Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. Juli 2026 vor zwei unterschiedlichen Internetangeboten gewarnt, die nach ihren Erkenntnissen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen beziehungsweise Geldanlagen anbieten.
Warnung vor Festgeldangeboten auf grueneleidenschaft.com
Nach Angaben der BaFin bietet die Grüne Leidenschaft GmbH mit Sitz in Berlin über die Internetseite grueneleidenschaft.com Investments in Paulownia-Bäume (Blauglockenbäume) in Form von Festgeldverträgen an. Für dieses Angebot liege jedoch keine erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht vor.
Die BaFin weist darauf hin, dass Bankgeschäfte und bestimmte Finanzdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Zulassung durchgeführt werden dürfen.
BaFin stuft helmorixy.net als betrügerische Website ein
Ebenfalls am 3. Juli 2026 veröffentlichte die BaFin eine Warnung vor der Internetseite helmorixy.net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf der BaFin, wonach auf der Website unberechtigt das Logo des Bundesministeriums der Finanzen verwendet wird. Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung Helmorixy Ltd auf, gibt einen Unternehmenssitz im Vereinigten Königreich an und verweist zusätzlich auf eine angebliche Niederlassung in Berlin.
Die Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei helmorixy.net um ein „rein auf Betrug ausgerichtetes Konstrukt“ handelt. Bereits in der Vergangenheit hatte die Behörde vor der ähnlichen Plattform helmorixy.org gewarnt.
Verbraucher sollten Angebote sorgfältig prüfen
Die BaFin erinnert daran, dass Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer behördlichen Erlaubnis angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern warnt die Finanzaufsicht zudem eindringlich vor Anlagebetrug im Internet. Anleger sollten Online-Angebote sorgfältig prüfen, hohe Renditeversprechen kritisch hinterfragen und sich vor einer Investition umfassend über Anbieter und deren Zulassung informieren.
Die veröffentlichten Warnungen stützen sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Im Fall von helmorixy.net verweist die BaFin zusätzlich auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
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