Ist das der richtige Weg, gegen die AfD vorzugehen? Offenbar hat Niedersachsen eine ebenso einfache wie geniale Lösung gefunden: Wenn einem die Kandidaten nicht gefallen, lässt man sie vorsichtshalber gar nicht erst antreten. Das spart Wahlkampf, unangenehme Debatten und womöglich sogar das Risiko, dass Bürger anders abstimmen als vorgesehen.
Natürlich soll niemand Bürgermeister oder Landrat werden, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. Dafür braucht es jedoch konkrete Belege, belastbare Äußerungen oder nachweisbare Handlungen. Nach dem beschriebenen Leitfaden scheint bisweilen schon politisches Engagement in der AfD verdächtig zu sein. Wer ein Parteiamt übernimmt, für ein Parlament kandidiert oder zur öffentlichen Sichtbarkeit beiträgt, macht sich demnach gewissermaßen durch Politik schuldig. Besonders raffiniert: Die Partei ist zwar nicht verboten, aber wer sich in ihr zu aktiv betätigt, könnte dennoch für ein öffentliches Amt ungeeignet sein. Mitgliedschaft ist erlaubt – nur ernst meinen sollte man sie besser nicht.
So entsteht eine bemerkenswerte neue Form der wehrhaften Demokratie: Die Bürger dürfen frei wählen, nachdem ein Ausschuss geprüft hat, wen sie wählen dürfen. Das ist ungefähr so, als würde ein Schiedsrichter vor dem Spiel vorsorglich eine Mannschaft disqualifizieren, weil ihm deren Spielweise grundsätzlich unsympathisch ist. Sicher ist sicher.
Politisch dürfte die Methode ohnehin ein Geschenk an die AfD sein. Eine Partei, die sich seit Jahren als Opfer eines angeblichen „Systems“ inszeniert, erhält nun Bilder und Entscheidungen, die genau diese Erzählung bedienen. Statt ihre Kandidaten in öffentlichen Debatten mit ihren Positionen zu konfrontieren, liefert man ihnen die bequemste Rolle überhaupt: die des politisch Ausgeschlossenen. Bessere Wahlwerbung könnte sich die Partei kaum bestellen.
Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem. Heute trifft ein großzügig ausgelegter Leitfaden die AfD. Morgen könnte eine andere Regierung ähnliche Instrumente gegen andere missliebige Bewerber einsetzen. Demokratische Regeln sind aber nicht nur dann wichtig, wenn sie den eigenen politischen Freunden nützen. Sie müssen gerade dann gelten, wenn das Ergebnis unangenehm werden könnte.
Der richtige Umgang mit der AfD besteht deshalb nicht darin, demokratische Verfahren so lange zu bearbeiten, bis das gewünschte Teilnehmerfeld übrig bleibt. Wo konkrete verfassungsfeindliche Handlungen vorliegen, müssen Behörden und Gerichte konsequent handeln. Wo solche Belege fehlen, sollte die politische Auseinandersetzung dort stattfinden, wo sie hingehört: öffentlich, hart und bei der Wahl.
Wer die Demokratie gegen ihre Gegner verteidigen will, sollte aufpassen, dass er dabei nicht selbst ihre Glaubwürdigkeit beschädigt. Denn eine Demokratie, die ihre Bürger vor der falschen Wahl schützen möchte, hat möglicherweise mehr Angst vor dem Wähler als vor der AfD.
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