Ich habe selbst rund zehn Jahre mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Leipzig zu tun gehabt.
Deshalb musste ich bei der Geschichte aus Wurzen nicht lachen.
Na gut.
Ein bisschen schon.
Aber eher dieses leicht hysterische Lachen von Menschen, die wissen, wie so etwas laufen kann.
Da kauft ein junger Mann für gut 10.000 Euro ein heruntergekommenes Fachwerkhaus aus dem Jahr 1740. Das Ding ist einsturzgefährdet. Das Holz ist teilweise morsch. Er will Geld, Zeit und Arbeit hineinstecken, das Gebäude retten und später selbst darin wohnen.
Eigentlich müsste man meinen, beim Denkmalschutz würden die Glocken läuten.
Endlich einer!
Endlich jemand, der so eine alte Bude nicht einfach dem Verfall überlässt.
Endlich einer, der sich freiwillig das Abenteuer Denkmalimmobilie antut.
Doch dann beginnt offenbar der Teil, den viele Eigentümer kennen.
Willkommen im Amt.
Das Schloss bleibt drin – Punkt
Der junge Eigentümer möchte andere Türklinken.
Darf er nicht einfach.
Die alten Kastenschlösser sollen bleiben, weil sie historisch wertvoll sein könnten. Selbst im Schlafzimmer.
Der Denkmalschutz erklärt natürlich, man wolle nicht bestimmen, wie jemand sein Schlafzimmer einrichtet. Nein, nein.
Man möchte nur festlegen, welches Schloss dort hängenbleibt.
Das ist etwas völlig anderes.
Der Eigentümer sagt sinngemäß: Ich würde das historische Schloss sogar einem Museum schenken.
Auch keine Lösung.
Denn das Schloss soll offenbar dort bleiben, wo es seit Jahrzehnten sitzt.
Ob es funktioniert.
Ob es praktisch ist.
Ob der Bewohner es möchte.
Nebensache.
Es ist schließlich Geschichte.
Und Geschichte, das lernt man als Denkmaleigentümer sehr schnell, gehört einem nur bedingt.
Die Rechnung allerdings schon.
Das Grundprinzip: Einer bestellt, der andere zahlt
Genau da liegt für mich seit Jahren das Problem.
Die Mitarbeiter einer Denkmalbehörde verstehen sich häufig als Bewahrer historischer Substanz. Das ist grundsätzlich völlig legitim.
Nur entsteht mitunter eine merkwürdige Rollenverteilung.
Die Behörde sagt, was erhalten werden soll.
Die Behörde sagt, welches Material verwendet werden darf.
Die Behörde sagt, welche Fenster, Türen, Schlösser oder Putze bleiben sollen.
Die Behörde verlangt Gutachten.
Restaurator.
Statiker.
Architekt.
Holzgutachter.
Und am Ende steht der Eigentümer daneben und fragt vorsichtig:
„Und wer bezahlt das alles?“
Antwort:
Na Sie.
Natürlich Sie.
Das ist ungefähr so, als würde jemand in ein Restaurant kommen, für den Nachbartisch ein Acht-Gänge-Menü bestellen und anschließend sagen:
„Sehr wichtiges Essen. Unbedingt erhalten.“
Und wenn die Rechnung kommt, zeigt er auf den Nachbarn.
Historie ist wunderbar – solange jemand anderes sie finanziert
Ich habe in meinen Jahren mit der Denkmalschutzbehörde immer wieder einen Eindruck gewonnen:
Manche Mitarbeiter entwickeln ein erstaunlich persönliches Verhältnis zu vergangenen Jahrhunderten.
Sie verteidigen Bauteile aus Zeiten, die sie selbst selbstverständlich nie erlebt haben, mit einer Leidenschaft, als hätte der Urgroßvater persönlich 1740 noch den Türbeschlag montiert.
Dann wird aus Verwaltung schnell Mission.
Und aus Beratung wird manchmal Bestimmung.
Der Eigentümer möchte wohnen.
Die Behörde möchte bewahren.
Und zahlen muss derjenige, der wohnen möchte.
Genau dieses Missverhältnis schreckt viele Menschen ab.
Warum sollte sich jemand freiwillig ein Denkmal kaufen, wenn er vorher schon weiß, dass er zwar Eigentümer im Grundbuch ist, bei jeder größeren Veränderung aber möglicherweise mehrere fremde Meinungen mitbezahlt?
Aus einem 10.000-Euro-Haus wird schnell ein Abenteuer
Im Wurzener Fall wird das sehr anschaulich.
