DFI Holding:Nur Anrufbeantworter-warum?

Wir haben in den letzten Tagen des öfteren versucht das Unternehmen DFI Holding in Darmstadt telefonisch zu erreichen.

Nach einigen Frezeichen schaltet sich dann immer ein Anrufbeantworter ein.Das finden wir für ein Unternehmen was „viel Werbung im Internet macht“ eher ungewöhnlich.Parallel dazu haben wir die Information eines Users erhalten der auf eine juristische Aktion gegen das Unternehmen hinweist. Da recherchieren wir derzeit noch zu.

543 Comments

  1. Jo Freitag, 09.12.2011 at 18:49 - Reply

    @ r.m.
    Mein Anwalt sagt, dass er sich erkundigen wird, ob es dazu ein Musterverfahren gibt. Er glaubt jedoch nicht, dass wir eine Chance diesbezüglich haben werden …….

  2. Peter Mittwoch, 07.12.2011 at 22:14 - Reply

    Da wirds auch so schnell nix neues geben.

  3. Senf Dienstag, 06.12.2011 at 15:40 - Reply

    Gibts was neues???
    Gruss an alle

  4. r.m. Mittwoch, 23.11.2011 at 17:57 - Reply

    @Mr. K – Wie bereits oben kurz erwähnt ist auf dem Kaufvertrag unter Vertragspartner folgende Adresse aufgeführt:

    DFI Holding AG
    Wotanstr. 10
    8032 Zürich

    Bei der Unterschrift steht jedoch der Stempel von

    DFI Diamond Finance Invest
    Heinrich Hertz-Strasse 6
    64295 Damstadt

    Der RA meinte, dass dieser Vertrag so nicht gültig sei. Unterschrift/Stempel müssen eindeutig mit dem oben angegebenen Vertragspartner übereinstimmen (also nicht Hauptsitz/Zweigniederlassung).
    Er könne sich nicht erklären, wie eine Generali aufgrund eines solchen Vertrages einfach den Betrag auszahlen konnte. Den Fehler sehe man doch auf den ersten Blick und dadurch sei eine Sorgfaltspflichtverletzung gegeben.

    Nun ja, das wusste ich natürlich vorher auch nicht…

  5. Mr K Mittwoch, 16.11.2011 at 11:43 - Reply

    @ r.m.

    Auf was beruft sich dein RA, dass dein Kaufvertrag rechtswidrig sei? Es muß doch rechtlich irgendwo niedergeschrieben sein? Hole dir mal nähere Informationen von deinem RA ein und informiere uns bitte.

  6. Jo Dienstag, 15.11.2011 at 09:33 - Reply

    O.K. ich war bei der Continentale, die mein RA auch angeschrieben hat. Natürlich ohne Erfolg und mein RA sagt auch, dass ich da keine Chance haben werde …

  7. r.m. Montag, 14.11.2011 at 18:39 - Reply

    @Jo: diese Frage kann ich ganz einfach beantworten. Ich bin total pleite und kann mir keinen RA für diese Klage leisten. Darum suche ich auch andere Geschädigte und um die Klage gemeinsam gegen die Generali einzugeben. Damit könnten die RA-Kosten aufteilen und in Gemeinschaft haben wir sicher auch eine grössere Chance als ich alleine. Bislang hat sich jedoch noch niemand an die Email-Adresse dfiholdingATweb.de gemeldet.

  8. Jo Samstag, 12.11.2011 at 19:33 - Reply

    Wenn das ein KLARER Fall von Sorgfaltspflichtverletzung ist, warum hast du dann keine Chance?

  9. Jo Freitag, 11.11.2011 at 23:29 - Reply

    Aber das würde doch dann für alle Kaufverträge gelten, also auch bei allen anderen Versicherungen?! Warum sollen wir es nicht als Sammelklage versuchen?

