Lebensversicherer

Standmitteilungen von Kapitallebensversicherungen gehen oft am Informationsbedarf der Kunden vorbei. Das haben die Verbraucherzentralen im Rahmen des Marktwächter-Projekts mit einer aktuellen Untersuchung festgestellt. Besonders problematisch: Ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen erfüllt nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diese Rechtsverstöße nun der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.

Familienzuwachs, Eigenheim, Jobverlust oder akute Geldsorgen: In verschiedenen Situationen fragen sich Verbraucher, wie sie mit ihrer Lebensversicherung umgehen sollen. Ist es ratsam, den Vertrag zu kündigen? Sollte man ihn behalten und finanzielle Engpässe mit einem Kredit überbrücken? Sind Angehörige ausreichend abgesichert? Wie viel Geld wird am Ende ausgezahlt? Standmitteilungen sollten dabei helfen, solche Fragen zu beantworten. Doch wenn sie zu wenige Informationen enthalten, geht das nicht.

Lassen Sie sich unabhängig beraten

Dies zeigt sich bundesweit im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen. „Jährlich suchen tausende Verbraucher Rat und Hilfe im Umgang mit ihrer Lebensversicherung“, sagt Sandra Klug, Leiterin des Hamburger Marktwächter-Teams.

Kapitallebensversicherungen sind komplizierte Konstrukte. Daher sollten Sie schnelle und spontane Entscheidungen meiden. Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Lebensversicherung abzuschließen, weiterzuführen, zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Zu unterschiedlich sind sowohl die Verträge als auch die individuellen Lebenssituationen. Lassen Sie sich von unabhängiger Stelle beraten!

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Die Ergebnisse der Marktwächter-Untersuchung machen deutlich, warum viele Verbraucher mit der Post ihres Versicherers wenig anfangen können: Ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen nennt nicht einmal die wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig. Diese sind:

  • Leistung im Todesfall.
  • Leistung bei Ablauf.
  • Die Höhe der jeweils garantierten Überschüsse.

Zusätzlich haben Sie noch ein Recht darauf zu erfahren, wenn sich so genannte bezifferte Angaben verändern (etwa, wenn der Lebensversicherer Angaben zur künftigen Entwicklung des Vertrags gemacht hat, sich die Überschussbeteiligung aber verändert).

Weitere wichtige Angaben, die häufig fehlen

Einige wenige Versicherer zeigen, dass es besser geht und nehmen durchaus wünschenswerte Angaben mit hinein. Wir finden wichtig:

  • Rückkaufswert: Kündigen Sie den Lebensversicherungsvertrag, so wird er ausgezahlt. Nur mit diesem Wert können Sie den Ist-Stand des Vertrages beurteilen.
  • Garantierte Überschüsse bei Rückkauf: Bei Kündigung haben Sie außerdem oft Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden.
  • Garantierte Überschüsse bei Ablauf: Bei Ablauf des Vertrages haben Sie Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden. Gibt es aufgrund des Überschusssystems keine garantierten laufenden Überschüsse, so sollte ein Hinweis auf die Überschussverwendung in der Standmitteilung enthalten sein.
  • Garantierte Überschüsse im Todesfall: Im Todesfall haben Sie Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden. Gibt es aufgrund des Überschusssystems keine garantierten laufenden Überschüsse, so sollte auch hier ein Hinweis erfolgen.
  • Beitragsfreie Versicherungsleistung: Bei Problemen wie Arbeitslosigkeit und finanziellen Engpässen kann es für Sie wichtig sein, die Beiträge zeitweise nicht mehr zu zahlen. Dafür sollten Sie die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme kennen.
  • Derzeitiger Versicherungsbeitrag: Das ist gerade bei Lebensversicherungen mit einer dynamischen Erhöhung des Beitrages wichtig. Sie sollten allein aus der Standmitteilung heraus Ihren aktuellen Beitrag sehen können. Diesen brauchen Sie, um beispielsweise die Restlaufzeitrendite ihres Vertrages zu ermitteln.
  • Insgesamt eingezahlte Beiträge: Die Standmitteilung sollte die bisher eingezahlten Beiträge nennen. Viele Lebensversicherungsverträge laufen über mehrere Jahrzehnte und beinhalten häufig die dynamische Erhöhung der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können Sie oft kaum selbst ausrechnen.
  • Versicherungsgesellschaft: Haben Sie bei mehreren Gesellschaften Verträge, können Sie Verwechslungen vermeiden, wenn der jeweilige Anbieter auf den Standmitteilungen steht.
  • Versicherungsnummer: Haben Sie mehrere Verträge bei derselben Gesellschaft, können Sie mit dieser Verwechslungen vermeiden.
  • Weitergehende Informationen: Darüber hinaus wären Angaben zu den verschiedenen Kostenarten und Höhen, sowie zur Sparbeitragshöhe, zum Rechnungszins, zu versicherten Personen und Kündigungsfristen wünschenswert – auch wenn sie für eine Renditeberechnung nicht notwendig sind, machen sie die Versicherung transparenter.

