Totalverlustrisiko: WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

Auch bei dieser Vermögensanlage sollte man das Totalverlustrisiko natürlich nicht aus den Augen verlieren, denn das besteht für jeden Anleger, der sich hier beteiligen will. Zudem überzeugt uns die unten abgebildete Bilanz auch nicht unbedingt.

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

Rabenholz

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz

Die WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG begebene KG-Beteiligungen öffentlich anzubieten.Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG, Gut Priesholz, 24395 Rabenholz zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Rabenholz, 04.12.2018

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

Rabenholz

Jahresabschluss zum 31.12.2017

Lagebericht

1. Geschäftsentwicklung

Die WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz Gesellschaft genannt) wurde am 09. November 2016 gegründet und war bis Dezember 2017 damit beschäftigt,      eine Windkraftanlage des Typs Enercon E-92/104 mit einer Nennleistung von 2,35 MW im Windpark Priesholz zu errichten bzw. zu erwerben. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlage erfolgte im Dezember 2017.

Der Windpark ist in der Gemeinde Rabenholz, Gemarkung Priesholz belegen.

Der ab Dezember 2017 von der Windkraftanlage produzierte Strom wurde in 2017 über die Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG an die Firma Clean Energy Direkt GmbH verkauft. Ab Januar 2018 wird der von der Windkraftanlage produzierte Strom an die Firma BayWa r. e. clean Energy Sourcing GmbH verkauft.

2. Darstellung der Lage der Gesellschaft

2.1 Ertragslage

Die Umsätze aus dem Verkauf von Strom sowie die Erträge aus Erstattungen für  Einspeisemanagementschaltungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ca. EUR 88.676,57. Von dem vorgenannten Umsatz war ein Teilbetrag in Höhe von EUR 3.249,91 wegen der Insolvenz des Direktvermarkters uneinbringlich.

Bezüglich der Erlöse/Erträge aus Einspeisung/Abschaltung ist zu beachten, dass im Rahmen einer Ertragspoolung mit den angrenzenden Windkraftanlagen (insgesamt fünf Anlagen) eine Verteilung von 1:5 erfolgt.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 21.159,47 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR 1.475,59) erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag ist durch Umsatzerlöse von TEuro 46, sonstige Erträge von TEuro 43, Abschreibungen von TEuro 18, sonstige betriebliche Aufwendungen von TEuro 33 sowie Zinsen für Darlehen von TEuro 59 entstanden.

2.2 Vermögenslage

Die Vermögenslage ist gekennzeichnet durch eine hohe Anlagenintensität und einen hohen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Der Buchwert der Sachanlagen beträgt zum 31. Dezember 2017 insgesamt ca. TEuro 3.418 und setzt sich aus 1 Windkraftanlage mit einem Buchwert in Höhe von TEuro 3.163, der Wege im Windpark mit einem Buchwert in Höhe von TEuro 221 und der internen Verkabelung im Windpark mit einem Buchwert in Höhe von TEuro 34 zusammen.

Der Wert des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens zum 31. Dezember 2017 beträgt TEuro 213. Es handelt sich hierbei um Kosten für die Nutzung der externen Verkabelung vom Windpark bis zum Umspannwerk sowie der externen Wege, welche sich jeweils im zivilrechtlichen Eigentum der Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG befinden.

Das Sachanlagevermögen sowie die Kosten für die Nutzung der externen Wege und Verkabelung wurden durch ein Darlehen der VR Bank Ostholstein Nord-Plön eG finanziert. Die Valuta des vorgenannten Darlehens betrug per 31. Dezember 2017 TEuro 3.250.

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligung an der Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG und um Genossenschafts-anteile an der VR Bank Ostholstein Nord-Plön eG.

Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per Dezember 2017 TEuro negativ TEuro 13 (Vorjahr: TEuro 0).

2.3. Finanzlage

Die Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsfähigkeit war zu jeder Zeit gewährleistet.

3. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung; Prognose

Nach Inbetriebnahme der Windkraftanlage im Dezember 2017 erzielt die Gesellschaft Umsatzerlöse aus Stromverkauf. Die Höhe vorgenannter Umsatzerlöse ist einerseits von den Windverhältnissen bzw. den Strommengen, die von der Windkraftanlage erzielt werden, und andererseits von den Vergütungen, die für die produzierten Strommengen gezahlt werden, abhängig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Ertragspoolung vereinbart ist.

Der von der Windkraftanlage produzierte Strom wird nach dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (im Folgenden kurz EEG genannt) vorgesehenen sog. „Marktprämienmodell“ im Rahmen der Direktvermarktung über die Firma Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG in 2017 an die Firma Clean Energy Direkt GmbH und ab 01.01.2018 an die BayWa r. e. clean Energy Sourcing GmbH verkauft.

Währungsrisiken sind nicht zu verzeichnen, da es keine Umsätze in Fremdwährungen gibt.

Branchenspezifische Risiken sind nicht zu beobachten, da ein Auftreten neuer Konkurrenten nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu befürchten ist.

