Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat ihre Maßnahmen gegen die TGI AG erneut präzisiert. Ausgangspunkt ist die Verfügung vom 26. Mai 2026. Darin ordnete die FMA gegenüber der TGI AG die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ an.
Der Kernvorwurf der FMA ist deutlich: Die TGI AG soll mit diesen Produkten ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung betrieben haben. Zudem wurde angeordnet, dass die TGI AG das weitere Halten der im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen fremden Gelder binnen vier Monaten nach Zustellung der Verfügung zu unterlassen hat.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Vier Monate – nicht 24 oder 36 Monate
Besonders wichtig für betroffene Kunden ist die Frist. Die FMA spricht von vier Monaten. In der Verfügung ist nicht von einer Rückabwicklung über 24 oder 36 Monate die Rede.
Genau dieser Punkt sorgt für erhebliche Irritationen. Wenn die TGI AG nach eigener Darstellung über physisches Gold beziehungsweise entsprechende Goldwerte verfügt, stellt sich für viele Kunden die naheliegende Frage: Warum sollte eine geordnete Rückabwicklung nicht innerhalb der von der FMA genannten Frist möglich sein?
Die FMA hat nun offenbar Anlass gesehen, erneut öffentlich einzugreifen. In ihrer Klarstellung vom 11. Juni 2026 weist sie darauf hin, dass zahlreiche Anfragen und Hinweise zur TGI AG eingegangen seien und zugleich falsche Behauptungen über die FMA kursierten.
Die FMA widerspricht mehreren Darstellungen
Die Klarstellung der FMA ist inhaltlich bemerkenswert.
Die Behörde erklärt ausdrücklich, sie habe nicht veranlasst, dass betroffene Verträge nicht mehr kündbar seien. Ebenso habe sie nicht angeordnet, dass bei Rückzahlungen oder Rückabwicklungen bereits ausgezahlte Rabatte oder Premium-Gebühren zwingend zurückgefordert oder verrechnet werden müssten.
Damit stellt die FMA klar: Wer behauptet, bestimmte Einschränkungen oder Rückforderungen seien von der Aufsicht vorgegeben, kann sich dafür nach der aktuellen Mitteilung nicht auf die FMA berufen.
Noch deutlicher wird die Behörde beim Thema Genehmigung. Die FMA erklärt, sie habe keine neuen oder angepassten Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen der TGI AG genehmigt oder gutgeheißen. Auch aus einem Schweigen der FMA könne kein Gütesiegel, keine Billigung und keine Genehmigung abgeleitet werden.
Das ist ein zentraler Punkt.
Denn in der Außendarstellung der TGI AG wird immer wieder betont, man arbeite an neuen Produkten, neuen Lösungen oder abgestimmten Vorgehensweisen. Die FMA macht nun klar: Eine aufsichtsrechtliche Genehmigung solcher Modelle gibt es nach ihrer Darstellung nicht.
Was sagt die TGI AG?
Die TGI AG weist den Vorwurf eines unerlaubten Einlagengeschäfts zurück. Nach ihrer eigenen Stellungnahme handele es sich um Kaufverträge über physisches Feingold. Die Kunden würden Gold erwerben, keine rückzahlbare Geldeinlage leisten. Die monatlichen Rabatte seien aus Sicht der TGI AG keine Zinsen, sondern Preisnachlässe.
Zudem betont die TGI AG, dass nur drei von vier Produkten von der Verfügung betroffen seien. Das Produkt „Feingoldbarren – Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ sei nach Darstellung des Unternehmens nicht erfasst und weiterhin verfügbar.
Die TGI AG kündigt außerdem an, Kunden mit offenen Verträgen Optionen zu unterbreiten, um finanzielle Nachteile nach Möglichkeit zu vermeiden. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass aus seiner Sicht individuelle Lösungen möglich seien.
In einer weiteren öffentlichen Darstellung betont die TGI AG, man arbeite transparent, die Kunden würden weiter bedient, Gold werde ausgeliefert und Rabatte würden gezahlt. Auch wird dort erklärt, man wolle mit Behörden kooperieren und Zahlungsflüsse belegen.
Der entscheidende Widerspruch
Genau hier liegt der Konflikt.
Die TGI AG spricht von Goldkauf, Kundenschutz, individuellen Lösungen und neuen Angeboten.
Die FMA spricht von unerlaubtem Einlagengeschäft, sofortigem Vertriebsstopp bei den betroffenen Produkten, fehlender Bewilligung und einer Vier-Monats-Frist für das Unterlassen des weiteren Haltens fremder Gelder.
Zudem erklärt die FMA ausdrücklich, dass sie keine neuen Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen genehmigt habe.
Damit stehen zwei Erzählungen nebeneinander:
Die TGI AG stellt ihre Produkte als Goldhandelsgeschäft dar.