  10. r.m. Freitag, 11.11.2011 at 13:07 - Reply

    Nun mein RA meint, dass mein Kaufvertrag (Käuferadresse DFI Zürich, Unterschrift und Stempel DFI Darmstadt) rechtens nicht gültig sei. Dass die Generali die LV aufgrund eines solchen Kaufvertrages ausbezahlt sei ein klarer Fall von Sorgfaltspflichtverletzung.
    Ich suche also Geschädigte deren LV von der Generali ebenfalls ausbezahlt wurde, um die Generali gemeinsam gegen Sorgfaltspflichtverletztung einzuklagen. Allein hab ich aber damit doch keine Chance.

    Bei der DFI Holding AG ist ja leider sowieso nichts mehr zu holen, da hab ich nun gar keine Hoffnung mehr.

  11. Jo Freitag, 11.11.2011 at 11:09 - Reply

    @r.m.
    Warum? Kannst du bitte mal was dazu sagen! Jetzt müssen wir hier nicht auch noch mit Geheimniskrämereien anfangen, oder?!

  12. r.m. Donnerstag, 10.11.2011 at 13:04 - Reply

    Gibt es jemanden, der ebenfalls seine LV bei der Generali hatte und diese an die DFI verkauft hatte?
    Falls dies der Fall ist, könnt ihr euch bitte auf meine dafür eingerichtete EMail-Adresse dfiholdingatweb.de melden.
    Vielen Dank!

  13. M. Klein Sonntag, 30.10.2011 at 09:50 - Reply

    Melde mich auch mal wieder..ich habe mit der Anwaltskanzlei Gutsche telefoniert..die Dame war sehr nett, sie sagte es sieht wirklich sehr schlecht aus und es sind soooo viele Geschädigte, dass ganze würde sich sicher 1-2 Jahre hinziehen..wenn man Infos glauben kann..dann ist auch wirklich ziemlich alles Geld weg..war in einem Artikel von Rechtsanwalt Röhlke. Saubere Geschäfte hat der Mario Letmathe sicher nicht getätigt..schlimm für uns alle!!!

  14. peter Dienstag, 25.10.2011 at 13:21 - Reply

    Was ist mit der Angabe “Forderung aus vorsetzlich begangener unerlaubter Handlung” Sollte man das ankreuzen und als Grund “Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz im Zusammenhang mit dem Ankauf von Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen” angeben, wobei von der Staatsanwaltschaft Darmstadt ja nur der Verdacht vorliegt?

    Was ist wenn man keinen Titel zufügt, ist die Forderung dann ungültig, kann dieser später eingereicht werden, wird der nicht vom Verwalter für alle eingereicht? Ich kann mir auch keinen Anwalt leisten und die Versicherungsumme ist verhältnismäßig gering, im Gegensatz zu anderen Geschädigten.

  15. r.m. Sonntag, 16.10.2011 at 21:34 - Reply

    zu Beiträgen 382/383: Der Konkursverwalter in Zürich hat sich mit mir nochmals in Verbindung gesetzt. In der ersten Zeile des Beschlusses steht:

    \Am 20.09.2011 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht)…\

    Dies bedeute, dass das Insolvenzverfahren gegen das Vermögen der DFI und nicht gegen die Firma Konkurs eröffnet wurde. Für eine deutsche Anwaltschaft sei es gar nicht möglich einen Konkurs gegen ein schweizer Unternehmen einzuleiten (umgekeht natürlich auch nicht).

    Das ganze ist also ein ganz schwieriger Fall. Für uns Geschädigte wird also wohl nicht mehr viel übrig bleiben.

    Leider für mich persönlich eine Katastrophe wie auch für viele andere hier…

  16. renate ross Sonntag, 16.10.2011 at 14:10 - Reply

    hallo an alle habe die schreiben von den rechtanwälten beantwortet anwalt ist mir leider zu teuer wer weiß ob das reicht wer weiß wieviel geld überhaup noch da ist könnte verzweifeln alle altersvorsorge weg vieleicht weiß einer mehr gebt bitte antwort

  17. Jo Sonntag, 16.10.2011 at 08:05 - Reply

    @sepp
    was willst du uns denn damit sagen?

