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Nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaft­steuer steht nun noch die Abstimmung im Bundesrat aus. Im Zentrum der voran­gegangenen Verhandlungen des Vermittlungs­ausschuss stand die Frage, in welchem Umfang Firmen­vermögen künftig von der Erbschaft­steuer verschont bleiben. Das Bundes­verfassungs­gericht hatte Ende 2014 die Verschonungs­regeln für Firmen­erben für verfassungs­widrig erklärt.

Im Jahr 2015 nahmen die Bundes­länder insgesamt 6,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkung­steuer ein und erzielten damit einen neuen Höchst­wert. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Einnahmen um 15,4 %.

Die im Jahr 2015 veranlagten Vermögens­übertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 102,0 Milliarden Euro. Betriebs­vermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögens­art dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebs­vermögen 2015 bei 15 832. Betriebs­vermögen über 26 Millionen Euro wurde in 231 Fällen vererbt bzw. verschenkt (1,5 %). Zusammen machten diese Fälle mit 25,7 Milliarden Euro aber 60,6 % der gesamten Betriebs­vermögens­übergänge aus.

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