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Vorläufiges Insolvenzverfahren über EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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BI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Wie aus dem Beschluss des Gerichts hervorgeht, wurde am 1. Juli 2026 um 16:25 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67b IN 143/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.

Die EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz am Jungfernstieg 51 in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166860 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin beziehungsweise zum vorläufigen Insolvenzverfahren bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner.

Mit dem Beschluss ordnete das Gericht zugleich einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Das bedeutet, dass Verfügungen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung).

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss der vorläufigen Prüfung. Im Rahmen dieses Verfahrens wird insbesondere untersucht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Der vollständige Beschluss kann beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist nach den gesetzlichen Vorschriften die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hamburg eingelegt werden.

Aktenzeichen: 67b IN 143/26
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Beschluss vom: 1. Juli 2026

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