Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann
Thema: Können Berufsverbote nach Schweizer Vorbild auch in Deutschland ein wirksames Instrument des Anlegerschutzes sein?
„Deutschland verfügt bereits über ähnliche Instrumente – sie könnten aber konsequenter genutzt werden“
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat gegen Verantwortliche der Wendelspiess Partners AG mehrjährige Berufsverbote verhängt. Hintergrund sind nach Ansicht der Behörde schwerwiegende Verstöße gegen Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten im Umgang mit Anlegergeldern. Wäre ein solches Vorgehen auch in Deutschland denkbar? Darüber sprachen wir mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann, der regelmäßig geschädigte Kapitalanleger vertritt.
Herr Linnemann, die FINMA hat gegen zwei Verantwortliche mehrjährige Berufsverbote verhängt. Wäre ein solches Vorgehen auch in Deutschland möglich?
Grundsätzlich ja. Auch das deutsche Aufsichtsrecht kennt Instrumente, mit denen Personen von einer Tätigkeit im Finanzsektor ausgeschlossen werden können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann beispielsweise Geschäftsleiter abberufen oder deren Eignung verneinen. Je nach Sachverhalt kommen daneben auch straf- oder gewerberechtliche Konsequenzen in Betracht.
Die FINMA begründet ihre Entscheidung unter anderem mit massiven Interessenkonflikten und fehlender Risikoaufklärung. Welche Bedeutung haben diese Punkte aus juristischer Sicht?
Eine sehr große. Wer Vermögensverwaltung betreibt oder Finanzprodukte vermittelt, muss ausschließlich im Interesse seiner Kunden handeln. Werden eigene wirtschaftliche Interessen über diejenigen der Anleger gestellt oder Interessenkonflikte verschwiegen, kann das nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen. Transparenz ist eine der Grundvoraussetzungen für eine ordnungsgemäße Finanzberatung.
Nach den Feststellungen der FINMA sollen Kundengelder überwiegend in einen einzigen, unternehmenseigenen Fonds investiert worden sein. Wie bewerten Sie das?
Sollten sich solche Feststellungen bestätigen, wäre das aus deutscher Sicht ebenfalls kritisch zu bewerten. Vermögensverwalter sind grundsätzlich verpflichtet, die individuellen Anlageziele, die Risikobereitschaft und die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden zu berücksichtigen. Eine nahezu vollständige Konzentration auf ein einziges Anlageprodukt dürfte in vielen Fällen nur schwer mit einer anlegergerechten Beratung vereinbar sein.
Die Schweizer Aufsicht spricht außerdem von unterbliebenen Eignungsprüfungen. Welche Rolle spielt das im deutschen Recht?
Eine zentrale Rolle. Nach den Vorgaben der europäischen MiFID-II-Richtlinie und des Wertpapierhandelsgesetzes müssen Finanzdienstleister prüfen, ob ein Produkt für den jeweiligen Kunden überhaupt geeignet ist. Diese Geeignetheitsprüfung gehört zu den wichtigsten Schutzmechanismen für Anleger. Wird sie unterlassen oder nur oberflächlich durchgeführt, kann das erhebliche rechtliche Folgen haben.
Wäre ein mehrjähriges Berufsverbot auch in Deutschland ein sinnvolles Signal?
Berufsverbote sind ein schwerwiegender Eingriff und sollten nur in gravierenden Fällen ausgesprochen werden. Wenn allerdings systematisch gegen gesetzliche Pflichten verstoßen wird und dadurch Anleger erhebliche Vermögensschäden erleiden, können solche Maßnahmen durchaus gerechtfertigt sein. Sie dienen nicht der Bestrafung allein, sondern vor allem dem Schutz künftiger Anleger.
Hat Deutschland Ihrer Ansicht nach ausreichende Möglichkeiten, vergleichbare Fälle zu verhindern?
Die gesetzlichen Instrumente sind grundsätzlich vorhanden. Entscheidend ist jedoch ihre konsequente Anwendung. Die Aufsichtsbehörden verfügen bereits heute über weitreichende Befugnisse. Ebenso wichtig ist aber, dass geschädigte Anleger ihre zivilrechtlichen Ansprüche prüfen lassen und mögliche Pflichtverletzungen konsequent aufgearbeitet werden.
Was raten Sie Anlegern, wenn sie Zweifel an ihrer Vermögensverwaltung oder einer Kapitalanlage haben?
Sie sollten ihre Vertragsunterlagen, Beratungsprotokolle und die tatsächliche Mittelverwendung möglichst frühzeitig rechtlich überprüfen lassen. Je früher mögliche Pflichtverletzungen erkannt werden, desto besser lassen sich Ansprüche sichern. Dabei sollte stets geprüft werden, ob die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgt ist und ob sämtliche Risiken vollständig offengelegt wurden.
Hinweis der Redaktion:
Die von der FINMA erlassene Verfügung gegen die Wendelspiess Partners AG ist nach Angaben der Schweizer Aufsichtsbehörde derzeit noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Parteien können Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
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