  18. Sepp Samstag, 15.10.2011 at 14:28 - Reply

    DFI Holding AG, in Zürich, CH-020.3.035.496-3 , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 46 vom 07.03.2011, S. 0, Publ. 6064130). Statutenänderung: 06.04.2011.

    Firma neu: DFI Diamond Finance Invest Holding AG. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Odwarka, Inge, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift

    DFI Holding AG, in Winterthur, CH-020.3.035.496-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 225 vom 18.11.2010, S. 21, Publ. 5900718).
    Statutenänderung: 16.02.2011.
    Sitz Neu: Zürich.
    Domizil Neu: Wotanstrasse 10, 8032 Zürich.
    Eingetragene Personen neu oder mutierend: Letmathe Mario, deutscher Staatsangehöriger, Darmstadt (DE), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher:in Roedermark (DE)];
    Esch Claudius Uwe, deutscher Staatsangehöriger, Düsseldorf (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  19. r.m. Freitag, 14.10.2011 at 16:11 - Reply

    Ich hatte meine LV im Februar an den Hauptsitz der „DFI Holding AG“ in Zürich verkauft.

    Heute ging zum Betreibungs-/Konkursamt in Zürich um mich über „DFI Holding AG“ (Hauptsitz Zürich) zu informieren. Ich kann es kaum fassen, denn dieses Amt wusste überhaupt noch nichts von einem Insolvenzverfahren.

    Gemäss Handelsregisterauszug des Kanton Zürich ist diese Firma immer noch aktiv auf dem Markt tätig.

    Soviel mal zu grenzüberschreitenden Verfahren…

  20. Senf Donnerstag, 13.10.2011 at 22:56 - Reply

    Für mich war das Geld (ca. 10.000,-) auch eine Notlösung, damit wollte ich meine Umschulung finanzieren, da ich keine weitere Unterstützung erhalte.
    Jetzt manövriere ich mich für meine Verhältnisse in einen fetten Schuldenberg.
    Alles auf Pump, mit schönen Dispozinsen, weil nicht kreditfähig.
    Super Nummer
    Aber, ganz im Ernst, was haben oder hätten die mit unserem Geld gemacht?
    Mit Sicherheit auch böse Geschäfte, wo andere abgezockt werden, wie so üblich in deren Welt!
    Also mir ist das eine Lehre und never ever werde ich jemals wieder sowas unterstützen.

  21. Jo Montag, 10.10.2011 at 08:58 - Reply

    @ ag
    ich leide zwar nicht mit dir, aber ich fühle ein wenig mit allen, die hier betroffen sind. Wobei ich sicher mit mir selbst am meisten beschäftigt bin.
    Schmink dir dein Geld aber lieber ab, dann ist die Enttäuschung nicht so groß. Mein Anwalt sagt, dass wir nur einen minimalen Teil zu erwarten haben …

  22. ag Montag, 10.10.2011 at 07:39 - Reply

    Jetzt wirds happig, das Geld benötigten wir für eine neue Heizungsanlage, da die alte defekt ist.
    Kredit bekommen wir keinen, was nun??
    Wir sitzen nun tatsächlich im Kalten!!
    Wann ist dieser Spuk endlich vorbei?
    Wir hoffen so sehr auf unser Geld, wir brauchen es dringend.
    Ich weiss nicht wie das weitergehen soll….
    Danke für euer Mitleid.

  23. Peter Donnerstag, 06.10.2011 at 16:51 - Reply

    Mal eine Frage in die Runde.
    Was kann man mir einem Versäumnissurteil anfangen?
    Ich denke mal damit hat man auch nicht mehr Chancen als ohne………..

