2985, Flurstück 321/8

5. Adaxio AMC GmbH, Hohenstaufenstr. 7, 65189 Wiesbaden

Rückübertragungsanspruch aus der Grundschuld, eingetragen in das Grundbuch von Gerolfing, Band 65, Blatt 2985 (Flurstücke 321/3 und 321/8) unter lfd. Nr. 12

6. Heindl, Anita, Kastanienstr. 6, 85049 Ingolstadt,

Rückübertragungsanspruch aus der Grundschuld, eingetragen in das Grundbuch von Gerolfing, Band 65, Blatt 2985 (Flurstück 321/3 und 321/8) unter lfd. Nr. 6 – 11

7. Nürnberger Lebensversicherung AG, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg, Versicherungsnummer: L 211066243012, Leistungsnummer: 90-14-006435-8

8. Martin Kohler, Ingolstädter Str. 140, 86668 Karlshuld-Neuschwetzingen, Pfändung sämtlicher Rechte und Ansprüche, insbesondere das Recht auf Rückzahlung und auf Auszahlung der fortlaufenden Darlehenszinsen aus dem Darlehensvertrag in Höhe von 20.000,00 EUR

9. Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München, Az: 38 HL 1165/15, hinterlegte Gegenstände:

1 Armbanduhr Marke Rolex, Modell Oyster Perpetual, Seriennr. M485688, geschätzter Wert: 15.000,00 EUR

1 Armbanduhr Hindenberg, Modell Galaxy X-12, geschätzter Wert: 1.000,00 EUR

10. Sparkasse Oberösterreich, Oberer Stadtplatz 24, A-4780 Schärding, Pfändung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere Kontonummer: AT912032012402003582

11. Oberbank AG, Silberzeile 12, A-4780 Schärding, Pfändung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere Kontonummer: 851056929

12. Pfändung auf Zahlung des rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinses aus Mietverhältnis mit

Tony Grübler, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt – Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 16/16

Dieter Adam Grötsch, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt – Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 15/16

Bartlomiej Stanislaw Skwara, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt – Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 14/16

Heike Hundert, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt – Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 18/16

Michael Algerd Naujoks, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt – Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 17/16

13. Hinterlegung Verwertungserlös von 38.080,00 EUR, AG München, Az: 38 HL 329/16

14. Hinterlegung Verwertungserlös von 65.250,00 EUR, AG München, Az: 38 HL 399/16

15. Hinterlegung eines Betrages von 430.625,00 EUR, AG München, Az: 38 HL 1136/15

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen und anderen Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte geltend machen und Ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus der Straftat in das für Sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt. Beachten Sie bitte auch die Hinweise „Wichtige Hinweise für Geschädigte“.

Aufgrund der hohen Anzahl an Geschädigten, bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft München II führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, ersichtlich gewordene Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff StPO einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es mitunter, aus der Straftat hervorgegangenen Opfern eine zumindest teilweise finanzielle Rehabilitation zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen der/die Beschuldigten finanziell so gestellt werden, wie er/sie vor der Tatbegehung war(en). Dies setzt allerdings voraus, dass die Geschädigten selbst aktiv werden und ihre eventuellen Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft für sie sozusagen reservierten Vermögenswerte Zugriff nehmen.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte(n) die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens und die damit grundsätzlich vorweg anzustellende Kosten-Nutzen-Frage können Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen verbunden mit dem Kostentragungsrisiko liegt stets im Ermessen des Opfers. Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Urteil, Anerkenntnisurteil, o.ä.) oder die Vollstreckung im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes mittels einstweiliger Verfügung oder eines dinglichen Arrests. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g StPO) oder der Rangrücktritt der Staatsanwaltschaft der richterlichen Zustimmung (§ 111 h StPO).

Bitte beachten Sie, dass die Drittschuldnereigenschaft nicht auf die Staatsanwaltschaft übergeht, sondern beim ursprünglichen Drittschuldner verbleibt (z.B. Bank etc.).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkungen. Dies bedeutet, dass der zuerst zugreifende Geschädigte stets ein rangbesseres Pfandrecht als ein nachfolgend vollstreckender Gläubiger hat. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt.

Die bloße Anmeldung Ihrer Forderung bei der Staatsanwaltschaft entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

Ein Verteilungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft für die Geschädigten findet nicht statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine darüber hinausgehende Auskunftserteilung durch die Staatsanwaltschaft nicht erlaubt ist und die Beantwortung weiterer Ersuchen und Anfragen zugunsten der vorrangigen Ermittlungen zurückgestellt werden.

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