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Alabama, Stickstoff und der Supreme Court: Wenn selbst die Todesstrafe einen Plan B braucht

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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In den USA wird bekanntlich über vieles gestritten. Über Steuern. Über Wahlen. Über Football. Und jetzt auch darüber, auf welche Weise ein verurteilter Mörder hingerichtet werden darf.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat dem Bundesstaat Alabama vorerst die rote Karte gezeigt und eine geplante Hinrichtung mit Stickstoffgas gestoppt. Damit bleibt die Frage offen, ob die Methode verfassungsgemäß ist oder ob der Staat bei seinem Wunsch nach einer möglichst „effizienten“ Hinrichtung etwas über das Ziel hinausgeschossen ist.

Die Suche nach der perfekten Hinrichtung

Der Fall zeigt ein amerikanisches Paradox: Seit Jahrzehnten sucht man nach der angeblich humansten Art, jemanden umzubringen.

Früher war es der elektrische Stuhl.
Dann die Giftspritze.
Dann Stickstoffgas.
Als Alternative wurde nun sogar ein Erschießungskommando ins Spiel gebracht.

Irgendwann könnte man meinen, die Behörden veranstalten einen Innovationswettbewerb mit dem Titel: „America’s Next Top Execution Method“.

Stickstoff: Sanft oder grausam?

Alabama argumentiert, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen verstoße.

Ein Berufungsgericht sah das anders. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Verurteilte vor dem Tod mehrere Minuten lang unter extremer Atemnot und erheblichem psychischem Stress leiden könnten.

Mit anderen Worten: Der Körper merkt durchaus, dass etwas nicht stimmt.

Medizinische Fachverbände legten sogar nach und erklärten, die Methode sei so problematisch, dass man sie nicht einmal für die Einschläferung von Hunden oder Labormäusen verwenden würde.

Keine besonders überzeugende Werbekampagne für das Verfahren.

Der Angeklagte

Im Mittelpunkt steht Jeffery Lee, der 1998 bei einem Raubüberfall zwei Menschen erschoss. Die Tat war brutal und sorgte damals landesweit für Schlagzeilen.

Interessant ist jedoch, dass die Jury ursprünglich mehrheitlich für lebenslange Haft plädiert hatte. Ein Richter entschied sich trotzdem für die Todesstrafe – eine Möglichkeit, die Alabama damals noch hatte.

Heute, fast drei Jahrzehnte später, beschäftigt der Fall weiterhin die Gerichte.

Der Erschießungstrupp als Favorit

Besonders kurios: Lee selbst bevorzugt mittlerweile eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando.

Ein Bundesrichter bezeichnete diese Variante sogar als schnell und nahezu schmerzfrei.

Alabama hält dagegen. Das Problem sei weniger die Technik als das Personal. Es könnte schwierig werden, genügend Schützen zu finden, die bereit sind, den Job zu übernehmen.

Ein Satz, der vermutlich in keiner klassischen Stellenanzeige auftaucht.

Der Supreme Court bremst

Der Supreme Court entschied nun, dass Alabama nicht einfach Fakten schaffen darf, bevor die Gerichte die Verfassungsmäßigkeit abschließend geprüft haben.

Drei konservative Richter hätten die Hinrichtung allerdings sofort zugelassen.

Die Mehrheit sagte jedoch sinngemäß: Erst prüfen, dann vollstrecken.

Fazit

Der Fall zeigt erneut, wie kompliziert die Todesstrafe in den USA geworden ist. Während andere Länder darüber diskutieren, wie man Gefängnisse reformiert, debattiert Amerika darüber, ob Stickstoff, Giftspritze, Strom oder Kugeln die verfassungskonformere Lösung sind.

Und so bleibt ein bemerkenswerter Eindruck zurück:

In einem Land, das Menschen zum Mond geschickt hat, beschäftigt sich das höchste Gericht weiterhin mit der Frage, wie der Staat jemanden töten darf, ohne dabei zu grausam zu wirken.

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