  24. Jo Donnerstag, 06.10.2011 at 08:42 - Reply

    Ich glaube niemand hier braucht und will dein Mitleid, aber erspare uns doch bitte solch dämliche Kommentare. Wir freuen uns auch alle, dass du diesem Typen nicht auf den Leim gegangen bist. Herzlichen Glückwunsch! Beim nächsten mal werden wir sicher die Empfehlungen solcher Klugscheißer wie du es zu sein scheinst beachten …..

  25. Dennis Dienstag, 04.10.2011 at 20:10 - Reply

    So ein Möchtegern Mario… oh je…,

    Wer denkt Bildung sei teuer, beachte lieber wie teuer Dummheit ist … !!!

    ;-)
    mit Lambos durch die Gegend fahren und den King of Darmstadt spielen…,
    der hat wirklich null Ahnung von seinem Business gehabt…, außer von seiner OPTIMAXX Lösung… = Optimal verarscht zum maximalen Preis !!!

    Das passt zu Mario…,

    sorry , kein Mitleid !!!

  26. Jo Donnerstag, 29.09.2011 at 21:01 - Reply

    @r.m.
    na, meine hats gemacht! Gott sei Dank, denn ein Anwalt entlastet in diesem Chaos doch ein ganzes Stück!

  27. Jo Donnerstag, 29.09.2011 at 13:00 - Reply

    @g.n.
    schau mal unter 354!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  28. g.n. Donnerstag, 29.09.2011 at 11:13 - Reply

    hallo leute ,

    hier noch eine schlechte Nachricht! auf die Holding ist am 20.09. in Insolvenz gegagngen.

    mein Anwalt hatte vor Wochen ein Versäumnisurteil abgestrebt. Leider ging dann der zuständige Richter vor dem 20.09.2011 in Urlaub.

    Somit habe auch ich keine Chance mehr mein Geld zu sehen.

    Wir leben in einem wirklich tollen Staat. ;0(

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 580/11 . Am 20.09.2011 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Römerstraße 78, 8404 Winterthur, SCHWEIZ, Zweigniederlassung, Heinrich-Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89617), vertr. d.: Inge Odwarka, Pestalozzistraße 70, 64401 Groß-Bieberau, (ständige Vertr. u. Mitglied des Verwaltungsrats). Insolvenzverwalter ist : Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@ww-law.de.

    Anmeldefrist: 01.11.2011.

    Gläubigerversammlungen:

    1. am: Dienstag, 13.12.2011, 10:30 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über:

    – die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

    – die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

    – die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),

    – die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)

    – abweichende Regelungen zu § 149 Abs. 2 InsO,

    – den Antrag nach § 35 Abs. 2 InsO zur Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen der Schuldnerin aus selbständiger Tätigkeit,

    – den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    – besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:

    § wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

    § wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,

    § wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

    – die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    – den Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung oder auf Aufhebung einer bereits angeordneten Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

    2. am: Dienstag, 13.12.2011, 10:30 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

    Hinweise:

    – Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

    – Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

    Amtsgericht Darmstadt, 20.09.2011

  29. r.m. Donnerstag, 29.09.2011 at 09:44 - Reply

    @Jo – Ich habe schon seit über 20 Jahren die gleiche Rechtsschutz-Versicherung. Aber die wollen bzw. können diesen Fall nicht übernehmen. Lediglich telefonische Unterstützung bei Fragen wurde mir zugesichert. Ob der Grund damit zu tun hat, das meine, an die DFI verkaufte LV, vom gleichen Vesicherer ist wie meine Rechtschutzversicherung kann ich nicht beurteilen.

