Vermittlerhaftung bei unseriösen Investments usw.

Jeder Vermittler im Finanzdienstleistungsbereich ist natürlich verpflichtet, sich über das Unternehmen aber auch über die Produkte, die er für das Unternehmen verkaufen will, ausreichend zu informieren. Ein Vermittler sollte dann schon einmal genauer nachfragen, „ob das Unternehmen über die zum Vertrieb der Finanzprodukte erforderlichen Genehmigungen verfügt“, sofern diese in Deutschland erforderlich sein sollten. Jeder Vermittler solcher Produkte sollte sich dabei nicht nur auf die Aussagen des Unternehmens verlassen, sondern dazu auch zum Beispiel bei der BaFin nachfragen. Die BaFin schaut sich das Produkt und das Unternehmen dann an. Die wissen sicherlich, ob es erlaubnispflichtig ist oder nicht und werden Ihnen das dann sicherlich mitteilen. Prüfen Sie das nicht selber als Vermittler, dann könnte das irgendwann zu einem Problem für Sie werden, nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen gar nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und zum Beispiel von der BaFin angewiesen wird, das Geschäft einzustellen bzw. sogar rückabzuwickeln. Da werden sich dann Ihre Kunden, falls diese geschädigt werden, durchaus an Sie wenden können, damit ihnen der Schaden ersetzt wird. Also, im eigenen Interesse, prüfen sie immer genau, bevor sie mit einem Unternehmen bei Finanzprodukten in eine Zusammenarbeit gehen.

One Comment

  1. Gambit Samstag, 05.08.2017 at 13:54 - Reply

    Hört bloß mit der Bafin auf. Die genehmigen sogar ein Haftungsdach, obwohl im Hause der Bafin schon Jahre vorher Erkenntnisse zu den vertriebenen Produkten vorlagen, die ein „Schneeballsystem“ darstellen ( könnten ). Im Nachhinein ist die Bafin nur dafür zuständig, dass alle notwendigen Angaben im Prospekt sind. Produkte werden weder geprüft noch bei Kenntnis der „Untauglichkeit“ vom Markt genommen, ja nicht einmal „Warnhinweise“ herausgegeben . Für diese „Inkompetenz“ muss dann nicht mal gehaftet werden. Im Falle der Insolvenz wird nur mitgeteilt, dass das alles absehbar war, die Bafin seit Jahren „Kenntnis“ davon hatte, jedoch keine Möglichkeit auf die Missstände / Produktfehlentwicklungen hinzuweisen. Wozu gibt es dann die „Prüfinstanz“ ? Diese zahnlose „Miezekatze“ brauchen weder die Anleger noch die Vermittler.
    Die Kunden und Vermittler werden mit der „Bafin-Zulassung“ bewusst in die Irre geführt.
    Siehe Komplex Future Business KG aA Haftungsdach Infinus AG
    Hier hatte die Bafin über Jahre hinweg vierteljährliche Prüfungen vorgenommen. Hier war nur wichtig, dass alle „Kreuzle“ am richtigen Platz waren und die Akten vollständig sind.

    Gerade weil die Bafin so zahnlos ist, werden immer wieder „windige“ Produkte zur Genehmigung vorgelegt und auch genehmigt. Der Schaden haben dann die Vermittler und die Kunden.
    Erst wenn die Bafin die Geschäftsmodelle auf „Herz und Nieren“ auf Nachhaltigkeit prüft und
    bei Zweifeln auch die Genehmigung versagt ( Glanzprospekt hin oder her ) und bei „ausbleibenden Warnungen“ auch für den Schaden gerade stehen muss, kann mit den dann übrig gebliebenen Anlagekonzepten auch wieder „zukunftssicher“ investiert werden.
    Das ist zwar keine Garantie, dass nichts mehr schiefläuft. Das 100 % Risiko trägt dann aber nicht mehr der Anleger allein!
    Bis dahin – Finger weg wenn Bafin „drauf steht“

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