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EKD-Insolvenz: Nach dem Sachsenspiegel-Beitrag kann man über die Verbraucherzentrale nur den Kopf schütteln

StockSnap (CC0), Pixabay
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Ein Kommentar von diebewertung.de | 23. Oktober 2026

Der MDR Sachsenspiegel beschäftigte sich am Donnerstagabend, dem 22. Oktober 2026, mit der Insolvenz der Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD). Im Mittelpunkt stand eine entscheidende Frage: Was wird aus den Kunden, die auf ihre Solaranlage warten oder bereits Geld bezahlt haben?

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dazu Empfehlungen veröffentlicht. Verträge nicht vorschnell kündigen, Unterlagen sichern, den Insolvenzverwalter kontaktieren und zunächst die weitere Entwicklung abwarten.

Alles juristisch nachvollziehbar. Aber reicht das wirklich aus?

Verbraucherschutz darf nicht bei allgemeinen Ratschlägen aufhören!

Bei EKD geht es nicht um eine verspätete Lieferung eines Küchengeräts. Es geht um Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und möglicherweise erhebliche finanzielle Verpflichtungen privater Haushalte.

Sechs Gesellschaften der EKD-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Rund 400 Beschäftigte und etwa 1.000 Menschen im Vertrieb sind betroffen. Nach Unternehmensangaben wurden seit der Gründung mehr als 45.000 Systeme verkauft.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verträge durch eine Insolvenz nicht automatisch enden. Das ist richtig. Aber die entscheidende Frage lautet doch: Welche konkreten Möglichkeiten haben Verbraucher, wenn ihre Anlage nicht fertiggestellt wird, Zahlungen bereits geleistet wurden oder eine Finanzierung weiterläuft?

Wo bleibt der kämpferische Verbraucherschutz?

Natürlich kann eine Verbraucherzentrale keine Rückzahlung garantieren. Sie sollte aber gerade bei einem Insolvenzfall dieser Größenordnung deutlich machen, dass eine bloße Forderungsanmeldung möglicherweise nicht ausreicht.

Zu prüfen wären insbesondere mögliche Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen, die tatsächlichen Zahlungs- und Vertragsstrukturen sowie gegebenenfalls bestehende Ansprüche gegenüber weiteren Verantwortlichen.

Auch die Frage, ob Kunden bereits mehr bezahlt haben, als an Leistungen tatsächlich erbracht wurde, gehört auf den Tisch.

Hinzu kommt: Die Insolvenzverwaltung hat erklärt, dass nach der bisherigen Einschätzung keine finanziellen Verluste für Kunden zu erwarten seien, weil Zahlungen nach Projektfortschritt erfolgten.

Das klingt beruhigend. Eine belastbare Garantie für jeden einzelnen Kunden ist es allerdings nicht.

Unsere Forderung: Aufklärung statt bloßer Verwaltung des Schadens

Wir erwarten von einer Verbraucherzentrale nicht nur juristisch korrekte Standardempfehlungen, sondern auch eine erkennbare Initiative zur systematischen Aufklärung.

Wie viele Kunden haben offene Aufträge? Welche Anzahlungen stehen ausstehenden Leistungen gegenüber? Welche Gewährleistungsansprüche sind gefährdet? Und welche Möglichkeiten bestehen, Verbraucherinteressen gemeinsam durchzusetzen?

Das sind Fragen, die jetzt öffentlich beantwortet werden sollten.

Fairerweise muss man feststellen: Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor weiteren ungeprüften Zahlungen und bietet individuelle Beratung an. Das ist sinnvoll und wichtig.

Doch aus unserer Sicht sollte Verbraucherschutz in einer Unternehmensinsolvenz dieser Dimension darüber hinausgehen.

Unser Fazit: Der Sachsenspiegel hat ein wichtiges Thema aufgegriffen. Die bisher öffentlich erkennbaren Empfehlungen der Verbraucherzentrale überzeugen uns jedoch nicht als ausreichende Antwort auf die Sorgen betroffener Kunden.

Verbraucherschutz bedeutet schließlich nicht nur, Menschen zu erklären, wie ein Insolvenzverfahren funktioniert. Er sollte auch dazu beitragen, dass berechtigte Ansprüche mit Nachdruck verfolgt werden.

Denn hinter jedem offenen EKD-Vertrag stehen Menschen, deren Geld und Vertrauen auf dem Spiel stehen.

Rechtsanwalt Daniel Blazek hilft betroffenen Kunden des Unternehmens EKD Solar

Kontakt über die

kostenfreie Service Nummer 0800 0800 754

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