Interview: „Irgendwann reichen keine Videos mehr – dann zählen Beweise“
Die Rechtsanwälte Daniel Blazek und Jens Reime über die TGI-Affäre, Ermittlungen, Goldbestände und mögliche Haftungsrisiken.
Redaktion: Herr Blazek, Herr Reime, wenn man die öffentlichen Stellungnahmen verfolgt, könnte man meinen, alles sei ein großes Missverständnis. Wie sehen Sie die Lage?
Daniel Blazek: Wenn Staatsanwaltschaften Hausdurchsuchungen durchführen, Vermögensstrukturen prüfen und wegen möglicher Betrugs- und Geldwäschesachverhalte ermitteln, dann reden wir nicht mehr über ein Missverständnis. Dann reden wir über einen Vorgang, den die Behörden offensichtlich für ausreichend ernst halten, um erhebliche Ressourcen einzusetzen.
Jens Reime: Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, welche Geschichte erzählt wird. Die entscheidende Frage lautet: Wo sind die Belege? Wo ist das Gold? Wem gehört es? Seit wann gehört es den Kunden? Und wer kann das lückenlos nachweisen?
Redaktion: Die TGI betont immer wieder, jeder Kunde habe Gold erhalten oder werde Gold erhalten.
Blazek: Das ist eine interessante Formulierung. Juristisch geht es aber nicht darum, ob irgendwann einmal Gold geliefert wurde. Es geht darum, ob das Gold genau so erworben, verwahrt und zugeordnet wurde, wie es den Anlegern über Jahre hinweg dargestellt wurde.
Wenn Kunden glauben mussten, ihr Geld werde unmittelbar nach Zahlungseingang in physisches Gold investiert und für sie separat eingelagert, dann muss genau das nachweisbar sein.
Reime: Sollte sich herausstellen, dass zwischen Werbeversprechen und tatsächlicher Umsetzung eine größere Lücke besteht, wird es sehr unangenehm. Dann sprechen wir nicht mehr über Marketing, sondern über mögliche Haftungsfragen.
Redaktion: In den öffentlichen Videos wird immer wieder auf Wirtschaftsprüfer verwiesen.
Blazek: Ein Wirtschaftsprüfer ersetzt weder Staatsanwalt noch Richter. Ein Gutachten ist kein Freispruch.
Reime: Und vor allem stellt sich die Frage, was genau geprüft wurde. Wenn Ermittlungsbehörden inzwischen deutlich weitergehende Fragen stellen, reicht der Verweis auf ein Gutachten allein nicht aus.
Redaktion: Die TGI argumentiert außerdem, es gebe keine geschädigten Kunden.
Blazek: Das ist ein Argument, das man häufig hört. Es überzeugt juristisch aber nicht automatisch.
Viele Anleger wissen zunächst gar nicht, ob sie geschädigt wurden. Die meisten Menschen prüfen keine Goldlager, kontrollieren keine Lieferketten und analysieren keine Zahlungsströme. Genau deshalb gibt es Ermittlungsbehörden.
Reime: Sonst könnte jeder sagen: „Solange niemand merkt, dass etwas fehlt, gibt es keinen Schaden.“ So funktioniert Rechtsstaatlichkeit nicht.
Redaktion: Was wäre aus Ihrer Sicht das größte Problem für die Verantwortlichen?
Blazek: Wenn sich herausstellen sollte, dass Anleger über Jahre etwas anderes glaubten als tatsächlich passiert ist.
Reime: Und wenn Werbeaussagen nicht durch Tatsachen gedeckt waren. Videos verschwinden irgendwann in Archiven. Präsentationen auch. Aber Ermittler schauen sich alles an. Jede Aussage. Jede Folie. Jedes Webinar.
Redaktion: Es gibt Aussagen, wonach Gold unmittelbar nach Zahlungseingang gekauft worden sei.
Blazek: Dann wird man genau das überprüfen müssen.
Reime: Wer jahrelang erklärt hat, dass Kundengelder sofort in Gold fließen, sollte idealerweise auch für jeden einzelnen Kunden belegen können, wann welches Gold gekauft wurde, wo es lagert und wem es gehört.
Kann man das nicht, entsteht zwangsläufig Erklärungsbedarf.
Redaktion: Wie gefährlich können die Ermittlungen werden?
Blazek: Das hängt vom Ergebnis ab. Sollte sich ein Anfangsverdacht nicht bestätigen, wird das Verfahren irgendwann eingestellt.
Sollten die Behörden jedoch zu einer anderen Einschätzung gelangen, können die Konsequenzen erheblich sein.
