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Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens für die PROXTONI GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die PROXTONI GmbH (Sitz: Neustadt, vertreten durch Geschäftsführerin Hanna Henselmann) eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft das eigene Vermögen des Unternehmens.

Beschlussinhalte:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Am 4. November 2024 um 09:00 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der PROXTONI GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Vermögens der GmbH vor nachteiligen Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren.
  2. Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte in Mannheim bestellt. Die Kanzlei ist unter der Adresse O 3, 11 – 12, 68161 Mannheim, telefonisch erreichbar unter 0621/5539220.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die PROXTONI GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Einschränkung soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte ohne Genehmigung abgeflossen oder verändert werden können.

Dieser Beschluss dient dazu, das Vermögen der PROXTONI GmbH zu sichern und zu erhalten, bis im weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden wird, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird.

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