H2M Energy GmbH & Co. KGaA- Feuer unterm Dach

So muss man die Einladung zur Hauptversammlung des Unternehmens sicherlich bezeichnen, wenn man sich die Antragssituation einmal genau durchliest.H2M Energy GmbH & Co. KGaA

Bayreuth

WKN: A0LR76/ISIN: DE000A0LR761

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Gesellschaft ist ein Minderheitsverlangen gemäß §§ 278, 122 Abs. 1 AktG der Kommanditaktionäre Georg Breu, Günter Pollersbeck und Christoph Öfele („Antragsteller“) zugegangen.

Die Antragsteller sind gem. §§ 278, 122 Abs. 1 Satz 3 AktG seit mehr als 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs dieses Verlangens Inhaber von Anteilen an der H2M Energy GmbH & Co. KGaA in Höhe von mehr als fünf Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

In Erfüllung dieses Verlangens lädt hiermit die persönlich haftende Gesellschafterin, die H2M Capital Management GmbH, die Kommanditaktionäre der H2M Energy GmbH & Co. KGaA zu der am

12. September 2017 um 10:00 Uhr

im Büro-Center Bayreuth Süd, Nürnberger Straße 38, Haus 1, 95448 Bayreuth

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der H2M Energy GmbH & Co. KGaA ein.

Tagesordnung

Die Antragsteller haben die Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

1.

Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse und der Lageberichte für die H2M Energy GmbH & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2006–2015 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006–2015

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für die Geschäftsjahre 2006–2015

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

5.

Bericht des Vorstands über die aktuelle Entwicklung des Beteiligungsportfolios

6.

Durchführung einer Sonderprüfung

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung der Frage, ob Mitglieder der Geschäftsführung, der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats der H2M Energy GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen, der Beteiligung an Unternehmen und Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gegen die Satzung oder die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen haben und dadurch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Prüfungsthemen:

Vergabe von Darlehen der Gesellschaft

Wurden im Zeitraum von 2006–2015 Darlehen von der Gesellschaft ausgereicht? Wenn ja, an wen wurden die Darlehen zu welchem Zweck ausgereicht? Waren/sind die Darlehen nach Maßgabe eines ordentlichen Kaufmanns hinreichend besichert? Waren/sind die Zinsen marktkonform? Sind die Darlehen zurückgeführt worden?

Geschäftsvorfälle zwischen H2M Energy GmbH & Co. KGaA und H2M Capital Management GmbH

Wurden im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 außerbörsliche Wertpapiertransaktionen zwischen den beiden Parteien durchgeführt? Wenn ja, wie wurden die Wertpapiere bewertet? Gibt es für die Bewertung Gutachten?

Geschäftsvorfälle zwischen der H2M Capital Management GmbH oder deren Geschäftsführer mit Unternehmen, an denen die H2M Energy GmbH & Co. KGaA beteiligt war oder ist

Haben die H2M Capital Management GmbH oder deren Geschäftsführer im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 mit Unternehmen, an denen die H2M Energy GmbH & Co. KGaA beteiligt war oder ist, Geschäfte getätigt? Wenn ja, welche Geschäfte waren das? Lag bei diesen Geschäften ein Interessenskonflikt auf Seiten der H2M Capital Management GmbH oder deren Geschäftsführer vor?

Verkauf von Anteilen an Unternehmensbeteiligungen durch die H2M Energy GmbH & Co. KGaA

Wurden im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 Anteile/Aktien von Unternehmen, an denen die H2M Energy GmbH & Co. KGaA beteiligt war/ist, außerbörslich von der H2M Energy GmbH & Co. KGaA an Dritte veräußert? Wenn ja, an wen und zu welchem Preis?

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Wurden im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 Geschäfte jeglicher Art mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

Die Antragsteller schlagen als Sonderprüfer vor:

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Schirp
Schirp, Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Anmeldungen zur Hauptversammlung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

H2M Energy GmbH & Co. KGaA
Nürnberger Str. 38
95448 Bayreuth

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Kommanditaktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. September 2017 (24:00 Uhr), zugehen.

Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am 7. September 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen in den letzten 4 Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister mehr stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 7. September 2017.

Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Bayreuth, im August 2017

H2M Energy GmbH & Co. KGaA

Die Geschäftsführung der H2M Capital Management GmbH
als persönlich haftende Gesellschafterin

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