Die FMA bewertet jedenfalls die beanstandeten Produkte aufsichtsrechtlich als unerlaubtes Einlagengeschäft.
Für Kunden ist nicht die Marketingformulierung entscheidend, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Wirkung ihres konkreten Vertrags.
Kommentar von Rechtsanwalt Maurice Högel
Rechtsanwalt Maurice Högel bewertet die aktuelle Klarstellung der FMA als deutliches Warnsignal für betroffene Kunden:
„Die FMA hat nicht nur eine Verfügung erlassen, sondern sieht sich nun offenbar veranlasst, öffentlich kursierende Darstellungen zu korrigieren. Das ist aus anwaltlicher Sicht erheblich. Kunden sollten jetzt sehr genau unterscheiden zwischen dem, was die Aufsicht tatsächlich angeordnet hat, und dem, was ihnen möglicherweise in Stellungnahmen, Infogruppen oder Gesprächen vermittelt wird.“
Besonders kritisch sieht Högel den Umgang mit Vertragsänderungen und neuen Angeboten:
„Wenn eine Aufsichtsbehörde ausdrücklich klarstellt, dass sie keine neuen oder angepassten Verträge genehmigt hat, sollten Kunden solche Angebote nicht ungeprüft unterschreiben. Wer jetzt eine Vertragsänderung akzeptiert, könnte seine rechtliche Position verändern. Das sollte vorher anwaltlich geprüft werden.“
Auch die Vier-Monats-Frist sei zentral:
„Die FMA spricht klar von vier Monaten. Wenn Kunden nun mit längeren Modellen, Alternativlösungen oder neuen Produktstrukturen konfrontiert werden, muss geprüft werden, ob dies tatsächlich im Interesse des Kunden liegt oder vor allem der Entlastung des Unternehmens dient.“
Warum Kunden jetzt einen Rechtsanwalt einschalten sollten
Die FMA selbst weist darauf hin, dass sie keine individuelle zivilrechtliche Beratung leisten kann. Bei Fragen zu bestehenden Verträgen, Kündigungsrechten oder angebotenen Vertragsänderungen empfiehlt sie ausdrücklich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Das ist kein nebensächlicher Hinweis.
Betroffene Kunden sollten insbesondere prüfen lassen:
ob ihr Vertrag von der FMA-Verfügung betroffen ist,
ob Kündigungsrechte bestehen,
ob eine Rückzahlung verlangt werden kann,
ob angebotene Vertragsänderungen rechtlich nachteilig sind,
ob Rabatte oder Gebühren tatsächlich zurückgezahlt werden müssen,
ob Ansprüche gegen die TGI AG oder weitere Beteiligte bestehen,
ob Fristen laufen und Beweise gesichert werden müssen.
Vorsicht bei neuen Vereinbarungen
Kunden sollten derzeit keine neuen Erklärungen, Vertragsänderungen, Verzichtserklärungen oder Umstellungen akzeptieren, ohne diese zuvor rechtlich prüfen zu lassen.
Gerade wenn ein Unternehmen unter aufsichtsrechtlichem Druck steht, können neue Vertragsmodelle für Kunden weitreichende Folgen haben.
Die FMA hat jedenfalls klargestellt:
Sie hat keine neuen Produkte genehmigt.
Sie hat keine Vertragsänderungen gutgeheißen.
Sie hat nicht angeordnet, dass Verträge nicht kündbar seien.
Sie hat nicht angeordnet, dass Rabatte zwingend zurückgefordert werden müssten.
Fazit
Die Lage rund um die TGI AG ist für Kunden deutlich ernster, als es manche beschwichtigende Darstellung nahelegt.
Die FMA bleibt bei ihrer zentralen Einschätzung: Die TGI AG verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung und ist nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.
Die aktuelle Klarstellung zeigt, dass Kunden sich nicht auf pauschale Aussagen verlassen sollten.
Wer betroffen ist, sollte seine Unterlagen sichern, keine vorschnellen Vertragsänderungen unterschreiben und die eigene Rechtsposition anwaltlich prüfen lassen.
Denn am Ende geht es nicht um Formulierungen in Stellungnahmen.
Es geht um das Geld der Kunden.
Ich gehe mal davon aus, dass die Klarstellung der FMA, selbst Kaltenegger die Sprache verschlagen hat und dass das der Grund ist aus dem das heutige TGI-Video ausgefallen ist. Meine Glaskugel sagt, da hätte sehr viel, über von mit der FMA abgestimmten Modellen mit langjährigen Laufzeiten die Rede sein sollen.
Man könnte auch annehmen die TGI hat behördliche Post von der FMA in der Sache zugestellt bekommen, wo auch klargestellt wurde welche Fristen die Rückabwicklung hat, nur damit da keine Verwechslungen aufkommen.