  30. BB Donnerstag, 29.09.2011 at 06:36 - Reply

    Wollte nochmal fragen, ob und wie ihr (oder auch nicht) von euren Versicherungen gewarnt wurdet, denn am 23.511 war die DFI doch schon als unseriös bekannt.
    ich bin derzeit in psyschologischer Behandlung, der Schock war zu groß (eine große menge Geld) die Panik ohne meine Altersvorsorge Wege finden zu müssen noch nicht absehbar!!
    Werde vielleicht ein Sozialfall, muss meine EWohnung verkaufen.
    Mein Leben hat sich sehr verändert, unser Aller Leben, denn es waren schließlich LVs!!!
    Ich bete auch für uns alle.
    Die Gerechtigkeit muss siegen.

  31. Jo Mittwoch, 28.09.2011 at 21:04 - Reply

    Also, ich habe einen Anwalt, weil ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe. Vielleicht solltet ihr auch mal eine abschliessen, nur so am Rande!
    Mein Anwalt sagt, dass ich im Dezember nicht nach Darmstadt brauche. Wenn alle Formulare ausgefüllt sind und alle Ansprüche eingefordert werden, reiche das vollkommen aus. Ansonsten können wir nur abwarten, hoffen und, wer will, auch beten. Ich fühle mich mit meinem Anwalt zwar sicherer, aber grundsätzlich reichen die Formulare. Also, sich gegenseitig beschimpfen hilft sicher wenig und bringt auch niemanden weiter. Ich denke wir haben es alle schon schwer genug, sitzen im gleichen untergehenden Boot und jede/r meint es sicher gut und richtig!!!!!!

  32. linda Mittwoch, 28.09.2011 at 19:07 - Reply

    Hi an alle!Etwa im oktober müsste doch die hauptverhandlung stattfinden?weiss jemand wann u wo diese stattfinden wird?

  33. Advocatus Diaboli Mittwoch, 28.09.2011 at 17:05 - Reply

    Na schön!
    Dann bleibt noch keine Ahnung und kein Bock auf die Sache.

  34. sabine Mittwoch, 28.09.2011 at 13:51 - Reply

    Ach Mensch, immer diese Vorurteile :-) Nein, keine Lehrerin und auch mit keiner verwandt, verschwägert oder sonst wie. Betriebswirtin, 50 Jahre und Gegner von Profilneurotikern und Zynikern…. :-*

  35. Advocatus Diaboli Mittwoch, 28.09.2011 at 12:15 - Reply

    @sabine

    Die g e s e t z l i c h e n Gebühren nur (!!!) für das Insolvenzverfahren sind so hoch, wie ich sagte, sofern nicht gegen die eigene Versicherung vorgegangen wird oder gegen die Hintermänner( Hinterfrauen) der DFI.

    Du kannst natürlich mit dem Anwalt vertraglich vereinbaren, was du möchtest!( auch 1.500,– € die Stunde netto für´s Insoverfahren)

    Wenn der Anwalt allerdings meint, die gesetzlíchen Gebühren sind so hoch, hat er entweder keine Ahnung oder keinen Bock auf die Sache, oder du bist Lehrerin.

    Wie heißt der nochmal….? *gg*

  36. sabine Mittwoch, 28.09.2011 at 09:24 - Reply

    @ advocatus Diaboli,
    du magst es für Unfug halten, aber das ist das mir schriftlich vorgelegte Angebot eines Rechtsanwalts.

  37. Advocatus Diaboli Dienstag, 27.09.2011 at 21:18 - Reply

    # 360 sabine schreibt:

    ich habe mich erkundigt, bei einem Streitwert von 10.000 Euro wären ung. 1.600 Euro Anwaltskosten fällig,

    VÖLLIGER UNFUG!