Versicherer verwenden viele verschiedene Begriffe

Ein weiteres Problem ist der Begriffsdschungel: Die Versicherer nutzen unterschiedliche Bezeichnungen, auch wenn sie dasselbe meinen.

  • Alleine für den Begriff Standmitteilung – also die jährliche Mitteilung Ihrer Versicherung darüber, wie sich Ihr Vertrag entwickelt hat – gab es in der Untersuchung 15 Alternativen: Information, Mitteilung, Wertmitteilung, Leistungsübersicht, Übersicht, Überschussmitteilung, Überschussinformation, Unterrichtung, Werteblatt, Entwicklung, Kontoauszug, Kundeninformation, Statusreport, Vertragsauskunft und Wertbestätigung.
  • Der Rückkaufswert – wie geschildert ist das der Betrag, den Sie bei einer Kündigung ausbezahlt bekommen – tauchte in 13 der 68 untersuchten Mitteilungen gar nicht auf. Ansonsten gab es als Bezeichnungen dafür auch: Leistung bei Rückkauf, Leistung bei Kündigung, Rückvergütung, Wertstand, Aktueller Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung, Aktueller Stand bei Rückkauf, Aktueller Wert, Auszahlungsbetrag zum Kündigungstermin, Gesamtleistung bei Rückkauf, Gesamtrückvergütung und Kontenstand.
  • Überschüsse – also das, was die Versicherung zusätzlich zu Ihren Einzahlungen für Sie erwirtschaftet hat – fließen jedes Jahr in Ihren Vertrag und heißen in den untersuchten Mitteilungen: Überschussbeteiligung, Überschussanteile, Überschussguthaben, Ansammlungsguthaben, Gewinnbeteiligung, Gewinnguthaben, Bonus, Bonusguthaben, Bonussumme, Bonusversicherungssumme, Gewinnanteil, Gewinne, Überschussanteilguthaben und Überschussgutschriften.
  • Schlussüberschüsse – eine Zahlung bei Beendigung des Vertrags – tauchten in sieben untersuchten Mitteilungen gar nicht auf. Sonst hießen sie auch: Schlussüberschussanteile, Schlussüberschussbeteiligung, Schlussgewinn, Schlussgewinnbeteiligung, Schlussgewinnanteile und Schlussgewinnanwartschaft.

Die Untersuchung der Marktwächter

Im Zeitraum Juni 2015 bis Februar 2016 hat das Hamburger Marktwächter-Team Standmitteilungen zu rund 900 Verträgen von Verbrauchern aus Beratungsgesprächen oder direkt per Post aus ganz Deutschland erhalten. Insgesamt hat das Team dadurch von 48 der rund 90 Lebensversicherer in Deutschland mindestens eine Standmitteilung erhalten und ausgewertet. Diese Gesellschaften vereinen 89 Prozent des gesamten Bruttoumsatzes der Branche. Unter den Schreiben befinden sich auch die jährlichen Briefe der 22 größten Lebensversicherer bundesweit.

Einige Versicherer versenden unterschiedliche Standmitteilungen, wenn sie in der Vergangenheit einen anderen Versicherer und dessen Bestände übernommen haben. Diese wurden ebenfalls berücksichtigt und erhöhten die Zahl der insgesamt untersuchten Standmitteilungen auf 68. Haben Versicherer ohne erkennbaren Zusammenhang unterschiedlich gestaltete Standmitteilungen verschickt, hat der Marktwächter die Standmitteilung für seine Untersuchung genommen, die am besten abschnitt.

Quelle:VZ Brandenburg

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