HERRLICH bezieht sich aufs Gedicht.
Herrlich! Seit Wochen muss ich immer wieder mal über die TGI Wahnsinnigen lachen.
Fast schade, daß das Kabarettprogramm bsld eingestellt wird.
Das Lachen ist mir in Bezug auf die hochgerechnete Summe von der wir da sprechen, wieder im Hals steckengeblieben.
Ich denke der TGI gehen auch langsam die Optionen und vor allem die Auslegungsmöglichkeiten der FMA-Verfügung aus.
Zudem werden die „Rückabwickler“ täglich mehr werden und es wird auch Kunden im Modell „2% + Treuerabatt“ geben, das nicht untersagt wurde, die auch aus den Verträgen wollen.
Wenn die Rückabwicklungen innert 4 Monaten zu erfolgen haben, wovon ich nach wie vor ausgehe, werden wir im Bälde wissen ob der TGI dabei die „Puste“ ausgeht.
Aber dein Song ist gut.
Das schreit geradezu nach einem neuen Song…
Vielleicht so fragt die Redaktion:
Vier Monate (FMA Rap)
Hook
Vier Monate, vier Monate,
so steht’s im Papier,
doch plötzlich reden alle,
als wär’n es drei Jahre hier.
Vier Monate, vier Monate,
die Uhr läuft schon längst,
die Kunden fragen täglich,
warum man sie vertröstet und lenkt.
Verse 1
Willkommen im Goldland, willkommen im Spiel,
jeder hat ’ne Antwort, doch keiner sagt viel.
Die einen sagen Gold, die anderen Einlage,
die FMA sagt deutlich: „Wir haben da ’ne Frage.“
Verfügung auf dem Tisch, Datum Mai sechsundzwanzig,
plötzlich wird es hektisch, plötzlich wird es brenzlig.
Vertrieb sofort stoppen, so steht es geschrieben,
doch manche Erzählungen sind kreativ geblieben.
Kunden lesen Foren, Telegram und Chats,
jeder kennt die Wahrheit, jeder hat den Schatz.
Doch zwischen allen Zeilen und dem ganzen Gerede,
stellt die Aufsicht fest: „Moment mal, nicht jede.“
Hook
Vier Monate, vier Monate,
so steht’s im Papier,
doch plötzlich reden alle,
als wär’n es drei Jahre hier.
Vier Monate, vier Monate,
die Uhr läuft schon längst,
die Kunden fragen täglich,
warum man sie vertröstet und lenkt.
Verse 2
Dann kommt die Klarstellung, Behördendeutsch deluxe,
übersetzt bedeutet das: „Jetzt reicht’s uns genug.“
Wir haben nicht gesagt, Verträge sind blockiert,
wir haben nicht gesagt, dass jeder Rabatt verliert.
Wir haben nichts genehmigt,
kein neues Konzept,
kein neues Produkt,
kein neues Vertrags-Set.
Und plötzlich wird aus Schweigen
kein Gütesiegel mehr,
die FMA sagt deutlich:
„So läuft das hier nicht, Herr.“
Die Kunden sitzen da
mit Verträgen in der Hand,
zwischen Hoffnung, Fragen
und viel zu viel Sand.
Bridge
Wenn alles Gold ist,
wo ist dann das Problem?
Wenn Nachfrage so riesig,
warum dauert’s so extrem?
Das fragen nicht nur Kunden,
das fragen viele mehr,
und Antworten darauf
werden wichtiger denn je.
Verse 3
Maurice Högel sagt:
„Jetzt bitte nicht rennen.
Erst prüfen, dann entscheiden,
erst lesen, dann erkennen.“
Kein Schnellschuss, keine Hektik,
kein Klick im Sekundentakt,
denn manchmal steckt die Falle
im allerkleinsten Satz.
Vertragsänderung hier,
Alternativmodell dort,
doch jede Unterschrift
hat ihren eigenen Ort.
Die FMA empfiehlt sogar,
holt euch Rechtsberatung,
denn manchmal kostet Vertrauen
mehr als jede Erwartung.
Hook
Vier Monate, vier Monate,
so steht’s im Papier,
die Fragen werden lauter,
Tag für Tag und hier.
Vier Monate, vier Monate,
die Uhr läuft jetzt real,
am Ende zählt nicht Marketing,
am Ende zählt die Zahl.
Outro
Gold oder Einlage?
Gerichte klären das.
Genehmigt oder nicht?
Die Aufsicht sagt dazu was.
Doch bis die Wahrheit kommt
und jeder alles weiß,
gilt für die Kunden vor allem:
Prüfen ist jetzt heiß.
Vier Monate…
die Uhr tickt weiter.
Vier Monate…
und jeder wird gescheiter