    die Vertretung im Insolvenzverfahren gibt nur 1,0 Gebühren,(VV-RVG Nr. 3317)das sind
    bis 10.000,- insgesamt inklusive MwSt. € 602,14 €

    nur wenn die Forderung nicht anerkannt wird, wird ´s teurer

  38. Mr K Dienstag, 27.09.2011 at 09:47 - Reply

    @D. Punkt
    Ich habe heute eine Rückantwort von meiner RAin erhalten. Diese teilet mir mit, dass im Eroffnungsbeschluß alle Gläubiger aufgerufen werden, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Dafür gibt es eigens vom Insolvenzgericht herausgegebenes Formblatt. Darin müssen alle Forderung(en) nach Art und Umfang benannt werden. Zinsen können nur bis zum Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Der Anmeldung ist schließlich ein Beleg bezufügen, aus dem sich ergibt, dass die Forderung tatsächlich besteht.
    Da auch mein Geld noch bei meiner Versicherung ist, kommt es darauf an, wie die Versicherung reagiert.
    Derzeitig ist es nicht möglich, einen Titel gegen die DFI zu erwirken, da das Geld noch nicht an diese ausgezahlt wurde.

  39. D.Punkt Montag, 26.09.2011 at 22:04 - Reply

    Danke Mr.K !

  40. D.Punkt Montag, 26.09.2011 at 22:01 - Reply

    Das kommt auf die höhe der forderung an. Bei meinen 1000 EUR ist das z.B. reine Geldverschwendung. Wenn Du einen Titel holen willst weil dein Geld zur DFI transferiert wurde brauchst du eigentlich auch keinen Anwalt. (Die Anwälte sind die einzigen die jetzt noch gut daran verdienen) Wenn dein Geld bei deiner Versicherung eingefroren ist und sich der Betrag „lohnt“ bleibt das Bangen um das Gutachten. Du kannst gerne mit Anwalt „bangen“ kostet aber schon wieder Geld. Denkt ALLE daran die lieben Anwälte werden nach Streitwert bezahlt!

  41. sabine Montag, 26.09.2011 at 21:38 - Reply

    ich habe mich erkundigt, bei einem Streitwert von 10.000 Euro wären ung. 1.600 Euro Anwaltskosten fällig, das wird mehr sein, als man prozentual aus der Insolvenzmasse wieder bekommt… kommt natürlich auch drauf an, um wieviel es geht und ob man mehr möchte, als nur in die Gläubigerliste aufgenommen zu werden…. ich denke, wir sehen uns alle am 13.12. in Darmstadt ? ich rechne nur mit 2 – 5% Auszahlung aus meiner Forderung durch die Insolvenz, da geb ich das nicht noch für einen Anwalt aus. Der Frust ist groß :-(

  42. r.m. Montag, 26.09.2011 at 17:58 - Reply

    Ich habe von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel ebenfalls das erwähnte Schreiben zur Forderungsanmeldung erhalten.

    Ich bin mir nicht sicher ob ich einen RA einschalten soll, oder ob ich das Verfahren auf eigene Faust durchführen soll. Was meint Ihr dazu bzw habt Ihr Rechtsanwälte zur Hilfe gezogen?

  43. Mr K Sonntag, 25.09.2011 at 15:15 - Reply

    @D. Punkt, kann leider noch nichts positives in diese Richtung berichten. Habe bereits mit meiner RAin Kontakt aufgenommen und nachgefragt, wie wir uns jetzt verhalten müssen. Sollte ich etwas Neues in Erfahrung bringen, werde ich umgehend eine Info geben.

  44. D.Punkt Sonntag, 25.09.2011 at 12:00 - Reply

    Hi Mr. K! Ist denn jetzt schon was raus wegen der evtl. Unwirksamkeit der Verträge? Meldest du deine Forderung trotzdem an? Ich denke das macht Sinn, weil schließlich durch diese Machenschaften ein Schaden entstanden ist, bzw das Geld nicht greifbar ist. Ob (prozentual) in der Insolvenzmasse oder noch bei der LV-Gesellschaft ist im Endeffekt erst mal egal. Sollte man doch noch mit nem blauen Auge davonkommen kann man den Titel ja zurückgeben.

