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„Ich will einen sicheren Tod“ – Kanada ringt um Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen

jorono (CC0), Pixabay
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Eine 49-jährige Kanadierin kämpft derzeit vor Gericht für das Recht auf aktive Sterbehilfe – ausschließlich aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen.

Die Frau aus Toronto leidet seit Jahrzehnten an bipolarer Störung und PTSD. Nach eigenen Angaben hat sie nahezu jede verfügbare Behandlung ausprobiert: Medikamente, Verhaltenstherapie, Klinikaufenthalte und sogar Elektroschocktherapie.

Heute sagt sie:
„Es gibt nichts mehr, was ich noch versuchen könnte.“

In Kanada ist aktive Sterbehilfe unter dem System MAID („Medical Assistance in Dying“) grundsätzlich legal. Allerdings gilt das bislang nicht für Menschen, deren einzige Diagnose eine psychische Erkrankung ist.

Genau dagegen richtet sich nun die Klage.

„Ich wache jeden Morgen mit Angst und Verzweiflung auf“, erklärte die Frau gegenüber der BBC.
„Ich will einen sicheren Tod. Ich will nicht gezwungen sein, etwas Schreckliches zu tun.“

Kanada hatte ursprünglich geplant, Sterbehilfe auch für Menschen mit schweren, therapieresistenten psychischen Erkrankungen zu öffnen. Die Reform wurde jedoch bereits mehrfach verschoben – zuletzt auf 2027.

Der Grund:
Viele Experten warnen davor, dass das Gesundheitssystem dafür nicht vorbereitet sei.

Kritiker befürchten, dass manche Menschen nicht deshalb sterben wollen, weil ihre Erkrankung tatsächlich „unheilbar“ sei, sondern weil sie unter Einsamkeit, Armut, fehlender Betreuung oder mangelnder medizinischer Versorgung leiden.

Ein Psychiater sagte vor einem parlamentarischen Ausschuss:
„Wir sind nicht bereit dafür.“

Psychische Erkrankungen seien oft schwer vorhersehbar. Zudem sei es kompliziert zu unterscheiden, ob jemand dauerhaft therapieresistent sei oder sich in einer akuten suizidalen Krise befinde.

Behindertenverbände werfen Kanada außerdem vor, Sterbehilfe zunehmend als gesellschaftliches „Ventil“ zu benutzen, statt die Lebensbedingungen Betroffener zu verbessern.

„Wir investieren mehr ins Sterbenlassen als ins Helfen“, kritisierte eine Interessenvertretung.

Befürworter argumentieren dagegen, psychische Erkrankungen würden weiterhin weniger ernst genommen als körperliche Leiden.

Die Klägerin formuliert es drastisch:
„Wenn ich morgen Krebs hätte, könnte ich Behandlungen ablehnen und hätte Zugang zu MAID. Aber bei psychischem Leiden gelten plötzlich andere Regeln.“

Genau darin sieht ihre Klage einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung.

International bleibt das Thema hochumstritten.

Nur wenige Länder – darunter die Niederlande, Belgien und Luxemburg – erlauben aktive Sterbehilfe ausschließlich wegen psychischer Erkrankungen.

In den Niederlanden stieg die Zahl solcher Fälle zuletzt deutlich an:
von zwei genehmigten Fällen im Jahr 2010 auf 219 Fälle im Jahr 2024.

Einige Psychiater warnen dort inzwischen vor einem möglichen „Suizid-Ansteckungseffekt“.

Andere sprechen dagegen von einem Akt der Barmherzigkeit für Menschen mit unerträglichem Leiden.

Kanadas Regierung hält sich bislang zurück und will zunächst weitere Expertenberichte abwarten.

Für die Klägerin ist das kaum tröstlich.

Sie verlässt ihr Haus nach eigenen Angaben kaum noch. Selbst kleine Besorgungen lösen Panikattacken aus.

Trotzdem kämpft sie weiter vor Gericht.

„Ich kämpfe nicht für den Tod“, sagt sie.
„Ich kämpfe dafür, als vollständiger Mensch gesehen zu werden“

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