Wenn der Solaranlagen-Anbieter plötzlich insolvent ist – technische und rechtliche Hilfe für betroffene Kunden
In den letzten Jahren haben wir mit sehr vielen Kunden zu tun gehabt, deren Solaranlagen-Lieferant plötzlich insolvent war. Dann stellte sich natürlich immer wieder die Frage: Was kann oder muss ich jetzt tun? Vor allem aber: Was mache ich mit meiner nicht fertiggestellten Solaranlage?
„Wir haben gelernt“, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, „dass das vorrangig zu lösende Problem nicht nur die rechtliche Seite ist, sondern dass der betroffene Kunde zunächst eine praktische und technische Lösung für seine Solaranlage benötigt.“
„Dem haben wir Rechnung getragen, indem wir gemeinsam mit erfahrenen Partnern aus der Solarbranche ein Netzwerk aufgebaut haben, das in der Lage ist, betroffenen Kunden technisch zu helfen und Lösungen für die Fertigstellung ihrer Anlagen zu finden.“
Damit den Kunden mögliche Schadensersatzansprüche und andere rechtliche Ansprüche erhalten bleiben, werden diese Verfahren gleichzeitig anwaltlich begleitet.
„Dieses Konzept hat sich bewährt. Unsere Mandanten sind mit den technischen Lösungen zufrieden, und auf der rechtlichen Seite führen wir derzeit noch so manchen Rechtsstreit für unsere Kunden vor Gericht“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Blazek.
Ein Problem bleibt allerdings die teilweise erhebliche Dauer gerichtlicher Verfahren.
„Leider sind viele deutsche Gerichte überlastet, sodass es bis zu einem Gerichtstermin durchaus sechs Monate oder auch länger dauern kann. Das ist ein unbefriedigender Zustand, den wir als Rechtsanwälte allerdings nicht unmittelbar ändern können.“
Entscheidend ist deshalb, dass betroffene Kunden nicht einfach abwarten, sondern frühzeitig klären lassen, wie ihre Solaranlage technisch fertiggestellt werden kann und welche rechtlichen Ansprüche ihnen gegenüber dem insolventen Unternehmen möglicherweise zustehen.
Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK in Bielefeld steht betroffenen Kunden für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
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