  45. Senf Freitag, 23.09.2011 at 15:02 - Reply

    Ich habe heute am 23.09.11 den
    Beschluss des AG Darmstadt v. 19.09.11, 15 Uhr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co.KG i.L., über Anwälte erhalten! mit einer Forderungsanmeldung für den Insolvenzverwalter.

  46. Peter Freitag, 23.09.2011 at 14:46 - Reply

    Ich habe heute von RA Dr. Stephan Schlegel (Insolvenzverwalter) ein Schreiben bekommen mit der „Aufforderung zur Forderungsanmeldung“.

    Den muss ich ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung zurücksenden.

    Werde erst mal warten was mein RA dazu sagt.

  47. sabine Donnerstag, 22.09.2011 at 16:43 - Reply

    Alle, seit gestern ist das Insolvenzverfahren eröffnet, siehe Link auf der Seite der Staatsanwaltschaft: Hier der Auszug :

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 580/11 . Am 20.09.2011 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Römerstraße 78, 8404 Winterthur, SCHWEIZ, Zweigniederlassung, Heinrich-Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89617), vertr. d.: Inge Odwarka, Pestalozzistraße 70, 64401 Groß-Bieberau, (ständige Vertr. u. Mitglied des Verwaltungsrats). Insolvenzverwalter ist : Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@ww-law.de.

    Anmeldefrist: 01.11.2011.

    Gläubigerversammlungen:

    1. am: Dienstag, 13.12.2011, 10:30 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über:

    – die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

    – die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

    – die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),

    – die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)

    – abweichende Regelungen zu § 149 Abs. 2 InsO,

    – den Antrag nach § 35 Abs. 2 InsO zur Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen der Schuldnerin aus selbständiger Tätigkeit,

    – den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    – besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:

    § wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

    § wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,

    § wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

    – die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    – den Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung oder auf Aufhebung einer bereits angeordneten Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

    2. am: Dienstag, 13.12.2011, 10:30 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

    Hinweise:

    – Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

    – Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

    Amtsgericht Darmstadt, 20.09.2011

    Wisst ihr, was man jetzt machen muss ? Wo muss man sich anmelden und wie ? Geht das nur mit Anwalt ?

  48. Mr K Mittwoch, 21.09.2011 at 19:28 - Reply

    Die Polizei führt Ermittlungstätigkeiten durch, die sich belastend bzw. entlastend gegen den Verantwortlichen der DFI auswirken werden. Das Ergebnis der Befragung, welche sich auf die Verhandlungstaktiken der Mitarbeiter der DFI beziehen wird, wird der Staatsanwaltschaft übermittelt. Denn es wird ja wegen Betruges ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird dann zu einem Ergebnis kommen, ob Strafen ausgesprochen werden oder nicht.
    In den meisten Fällen werden Zeugen, die seitens der Polizei befragt werden, nochmals bei einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen. Da es hier nicht nur um 1 oder 2 Euro geht, sondern um Millionen, so wird es 100 %-ig zu einer Verhandlung kommen.
    Das eingebrachte Geld von jedem von uns wird dadurch nicht wiederkommen. Es sei denn, dass die DFI eine Zulassung bekommt und weiterarbeiten wird, die Verantwortlichen freigesprochen und jeder sein Geld wie es in den einzelnen getätigten Verträgen vereinbart, ausgezahlt bekommt. Dieses so denke ich wird nicht passieren. Für uns wird der Insolvenzverwalter interessant werden, wieviel jeder von seinem eingebrachten Geld ausbezahlt bekommt.

  49. r.m. Mittwoch, 21.09.2011 at 09:24 - Reply

    @Jo, bitte berichte uns was die Polizei genau wollte und ob es irgendwelche Neuigkeiten gibt. Danke.

  50. Jo Montag, 19.09.2011 at 20:19 - Reply

    Ich muss auch morgen zur Polizei?!
    Habt ihr Infos was da genau geschehen wird?

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