Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ein umfangreiches Enforcementverfahren gegen die Swiss Fund Management AG i.L. (SFM), die BZ Berater Zentrum AG (BZ) sowie eine verantwortliche natürliche Person abgeschlossen. Die Aufsichtsbehörde wirft den Beteiligten schwerwiegende Verstöße gegen die Verhaltensregeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) vor und hat weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Anleger angeordnet.
Rund 200 Millionen Franken in problematische Anleihen investiert
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Hinweise darauf, dass von der SFM verwaltete Fonds sowie Vermögensverwaltungskunden der BZ in erheblichem Umfang in schwer handelbare Anleihen investiert hatten. Nach Angaben der FINMA flossen rund 200 Millionen Schweizer Franken direkt oder indirekt in illiquide Anleihen, die überwiegend der Finanzierung ausländischer Immobilienentwicklungsprojekte dienten.
Nach den Ermittlungen standen die Emittenten dieser Anleihen in enger Verbindung zueinander. Die aufgenommenen Gelder seien – entgegen den gegenüber Anlegern dargestellten Konzepten – unbesichert an Immobiliengesellschaften weitergeleitet worden, die von beteiligten Personen kontrolliert wurden.
Massive Interessenkonflikte zulasten der Anleger
Die FINMA kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Swiss Fund Management AG als auch die BZ Berater Zentrum AG ihre gesetzlichen Pflichten in gravierender Weise verletzt haben. Insbesondere seien bestehende Interessenkonflikte weder ausreichend vermieden noch gegenüber den Anlegern transparent offengelegt worden.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde wurden Anlegergelder überwiegend in unternehmenseigene beziehungsweise verbundene Produkte investiert, die weder dem Risikoprofil der Kunden noch dem jeweiligen Anlagezweck entsprochen hätten. Die Interessen der Anleger seien dadurch systematisch hinter die wirtschaftlichen Eigeninteressen der beteiligten Unternehmen zurückgestellt worden.
Darüber hinaus hätten die Verantwortlichen aufgrund der engen personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen weitgehend frei über die Anleihegelder verfügen können. Nach Angaben der FINMA wurden dabei teilweise auch persönliche Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe vergeben.
FINMA verhängt harte Sanktionen
Als Konsequenz entzog die FINMA der bereits in Liquidation befindlichen Swiss Fund Management AG die Bewilligung als Verwalterin kollektiver Kapitalanlagen. Die Grant Thornton AG wurde als Liquidatorin eingesetzt.
Zudem lehnte die Aufsichtsbehörde den Antrag der BZ Berater Zentrum AG auf Zulassung als unabhängige Vermögensverwalterin ab. Das Unternehmen musste sein Vermögensverwaltungsgeschäft innerhalb von 30 Tagen einstellen.
Gegen eine verantwortliche Person verhängte die FINMA außerdem ein mehrjähriges Berufsverbot. Zusätzlich ordnete die Behörde die Einziehung von unrechtmäßig erzielten Provisionen in Höhe von mehr als drei Millionen Schweizer Franken an.
Verfügung rechtskräftig
Die Entscheidungen der FINMA wurden von den betroffenen Parteien innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht angefochten und sind damit rechtskräftig.
Bereits während des laufenden Verfahrens hatte die Aufsichtsbehörde verschiedene vorsorgliche Maßnahmen angeordnet. Rückzahlungen und Zinsleistungen aus bestehenden Anleiheinvestitionen an Anleger wurden jedoch ausdrücklich nicht untersagt.
Zahlreiche Anleger suchen außergerichtliche Lösungen
Nach Angaben der FINMA haben bislang rund 150 Anleger ein Mediationsverfahren gegen die BZ Berater Zentrum AG eingeleitet. Die zuständige Ombudsstelle OFS Ombud Finance Suisse will diese Verfahren nun nach Abschluss des Enforcementverfahrens aufnehmen.
Mit den jetzt veröffentlichten Maßnahmen setzt die FINMA nach eigenen Angaben ein deutliches Zeichen für die konsequente Durchsetzung der Verhaltensregeln im Schweizer Finanzdienstleistungssektor und den Schutz der Anlegerinteressen.
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