Reime: Dann reden wir nicht mehr über Schlagzeilen oder YouTube-Videos. Dann reden wir über Anklagen, Vermögenswerte, Haftungsansprüche und möglicherweise existenzielle Folgen für Beteiligte.
Redaktion: Wer könnte neben den Verantwortlichen noch in den Fokus geraten?
Blazek: Grundsätzlich wird immer geprüft, wer welche Rolle gespielt hat.
Reime: Vertriebspartner, Werbepartner oder sonstige Beteiligte sollten sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die Aussage „Ich habe nur weiterempfohlen“ automatisch jede Verantwortung ausschließt.
Wer Finanzprodukte vertreibt, hat Prüfpflichten.
Redaktion: Was empfehlen Sie Anlegern?
Blazek: Nicht auf Durchhalteparolen vertrauen, sondern Unterlagen sichern.
Reime: Verträge, Kontoauszüge, Werbevideos, Präsentationen, E-Mails – alles archivieren.
Denn am Ende entscheidet nicht die lauteste Aussage, sondern die beste Dokumentation.
Redaktion: Ihr Fazit?
Blazek: Wer jahrelang Transparenz versprochen hat, muss jetzt Transparenz liefern.
Reime: Und zwar nicht in Form von Interviews oder Motivationsvideos, sondern in Form von Beweisen.
Denn irgendwann interessiert niemanden mehr, was erzählt wurde. Dann interessiert nur noch, was nachweisbar ist.
https://brudiland.li/tgi-versucht-krass-nervoese-kundschaft-zu-beruhigen/
Zumindest in der Jugendsprach-Version „barrierefrei“ lesbar….
Ich finde die beiden Stellen interessant wo Kaltenegger mal wieder die alte Leier von wegen „es war immer entweder Geld oder Gold da“ abzog diesmal aber nuschelte, „eigentlich hätten wir gar kein Gold kaufen müssen“. (Jeweils aus der Erinnerung) und die, zum Schluss wo er einerseits behauptete die kritische Berichterstattung würde bisher überhaupt nicht ausmachen könne aber auf Dauer die Existenz der TGI gefährden…..
Und weil das Gold ja vollständig vorhanden ist muss man die Rückabwickler auf 24-36 Raten zurückzahlen. Na klar.
Die Schlagzeile der heutigen „Vaterland“ lässt erahnen, wie der gestrige wortreiche aber innhaltsarme Rechtfertigungsversuch von Kaltenegger, Weik und Ried beurteilt wird. Der Rest leider hinter der Bezahlschranke.
„Nach Hausdurchsuchung beim Goldhändler
TGI versucht verzweifelt, Kunden zu beruhigen
Jetzt wird die Luft dünn für die TGI AG: Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen mehrere Verantwortliche. Diese versuchen, die Situation herunterzuspielen.“
Was mir gefehlt hat, ist, dass Helmut Kaltenegger und Rechtsanwalt Weik noch die Taschentücher herausholen bei so viel Ungerechtigkeit durch die Medien, insbesondere durch Thomas Bremer – den bösen Thomas Bremer, dem man ja keine Antwort auf seine Presseanfragen geben wollte, weil er erst einmal seine Reichweite darstellen solle.
Irgendwie scheint die Reichweite von diebewertung.de aber völlig ausgereicht zu haben, um diese bemängelte Situation zu schaffen. Scheinbar also eine absolute Fehleinschätzung auf Seiten der TGI – wie in vielen anderen Dingen sicherlich auch.
Ich finde es stark, dass Thomas Bremer sich bei der Strafanzeige nicht versteckt. Er hätte diese ja auch anonym erstatten können. Hat er aber nicht. Das finde ich einfach stark.
Das gesamte Blabla ist doch nur für die Sektenmitglieder gedacht, die zu den Letzten gehören, die Helmut Kaltenegger noch Glauben schenken.
Das nächste Drama kommt bestimmt.
Ja, die Diskrepanz ist mir auch aufgefallen. Erst ist DieBewertung so unbedeutend, dass man ihr keine Auskunft erteilt, und jetzt der einzige und alleinige Mensch, der eine Strafanzeige gestellt hat.
(Was ich im übrigen rein von statistischer Wahrscheinlichkeit bezweifle, dass noch kein einziger der angeblich ja 50.000 Kunden sich an die Staatsanwaltschaft gewandt hat. Und sei es nur, weil der Rabatt nicht aufs Sparkasse-Konto kam.)
Selten so einen Blödsinn gehört
Ja das Gequassel in dem Video ist geradezu unerträglich.