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Johnson & Johnson bietet bis zu 5,5 Milliarden Dollar für Vergleich in Babypuder-Verfahren

geralt (CC0), Pixabay
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Der US-Gesundheitskonzern Johnson & Johnson will einen langjährigen Rechtsstreit um talumhaltiges Babypuder mit einer milliardenschweren Vergleichszahlung beenden. Das Unternehmen bietet bis zu 5,5 Milliarden Dollar, um rund 76.000 Klagen in den Vereinigten Staaten beizulegen.

Die Klägerinnen und Kläger werfen dem Konzern vor, dass talumhaltige Produkte, darunter das bekannte Babypuder, Eierstockkrebs verursacht hätten. Teilweise wird behauptet, das verwendete Talkum sei mit krebserregendem Asbest verunreinigt gewesen.

Johnson & Johnson weist diese Vorwürfe weiterhin zurück. Studien belegten nach Darstellung des Unternehmens, dass das eingesetzte Talkum sicher sei, kein Asbest enthalte und keinen Krebs verursache.

Der für Rechtsstreitigkeiten zuständige Konzernmanager Erik Haas erklärte, die Anschuldigungen seien unbegründet. Das Unternehmen sei dennoch zu einem Vergleich bereit, um die Verfahren endgültig abzuschließen und sich wieder stärker auf die Entwicklung von Medikamenten und Medizintechnik zu konzentrieren.

Zustimmung fast aller Klägervertreter erforderlich

Der Vorschlag sieht vor, im kommenden Jahr bis zu drei Milliarden Dollar zu zahlen. Weitere Zahlungen sollen frühestens 2028 fällig werden.

Damit der Vergleich zustande kommt, müssen Kanzleien zustimmen, die mindestens 95 Prozent der Klagen wegen Eierstockkrebs vor bundesstaatlichen und nationalen Gerichten vertreten. Nach Angaben des Konzerns würde die Einigung den Großteil der noch offenen Talkum-Verfahren erfassen.

Johnson & Johnson betont, man sei überzeugt, sich auch in weiteren Prozessen erfolgreich verteidigen zu können. Zuletzt hatte ein US-Bundesgericht Zweifel daran geäußert, ob einzelne Klägerinnen einen direkten Zusammenhang zwischen Talkum und ihrer Erkrankung ausreichend nachweisen könnten.

Talkum-Babypuder seit 2022 eingestellt

Talkum ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das wegen seiner weichen und feuchtigkeitsbindenden Eigenschaften lange in Körper- und Babypuder verwendet wurde. Da Talkumvorkommen in der Erde in der Nähe von Asbest liegen können, steht seit Jahren die Frage möglicher Verunreinigungen im Mittelpunkt der Verfahren.

Die ersten entsprechenden Klagen gegen Johnson & Johnson reichen bis ins Jahr 2009 zurück. In den USA hatte der Konzern den Verkauf seines talumhaltigen Babypuders bereits 2020 beendet. 2022 kündigte er an, das Produkt weltweit einzustellen und vollständig auf eine Rezeptur auf Maisstärkebasis umzustellen.

Für Ansprüche außerhalb Nordamerikas ist inzwischen das frühere Konsumgütergeschäft Kenvue zuständig, das 2022 von Johnson & Johnson abgespalten wurde.

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