Die Dieselmafia

Laut Medienberichten haben sich deutsche Autobauer abgesprochen und bei Dieselabgasen auf eine effektivere Reinigung verzichtet. Sollte sich der Kartell-Verdacht bestätigen, könnten den betroffenen Verbrauchern daraus Schadenersatzansprüche erwachsen, wenn sie beziffern können, welcher Schaden ihnen durch die kartellrechtliche Absprache entstanden ist. Diese stehen neben möglichen gewährleistungs- und deliktsrechtlichen Ansprüchen und unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen.

Das Wichtigste in Kürze:

    • Sollte es ein Kartell gegeben haben, könnte den Verbrauchern ein kartellrechtlicher Schadenersatzanspruch gegen die betroffenen Autohersteller zustehen.
    • Betroffene Verbraucher müssen dazu einen durch das Kartell verursachten Vermögensschaden beziffern können.
    • Wer die Möglichkeit eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nutzen möchte, sollte abwarten, bis die Kartellbehörde eine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat. Die kartellrechtlichen Verjährungsansprüche sind bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens ausgesetzt.
  • Alleine der Hinweis auf die Absprachen könnte die Position von Verbrauchern stärken, die vor Gericht die Rückabwicklung ihrer Verträge verlangen.

Sollten sich die Vorwürfe von Kartellabsprachen zwischen deutschen Autoherstellern bewahrheiten, wären Millionen Verbraucher betroffen – und zwar nicht nur bei VW. Viele stellen sich die Frage, was die aktuellen Entwicklungen rechtlich für sie bedeuten. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten:

VW-Skandal, Nachrüstungen, Autokartell: Was steckt dahinter?

Millionen von Diesel-Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern halten zwar auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid ein, stoßen aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen auf der Straße aber deutlich mehr davon aus. Das Unternehmen wurde vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verpflichtet, die Fahrzeuge im Rahmen einer Rückrufaktion nachzurüsten und so auch auf der Straße sauberer zu machen. Nach Angaben von Volkswagen soll die Umrüstung aller Fahrzeuge in diesem Jahr abgeschlossen werden. Allerdings weigert sich VW bislang, den Autohaltern eine umfassende Garantie zu geben, dass die Umrüstung keine Nachteile zur Folge haben wird.

Eine mögliche Ursache für den Abgasskandal liegt laut Medienberichten in Absprachen zwischen deutschen Autoherstellern. Dabei sei unter anderem festgelegt worden, wie groß die Tanks für AdBlue, ein Mittel, das Dieselabgase reinigt, sein sollen. Demnach sollen sich die Hersteller bewusst auf zu kleine Tanks geeinigt haben, um Kosten zu sparen und kein Kofferraumvolumen zu verlieren. Die Folge: hohe Stickoxidemissionen.

Welche Ansprüche haben Kunden mit manipulierten VW-Dieselautos?

Autos mit manipulierter Abgasreinigung sind nach Ansicht der meisten Gerichte mangelhaft.

Autokäufer der manipulierten Fahrzeuge haben daher zumindest gegen ihren Verkäufer einen Anspruch auf Gewährleistung. Hiernach ist der Verkäufer grundsätzlich zunächst verpflichtet, den Mangel auszubessern oder ein mangelfreies Fahrzeug auszuliefern. Geht dies schief, weigert sich der Verkäufer oder ist er dazu nicht in der Lage, können die Verbraucher ihren Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das heißt, dem Händler das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Erforderlich für den Rücktritt ist, dass der Mangel als erheblich bewertet wird. Die Rechtsprechung ist bisher uneinheitlich, ob Betroffene einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. In einer zunehmenden Zahl von Fällen wird ein Anspruch der Verbraucher anerkannt. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es hierzu noch nicht.

Mehr dazu lesen Sie in unseren FAQ.

Hat sich die rechtliche Lage von Verbrauchern, die von Dieselmanipulationen betroffen sind, im Zuge des Kartellverdachts verändert?

Einige Gerichte (zuletzt das LG Offenburg mit seinem Urteil vom 12.5.2017, 6 O 119/16) haben bereits Ansprüche von Verbrauchern gegen VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung anerkannt. Entgegen den bisherigen Beteuerungen von VW ging das Gericht davon aus, dass die illegale Software mit Wissen und Wollen des Herstellers eingebaut wurde. Dabei ließ es die Behauptung des Klägers, VW habe vorsätzlich gehandelt, ausreichen, weil er mangels Einblicks in Unternehmensinterna gar keinen Beweis hierfür vorlegen könne und VW nicht dargelegt habe, wie es zum Einbau der Software ohne Wissen des Vorstands habe kommen können.

Alleine durch die zwischen den Unternehmen stattgefundenen Gespräche hat sich diese Beweislage nun zugunsten der Verbraucher verdichtet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sich weitere Gerichte dieser Beurteilung des Sachverhalts anschließen werden. Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis.

Sollte sich der Vorwurf von kartellrechtswidrigen Absprachen bestätigen, hätten nicht nur VW-Kunden mit manipulierten PKW, sondern auch Kunden anderer Hersteller, die an dem Kartell beteiligt waren, einen weiteren, nämlich kartellrechtlichen Schadenersatzanspruch. Allerdings wird der einem Verbraucher konkret durch die kartellrechtliche Absprache entstandene Schaden schwer zu beziffern sein. Dieser Anspruch verjährt fünf Jahre nach Bekanntwerden des Kartells.

Was Sie jetzt tun können

Wer gegen VW auf Rücknahme seines Fahrzeugs klagen möchte, sollte die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung beobachten. Sollte sich die vermutete Tendenz bestätigen, so kann die Erhebung einer Individualklage eine gute Alternative zur Abtretung der Ansprüche an einen der derzeit aktiven Rechtsdienstleister in diesem Bereich sein.

Wer sich auf den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch berufen möchte, sollte die Ergebnisse des kartellrechtlichen Verfahrens abwarten. Denn wenn die Kartellbehörde rechtskräftig festgestellt hat, dass ein kartellrechtlicher Verstoß vorlag, dann können Sie sich bei einer Schadensersatzklage auf diese Feststellung berufen.

Was sollte sich ändern, damit Verbraucher ihre Rechte und Ansprüche künftig besser geltend machen können?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die nächste Bundesregierung endlich eine Musterfeststellungsklage einführt. Dann müsste nicht mehr jeder Verbraucher einzeln seinen Schaden einklagen. Zentrale Rechtsfragen könnten in einem einzigen Verfahren gebündelt werden. Betroffene Verbraucher könnten sich dieser einen Musterklage anschließen.

Außerdem sollten im Kartellrecht Beweiserleichterungen und gesetzliche Vermutungen zur Schadenshöhe verankert werden. Denn wenn jeder Verbraucher konkret nachweisen muss, welcher Schaden ihm durch ein Kartell entstanden ist, ist es sehr schwierig, Geld zurückzuerhalten. Der vzbv fordert darum: Bei Kartellverstößen muss eine Schadenshöhe vermutet werden können, zum Beispiel in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Im Fall des möglichen Autokartells hieße das, dass sich für Verbraucher ein Schaden in Höhe von zehn Prozent des Neuwagenpreises annehmen ließe.

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