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BaFin verhängt 28.000 Euro Bußgeld gegen bunq

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die niederländische bunq B. V. Bußgelder in Höhe von insgesamt 28.000 Euro verhängt. Hintergrund sind fehlerhafte beziehungsweise unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten.

Das Finanzinstitut mit Sitz in Amsterdam hatte nach Angaben der Aufsicht über einen längeren Zeitraum versäumt, die in Deutschland angebotenen Kontomodelle ordnungsgemäß für den offiziellen Kontenvergleich der BaFin zu melden.

Der Bußgeldbescheid ist seit dem 4. August 2026 rechtskräftig.

BaFin beanstandet interne Prozesse

Die Finanzaufsicht stellte darüber hinaus Mängel bei den internen Abläufen von bunq fest. Das Unternehmen habe seine Aufsichtspflichten bei Prozessen zur Veröffentlichung vorgeschriebener Verbraucherinformationen verletzt.

Infolge dieser Schwächen stellte bunq nach Angaben der BaFin über einen längeren Zeitraum keine vorgeschriebenen Entgeltinformationen auf seiner Internetseite bereit. Auch das erforderliche Glossar zu Dienstleistungen rund um Zahlungskonten sei nicht vollständig gewesen.

Zusätzlich verwendete bunq in seiner Preisliste teilweise Bezeichnungen, die von der gesetzlich vorgesehenen standardisierten Zahlungskontenterminologie abwichen.

Kontenmodelle müssen innerhalb weniger Tage gemeldet werden

Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, unterschiedliche Zahlungskonten anhand einheitlicher Kriterien miteinander zu vergleichen.

Auf der Plattform befinden sich nach Angaben der Finanzaufsicht Informationen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern zu insgesamt etwa 6.600 Kontentarifen.

Verglichen werden beispielsweise die monatlichen Kontoführungsgebühren oder die Höhe von Überziehungszinsen.

Banken und andere Anbieter von Zahlungs- und Basiskonten sind nach dem Zahlungskontengesetz verpflichtet, die dafür benötigten Informationen an die BaFin zu übermitteln.

Werden neue Kontomodelle eingeführt oder wichtige Merkmale bestehender Angebote geändert, müssen diese Angaben grundsätzlich innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden.

Einheitliche Informationen sollen Vergleich erleichtern

Neben diesen Meldepflichten müssen Zahlungsdienstleister ihren Kunden jederzeit aktuelle und leicht zugängliche Informationen über die anfallenden Entgelte zur Verfügung stellen.

Die Angaben sollen in einem standardisierten Format veröffentlicht werden, damit Gebühren verschiedener Anbieter leichter miteinander verglichen werden können.

Zusätzlich ist ein verständliches Glossar vorgeschrieben, in dem wichtige Dienstleistungen und Begriffe rund um Zahlungskonten erläutert werden.

Auch bei der Bezeichnung einzelner Leistungen können Banken nicht frei formulieren. Für zahlreiche Dienstleistungen gelten europaweit standardisierte Begriffe, die eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten sollen.

Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden

Wer die vorgeschriebenen Angaben nicht, verspätet, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt beziehungsweise veröffentlicht, muss mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Im Fall von bunq führten mehrere solcher Beanstandungen nun zu Bußgeldern von insgesamt 28.000 Euro.

Damit reiht sich das Amsterdamer Institut in mehrere Zahlungsdienstleister ein, gegen die die BaFin zuletzt wegen Mängeln beim Kontenvergleich und bei Verbraucherinformationen vorgegangen ist.

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