Bergfürst Immobilien Crowdfunding:wer soll denn die Beratung durchführen?

Published On: Mittwoch, 09.08.2017By Tags: ,

Die BERGFÜRST AG weist darauf hin, dass der Erwerb von Beteiligungen mit Risiken verbunden ist. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Der Investor sollte sich daher vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf seine individuelle Vermögens- und Anlagesituation, und nicht nur die auf dieser Webseite enthaltenen Inhalte, die allgemeiner Natur sind, zur Grundlage seiner Anlageentscheidung machen. Diese Beratung kann nicht durch die BERGFÜRST AG erfolgen.

Internetseite Bergfürst

So kann man das auf der Internetseite des Unternehmens Bergfürst ganz unten lesen. Der Hinweis ist wichtig und auch völlig in Ordnung, aber uns stellt sich natürlich hier die Frage, wer die von Bergfürst geforderte Beratung durchführen soll? Der klassische Finanzberater wird hier sicherlich nicht für Bergfürst in die Bresche springen und die Vermögenssituation eines möglichen Bergfürst-Anlegers analysieren. Wer bleibt denn noch übrig? Der Steuerberater? Vielleicht erklärt Bergfürst ja einfach einmal, wer eine qualifizierte Beratung dann durchführen sollte und kann?

Top Lösung

Eine Top-Lösung wäre doch, wenn ein qualifizierter Mitarbeiter des kapitalsuchenden Unternehmens hier diese Aufgabe wahrnehmen würde. Diesen Mitarbeiter sollte man dann zukünftig als Ansprechpartner mit in das Projektangebot hineinnehmen. Vielleicht denkt Bergfürst mit seinen zukünftigen Kunden ja einmal über diesen sicherlich praktikablen Hinweis nach.

Genrelle Frage

Die Frage ist natürlich generell, ob Crwodinvestingplattformen wie Bergfüsrt, EXPORO, ifunded, Grundag LDG, Zinsland,Zinsbaustein usw. überhaupt dann Interesse haben an einer qualitativen Verbesserung ihres Angebotes. Letztlich geht es den Plattformen nur um die eigene Geldbörse. Je größer ein Qualitätsanspruch ist, den man an seine kapitalsuchenden Partner hat, desto geringer dürfte dann die Anzahl der Kunden sein die man zu einem Geschäft mit einem der genannten Unternehmen bewegen kann. Da hört dann vermutlich bei den Plattformen das Interesse auf.  Trotzdem, wenn die Plattformen hier nicht höhere Qualitätsmasstäber setzen, dann muss der Gesetzgeber irgendwann diese Qualitätsvorgaben eben vorgeben, dann ,müssten sich die Plattform Betreiber daran halten.

One Comment

  1. JS Mittwoch, 09.08.2017 at 09:31 - Reply

    Über die allgemeine Situation der „Finanzen“ sollte der eigene Steuerberater Auskunft geben können. Bergfürst macht halt keine Beratung und kann dann auch nicht in die Haftung genommen werden. Ein normaler denkender Mensch sollte das Angebot verstehen. Da hier die höchste Zeichnungssumme 10.000 € ist, wird auch das Risiko auf diese Summe (oder auch weniger) begrenzt.

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