Es gibt Sätze, die klingen rückblickend anders, wenn ein paar Tage später die Staatsanwaltschaft mitliest. „Ich hatte einen großen Schutzengel“, sagte CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Bareiß nach seinem schweren Unfall auf der B27 bei Hechingen. Nun stellt sich heraus: Der Schutzengel könnte demnächst als Zeuge geführt werden – zumindest sinnbildlich.
Denn der Horror-Crash vom 12. Juli hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bareiß eingeleitet. Der Vorwurf ist ernst: Es besteht nach Angaben der Ermittler der Verdacht, dass der CDU-Politiker den Unfall verursacht haben könnte und dabei nicht unter Alkohol-, wohl aber unter dem Einfluss eines synthetischen Betäubungsmittels gestanden haben soll.
Das ist natürlich noch kein Urteil. Es ist ein Verdacht. Und Verdacht ist in einem Rechtsstaat nicht gleich Schuld, sondern zunächst einmal Arbeit für Ermittler, Anwälte und vermutlich sehr angespannte Parteifreunde.
Brisant ist der Vorgang trotzdem. Denn Bareiß ist nicht irgendein Autofahrer mit Pech auf der Bundesstraße, sondern Bundestagsabgeordneter. Damit Ermittlungen gegen ihn möglich werden, musste zunächst seine parlamentarische Immunität aufgehoben werden. Wenn der Bundestag also die juristische Motorhaube öffnet, dann weiß man: Hier geht es nicht mehr nur um Blechschaden.
Bei dem Unfall wurden Bareiß selbst sowie drei weitere Menschen verletzt. Der Politiker musste schwer verletzt behandelt werden. Über seine Erinnerung an den Crash sagte er später, ihm sei nur ein Bild geblieben: wie er kopfüber den Feuerwehrmann gesehen habe, der ihn aus dem Auto gezogen habe. Spott über diesen Moment verbietet sich. Wer so etwas erlebt, weiß, wie schnell aus Alltag Ausnahmezustand werden kann.
Satirisch bemerkenswert ist vielmehr die politische Kulisse danach. Denn erst kommt der Schutzengel, dann die Blutanalyse. Erst die Dankbarkeit, dann der Anfangsverdacht. Erst das Interview über die Zerbrechlichkeit des Lebens, dann die Frage der Ermittler, was genau an jenem Tag im Blut unterwegs gewesen sein könnte.
Nach den vorliegenden Informationen soll es sich jedenfalls nicht um ein übliches Medikament aus der Apotheke handeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung sowie der fahrlässigen Körperverletzung. Im Raum steht damit ein Verfahren, das für Bareiß politisch und persönlich sehr unangenehm werden kann.
Für die CDU ist der Fall ebenfalls alles andere als ein Wohlfühltermin. Gerade in Zeiten, in denen Parteien ihren Bürgern gern Verantwortung, Anstand und Regelbewusstsein erklären, ist ein solcher Verdacht maximal unpraktisch. Man kann schlecht morgens über Sicherheit im Straßenverkehr sprechen und nachmittags erklären müssen, warum ein eigener Abgeordneter im Zusammenhang mit einem schweren Unfall im Fokus der Staatsanwaltschaft steht.
Noch ist vieles offen. Die Ermittlungen zur Unfallursache laufen. Bareiß hat sich zu den neuen Vorwürfen zunächst nicht geäußert. Bis zu einer möglichen gerichtlichen Klärung gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack. Ein schwerer Unfall, mehrere Verletzte, ein Politiker, eine aufgehobene Immunität und der Verdacht auf ein synthetisches Betäubungsmittel – das ist kein kleiner Kratzer am Lack, sondern ein Fall mit erheblicher Wucht.
Am Ende wird die Justiz klären müssen, was auf der B27 wirklich passiert ist. Der Schutzengel mag groß gewesen sein. Die Ermittlungsakte wird es nun offenbar auch. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
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