Da dürfte in der Edel-Kanzlei Schertz Bergmann kurz die Champagnerflasche zurück in den Kühlschrank gewandert sein.
Schauspieler Christian Ulmen (50) wollte sich mit juristischer Unterstützung gegen den „Spiegel“ zur Wehr setzen – doch das Landgericht Hamburg servierte nun eine ziemlich trockene Antwort: Der Großteil der Berichterstattung darf bleiben.
Autsch.
Ulmen hatte versucht, dem Magazin per einstweiliger Verfügung zu untersagen, bestimmte Verdachtsmomente rund um angebliche Deepfake-Videos und digitale Gewalt öffentlich weiterzuverbreiten. Doch die Pressekammer zeigte sich wenig beeindruckt vom Angriff der Medienrechts-Elite.
Konkret ging es um die „Spiegel“-Texte:
Darin erhebt Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schwere Vorwürfe:
Fake-Accounts, sexuelle Chats unter ihrem Namen, digitale Erniedrigung, Deepfake-Pornos und psychischer Terror.
Das Gericht entschied nun:
Die Berichterstattung ist größtenteils zulässig.
Besonders bitter:
Das Gericht stützte sich laut „Spiegel“ auf eidesstattliche Versicherungen von Fernandes und ihrer Schwester. Heißt übersetzt: Die Richter fanden die Schilderungen offenbar glaubwürdig genug, um die Veröffentlichung zu erlauben.
Immerhin bekam Ulmen einen kleinen Trostpreis:
Eine Passage muss leicht verändert werden.
Welche genau?
Geheim.
Der „Spiegel“ wiederum kündigte bereits an, dagegen Widerspruch einzulegen. Man kennt das Spiel inzwischen: juristische Mikrobewegungen mit maximalem Pressehall.
Die Kanzlei Schertz Bergmann gilt eigentlich als erste Adresse für Promi-Medienrecht. Wenn irgendwo Unterlassungen, Gegendarstellungen oder einstweilige Verfügungen durch deutsche Redaktionen fliegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass irgendwo ein Briefkopf aus Berlin auftaucht.
Nur diesmal lief es offenbar eher wie:
„Sehr geehrtes Gericht, bitte löschen.“
Antwort aus Hamburg:
„Nö.“
Denn hinter der juristischen Niederlage steckt ein hochproblematischer Vorwurfskomplex:
digitale Gewalt, Deepfakes und psychische Manipulation im privaten Umfeld.
Gegen Ulmen laufen Ermittlungen. Gleichzeitig gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Doch medial dürfte die Entscheidung ein schwerer Rückschlag für die Verteidigungsstrategie sein. Denn der Versuch, die Berichterstattung schnell juristisch abzuräumen, ist vorerst gescheitert.
Oder wie man an Gerichtstagen auch sagen könnte:
Nicht jede einstweilige Verfügung kommt mit Happy End. Nun bleibt der Kanzlei natürlich noch das Hauptsacheverfahren.
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