Der junge Mann muss inzwischen eine Restauratorin, einen Holzgutachter, einen Architekten und einen Statiker beschäftigen. Er sagt selbst, die Sanierung werde deutlich teurer als ursprünglich kalkuliert.
Dabei ist noch nicht einmal klar, ob das Haus überhaupt gerettet werden kann.
Eine Restauratorin sieht offenbar Chancen.
Der erste Eindruck des Holzgutachters dagegen: Möglicherweise muss das Gebäude abgerissen werden.
Das ist schon eine gewisse deutsche Perfektion:
Erst monatelang klären, welche historischen Details unbedingt erhalten werden müssen.
Dann Gutachten bezahlen.
Und am Ende stellt möglicherweise jemand fest:
Das Ganze ist nicht mehr zu retten.
Da bekommt der Begriff „Bestandsschutz“ plötzlich eine sehr philosophische Note.
Warum kaufen so wenige Menschen Denkmäler?
Genau hier liegt das eigentliche Problem.
Politik und Behörden beklagen gern, wenn historische Häuser leer stehen oder verfallen.
Doch gleichzeitig schaffen wir ein System, bei dem potenzielle Käufer schon vor dem Erwerb denken:
Bloß nicht.
Denn wer ein normales Haus kauft, kauft ein Haus.
Wer ein Denkmal kauft, kauft unter Umständen zusätzlich ein dauerhaftes Verwaltungsverhältnis.
Natürlich gibt es steuerliche Vorteile.
Natürlich gibt es Fördermöglichkeiten.
Aber die nehmen dem Eigentümer weder die Bürokratie noch das finanzielle Risiko.
Und am Ende hilft auch die schönste Abschreibung wenig, wenn man das Geld vorher nicht hat.
Denkmalschutz braucht Realitätssinn
Damit wir uns nicht falsch verstehen:
Denkmalschutz ist wichtig.
Historische Stadtbilder sind wertvoll.
Alte Gebäude erzählen Geschichte.
Und wenn jeder Eigentümer nach Belieben Kunststofffenster, Styroporfassade und LED-Leuchtreklame an ein Haus von 1740 schrauben dürfte, sähen unsere Altstädte irgendwann entsprechend aus.
Aber Denkmalschutz funktioniert dauerhaft nur, wenn Eigentümer dabei nicht als notwendiges Übel betrachtet werden.
Sie sind diejenigen, die diese Gebäude erhalten.
Mit ihrem Geld.
Mit ihrem Risiko.
Mit ihrer Zeit.
Mit ihren Nerven.
Deshalb müsste die Grundhaltung eigentlich lauten:
Wie helfen wir jemandem, dieses Gebäude zu retten?
Und nicht:
Welche weiteren Bedingungen können wir ihm noch auferlegen?
Wer bestellt, sollte wenigstens über die Rechnung nachdenken
Vielleicht bräuchten wir im Denkmalschutz deshalb einen ganz einfachen Grundsatz:
Je teurer eine Behörde eine Maßnahme durch ihre Vorgaben macht, desto stärker sollte auch die öffentliche Hand an diesen Mehrkosten beteiligt sein.
Dann würde sich manche Entscheidung möglicherweise plötzlich sehr viel pragmatischer anhören.
Denn es ist erstaunlich leicht, historische Perfektion zu verlangen, wenn man das Portemonnaie nicht öffnen muss.
Der Fall aus Wurzen zeigt jedenfalls sehr schön, warum viele Menschen bei einem denkmalgeschützten Haus nicht sagen:
„Was für eine tolle Gelegenheit!“
Sondern:
„Um Gottes willen – bloß nicht.“
Und das kann eigentlich nicht im Sinne des Denkmalschutzes sein.
Denn wenn irgendwann niemand mehr bereit ist, diese Häuser zu kaufen und zu sanieren, bleibt am Ende zwar die perfekte Vorschrift erhalten.
Nur das Denkmal vielleicht nicht.
Wobei ich neulich – eh nicht übermäßig weit von Leipzig, in Dresden nämlich – jemanden getroffen habe, der meinte, er habe mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Hauses das Geschäft seines Lebens gemacht. Niemand traute sich dran, eben wegen der Denkmalschutzbehörde, er bekam es zu einem symbolischen Preis, und er meinte, die Renovierung kostete einen Bruchteil des heutigen Verkehrswerts.
Aber da ist natürlich auch Glück dabei, was vom Denkmalamt an Auflagen kommt. Kann auch schiefgehen.