Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen zwei europäische Finanzdienstleister Bußgelder wegen Verstößen gegen Melde- und Informationspflichten verhängt. Betroffen sind die Wise Europe SA mit Sitz in Brüssel und die BforBank SA mit Sitz in Paris.
Insgesamt summieren sich die Geldbußen auf 43.500 Euro.
16.000 Euro Bußgeld gegen Wise Europe
Gegen Wise Europe setzte die BaFin Bußgelder in Höhe von insgesamt 16.000 Euro fest.
Nach Angaben der Finanzaufsicht hatte das Unternehmen über einen längeren Zeitraum versäumt, ein in Deutschland angebotenes Kontenmodell ordnungsgemäß an den BaFin-Kontenvergleich zu melden.
Zusätzlich stellte die Behörde Mängel bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Verbraucherinformationen fest. Dadurch seien Entgeltinformationen und ein vorgeschriebenes Glossar über einen längeren Zeitraum nicht richtig beziehungsweise nicht vollständig auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar gewesen.
Der Bußgeldbescheid gegen Wise Europe ist seit dem 1. August 2026 rechtskräftig.
BforBank muss 27.500 Euro zahlen
Deutlich höher fällt das Bußgeld gegen die französische BforBank aus.
Die BaFin setzte gegen das Institut insgesamt 27.500 Euro fest.
Auch BforBank hatte nach Angaben der Behörde ein in Deutschland angebotenes Kontenmodell über längere Zeit nicht an den offiziellen Kontenvergleich gemeldet.
Darüber hinaus beanstandete die BaFin interne Prozessschwächen bei der Veröffentlichung vorgeschriebener Informationen.
So stellte das Unternehmen zeitweise eine teilweise fehlerhafte Entgeltinformation sowie ein unvollständiges und teilweise unrichtiges Glossar auf seiner Website bereit.
Zusätzlich verwendete BforBank in ihren Tarifbedingungen Begriffe, die von der vorgeschriebenen standardisierten Zahlungskontenterminologie abwichen.
Der entsprechende Bescheid ist seit dem 31. Juli 2026 rechtskräftig.
BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucher schützen
Hintergrund der Verfahren ist der sogenannte BaFin-Kontenvergleich. Über diese Vergleichsplattform können Verbraucher unterschiedliche Giro- und Basiskonten miteinander vergleichen.
Erfasst werden nach Angaben der BaFin Angebote von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen.
Verglichen werden unter anderem monatliche Kontoführungsgebühren, Kosten einzelner Dienstleistungen sowie Überziehungszinsen.
Zahlungsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, der BaFin die erforderlichen Angaben für diesen Vergleich zur Verfügung zu stellen.
Neue Kontenmodelle sowie Änderungen bei bestehenden Angeboten müssen grundsätzlich innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden.
Einheitliche Begriffe und transparente Gebühren
Neben den Meldepflichten schreibt das Zahlungskontengesetz auch vor, dass Verbraucher jederzeit leicht auf aktuelle Entgeltinformationen zugreifen können.
Dazu gehören standardisierte Angaben über Gebühren und Leistungen sowie ein verständlich formuliertes Glossar zu den wichtigsten Dienstleistungen rund um Zahlungskonten.
Die einheitliche Darstellung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Kontomodelle miteinander zu vergleichen.
Auch die verwendeten Begriffe sind weitgehend vorgegeben. Zahlungsdienstleister müssen sich dabei an die standardisierte europäische Zahlungskontenterminologie halten.
Verstöße können teuer werden
Kommen Banken und Zahlungsdienstleister ihren Melde- oder Veröffentlichungspflichten nicht, verspätet, unvollständig oder fehlerhaft nach, kann die BaFin Bußgelder verhängen.
Mit den aktuellen Entscheidungen gegen Wise Europe und BforBank macht die Aufsicht deutlich, dass nicht nur Gebühren und Vertragsbedingungen selbst im Fokus stehen, sondern auch die korrekte und rechtzeitige Information der Verbraucher.
Für beide Institute sind die Verfahren inzwischen abgeschlossen: Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
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