Crowdinvesting: Da müssen wir Bergfürst einmal loben!! Kreativ.Quartier Lohberg

Published On: Freitag, 04.05.2018By Tags: ,

Nun, wir gelten eher als die „Griesgrame“ im Verbraucher-Finanzportal-Bereich. Damit können wir leben, denn Blogs und Zeitungen, die Investments, die dann nichts werden, „schön schreiben“, gibt es doch genug. Unsere Intention war immer den „überspitzten Blick“ auf den Finanzbereich zu haben, um eben die Verbraucher auch mal darauf hinzuweisen, dass „nicht immer alles Gold ist, was glänzt“, vor allem im Crowdinvestingbereich.

So manchen Skandal haben wir aufgedeckt. Darüber freuen wir uns, denn dadurch konnten wir ab und zu weiteren Schaden verhindern. Nun gibt es bei uns eine Premiere, denn wir wollen ein Crowdinvestment auch mal so richtig loben.

Gerade das Thema Crowdinvesting ist ja von uns eigentlich eine „Da-hauen-wir-immer-kritisch-drauf-Branche“, denn wir sehen es als die Fortsetzung des „grauen Kapitalmarktes“ an, allerdings mit kleinen rechtlichen Verbesserungen. Wir können uns wohl zu Recht die größten Kritiker von EXPORO, Bergfürst, ifunded, Grundag, Zinsland, Zinsbaustein usw. nennen.

Das werden wir auch bleiben, aber wir sind der Meinung, wenn einzelne Unternehmen in dieser Branche etwas wirklich Gutes machen, dann sollten wir das auch nicht unter den Tisch kehren. Vielleicht machen andere Plattformen im Crowdinvestingbereich das ja dann nach. Das würden wir uns wünschen.

Bergfürst bietet hier bald ein Investment an, dass wir empfehlen würden im Crowdinvestingbereich, denn hier sind die Anleger „besser abgesichert als die finanzierenden Banken“. Das ist doch mal eine Ansage. Zitat aus der Ankündigung zu diesem Projekt:

„Sicherheit bei diesem Investment

Zugunsten des Treuhänders der Anleger der Vermögensanlage wird eine Grundschuld auf dem Beleihungsobjekt im ersten Rang bestellt und eingetragen (siehe Investment Memorandum). Diese beinhaltet ein abstraktes Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen der Ultima Ratio Dinslaken GmbH & Co. KG.

Zur Ablösung und damit Rückzahlung dieses Darlehens wird einer bzw. mehreren finanzierenden Banken die Möglichkeit eingeräumt Grundschulden in Höhe von bis zu EUR 3,7 Mio. vorrangig einzutragen. Die einzutragenden Rechte können von den begünstigten Banken nur dann in Anspruch genommen werden, wenn aus den bereitgestellten Mitteln die Rückzahlung des hier begebenen Darlehens erfolgen wird.“

Prima, finden wir. Nachmachen bitte!

One Comment

  1. Skeptiker Freitag, 04.05.2018 at 11:16 - Reply

    Die Aussage, „die Anleger sind besser abgesichert als die finanzierenden Banken“, finde ich hier ziemlich unpassend, weil gar keine Bank mit im Spiel ist. Es gibt nur EK vom Projektentwickler und eben das Crowddarlehen. Das Geld soll verwendet werden für:
    „Die hier eingeworbenen Finanzierungsmittel werden ausschließlich für den Ankauf des Projektgrundstücks, sowie zur Begleichung der Kosten bis zur Baugenehmigung und für die Baureifmachung des Grundstückes für das Bauvorhaben eingesetzt.“
    Mit anderen Worten, das Projekt steckt noch in den Kinderschuhen und hier halten sich Banken gerne noch zurück. Ob man gerade ein solches Projekt loben muss, mag ich bezeifeln. Keine Bank an Bord, aber dafür ein viel höheres Projektierungsrisiko für die Anleger, wer´s mag….

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