Für viele Familien gehört die Sitzplatzreservierung bei Flugreisen inzwischen zu den größten Ärgernissen. Nun gerät Europas größte Billigfluggesellschaft Ryanair wegen genau dieser Praxis ins Visier der britischen Wettbewerbsbehörde.
Die Competition and Markets Authority (CMA) hat eine Untersuchung eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Ryanair Eltern faktisch dazu zwingt, zusätzliche Gebühren zu bezahlen, damit sie während des Fluges neben ihren Kindern sitzen können.
Sicherheitsvorgaben oder versteckte Zusatzkosten?
Nach Angaben der CMA sehen die Bedingungen von Ryanair vor, dass Kinder im Alter zwischen zwei und elf Jahren neben einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten sitzen müssen.
Genau hier setzt die Kritik der Behörde an.
Denn nach Auffassung der Wettbewerbshüter wird diese Sitzplatzzuweisung über die sogenannte „Family Seat Reservation“ abgewickelt, für die regelmäßig zusätzliche Gebühren anfallen.
Die CMA prüft nun, ob Verbraucher letztlich dafür bezahlen müssen, dass die Fluggesellschaft ihre eigenen Sicherheits- und Fürsorgepflichten erfüllt.
Ryanair weist Vorwürfe zurück
Ryanair reagierte scharf auf die Ermittlungen.
Das Unternehmen bezeichnete die Untersuchung als „absurd“ und erklärte, die Familienregelung entspreche vollständig allen geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Nach Angaben der Airline müsse lediglich für einen reservierten Erwachsenensitz bezahlt werden. Bis zu vier Kinder könnten anschließend kostenlos auf den angrenzenden Plätzen sitzen.
Aus Sicht der Fluggesellschaft entstünden Familien dadurch keine unangemessenen Zusatzkosten.
Ist der Gesamtpreis transparent?
Neben der eigentlichen Sitzplatzregelung untersucht die CMA noch einen weiteren Punkt.
Die Behörde will klären, ob die Kosten für die Familiensitzplätze erst spät im Buchungsprozess angezeigt werden und Kunden dadurch zunächst einen günstigeren Flugpreis präsentiert bekommen als den Betrag, den sie am Ende tatsächlich zahlen müssen.
Verbraucherschützer sprechen in solchen Fällen von sogenannten „Drip Pricing“-Modellen.
Dabei werden zusätzliche Kosten schrittweise während der Buchung hinzugefügt, sodass der ursprünglich beworbene Preis nur bedingt mit den tatsächlichen Gesamtkosten übereinstimmt.
Ryanair als Sonderfall?
Nach Angaben der britischen Wettbewerbsbehörde ist Ryanair derzeit die einzige große Fluggesellschaft mit Flügen ab Großbritannien, die eine solche Regelung anwendet.
Andere Airlines ermöglichen Familien nach Angaben der CMA häufig eine kostenlose gemeinsame Sitzplatzvergabe oder ordnen Eltern und Kinder automatisch nebeneinander an.
Genau deshalb steht die Frage im Raum, ob Ryanair mit seiner Praxis eine Sonderrolle einnimmt.
Verbraucherschützer begrüßen die Untersuchung
Die britische Verbraucherorganisation Which? fordert seit Jahren Änderungen bei der Familienpolitik der Airline.
Kritisiert wird insbesondere, dass Eltern teilweise zahlen müssen, um auch mit jüngeren Kindern zusammensitzen zu können.
Verbraucherschützer argumentieren, dass Familien bei Flugreisen ohnehin kaum eine realistische Alternative hätten, als die Zusatzgebühren zu akzeptieren.
Hohe Strafen möglich
Für Ryanair könnte die Untersuchung durchaus ernst werden.
Die britische Wettbewerbsbehörde verfügt inzwischen über deutlich erweiterte Befugnisse.
Sollte die CMA Verstöße gegen Verbraucherrechte feststellen, könnten Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Allerdings betont die Behörde ausdrücklich, dass derzeit noch keine Entscheidung getroffen wurde und die Ermittlungen erst am Anfang stehen.
Grundsatzfrage für die gesamte Branche
Der Fall könnte weitreichende Folgen haben.
Denn er berührt eine zentrale Frage des modernen Billigflugverkehrs:
Welche Leistungen dürfen Airlines als kostenpflichtige Zusatzoption verkaufen – und welche Leistungen gehören bereits zum eigentlichen Beförderungsvertrag?
Für Millionen Familien dürfte die Antwort darauf von großem Interesse sein.
Denn viele Reisende fragen sich schon lange:
Sollte man wirklich extra bezahlen müssen, damit Eltern und ihre Kinder gemeinsam fliegen können?
Kommentar hinterlassen