Risiken können aufgrund von technischen Problemen bei der Produktion des Stromes auftreten. Hier kann es durch Reparaturen oder Ausfall der Windkraftanlage zu Stillstandszeiten kommen und somit zu geringeren Umsatzerlösen. Dem wird durch den mit der Firma Enercon GmbH abgeschlossenen Enercon-Partnerkonzept-Vertrag mittels einer Verfügbarkeitsgarantie entgegengewirkt, die eine technische Verfügbarkeit von 97 % garantiert.

Risiken bestehen durch eventuelle Netzabschaltungen des Netzbetreibers. Diese werden zwar grundsätzlich nach den Regelungen des EEGs vom Energieversorger vergütet. Es kann jedoch bei den sog. „Einspeise-Management-Zahlungen“ durch den Netzbetreiber zu zeitlichen Verzögerungen kommen, welche sich auf die Liquidität des Unternehmens auswirken können.

Es besteht das Risiko einer verzögerten Einwerbung von Eigenkapital. Diesbezüglich besteht zu einen die Zusage der Windpark Osterrade GmbH zur Verlängerung der gewährten Zwischenfinanzierung in Höhe von rd. T€ 390. Die sich daraus ergebenden Zinsen werden aus der laufenden Liquidität der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG gezahlt werden können. Darüber hinaus besteht die Zusage der Windpark Osterrade GmbH, dass Finanzmittel in Höhe von rd. T€ 200 je nach Liquiditätslage der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG flexibel (mit entsprechender Verlängerung) zurückgeführt werden können, sofern das ursprüngliche Darlehen nicht bis zum 30.08.2018 vollständig getilgt worden ist. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass ausreichende liquide Mittel aus dem Umsatzprozess (Cashflow) zur Verfügung stehen werden.

Das Risiko von Absatzschwierigkeiten des erzeugten Stromes ist zu vernachlässigen, da die Abnahme des Stromes durch das EEG abgesichert und garantiert ist.

Chancen sehen wir in einer positiven Windentwicklung (positive Abweichung vom prognostizierten Windertrag). Zudem hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen, sodass der Bedarf an Strom noch stärker auch durch Windkraft gedeckt werden wird. Es ist zu erwarten, dass die Vermarktung der erneuerbaren Energien weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen wird.

Unter Berücksichtigung vorgenannter Umstände sehen wir der Zukunft der Gesellschaft positiv entgegen. Wir rechnen nach dem derzeitigen Kenntnisstand für 2018 mit einem positiven Jahresergebnis.

In 2018 ist die Prospektierung zur Einwerbung von Kommanditkapital geplant. Ziel ist die Aufstockung des Kommanditkapitals auf T€ 400.

4. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

a) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls die vom Emittenten der Vermögenseinlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen:

Im Geschäftsjahr 2017 wurde an die Windpark Osterrade GmbH für die Übernahme der persönlichen Haftung für den Zeitraum 01. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 eine Vergütung in Höhe von EURO 625,00 und an die Priesholz Verwaltungs GmbH für die Übernahme der persönlichen Haftung im Zeitraum 01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 eine feste Vergütung in Höhe von EURO 625,00 und an die Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG für die technische und kaufmännische Betriebsführung eine feste Ver-gütung in Höhe von EURO 1.500,00 gezahlt.

Die Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Stromeinspeiserechte gegenüber dem Netzbetreiber. Diesbezüglich besteht eine Poolvereinbarung. Die Einspeiseerlöse werden über die Bau- und Verwaltungsgesellschaft Windpark Priesholz GmbH & Co. KG abgerechnet. Nach den Regelungen des Nutzungsvertrages für Windkraftanlagenstandorte und/oder Windparkinfrastruktur steht den Landeigentümern die Vergütung für die Überlassung der Flächen zu. Für die Überlassung des Windkraftanlagenstandortes wurde eine Vergütung in Höhe von EURO 5.857,71 im Geschäftsjahr 2017 gezahlt.

b) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt:

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgte durch die Komplementärin. Bzgl. der Vergütungen verweisen wir auf die Angaben unter a).

Priesholz, den 18. April 2018

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG,

vertreten durch Priesholz Verwaltungs GmbH,

diese wiederum vertreten durch

gez. Henning Holst, Geschäftsführer

 

 

Bilanz

AKTIVA

31.12.2017

31.12.2016

 

A.  Anlagevermögen 3.424.105,00 58.823,53
I.  Sachanlagen 3.418.105,00 58.823,53
1.  Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 220.844,00 0,00
2.  Technische Anlagen und Maschinen 3.197.261,00 0,00
3.  Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 58.823,53
III.  Finanzanlagen 6.000,00 0,00
1.  Beteiligungen 5.000,00 0,00
2.  Genossenschaftsanteile 1.000,00 0,00
B.  Umlaufvermögen 996.810,40 11.986,59
I.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 420.245,09 11.264,41
1.  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.007,65 0,00
2.  Sonstige Vermögensgegenstände 375.237,44 11.264,41
II.  Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 576.565,31 722,18
C.  Rechnungsabgrenzungsposten 213.108,00 0,00
D.  Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 12.635,06 475,59
4.646.658,46 71.285,71
PASSIVA

31.12.2017

31.12.2016

A.  Eigenkapital 0,00 0,00
I.  Kapitalanteile -12.635,06 -475,59
1. Kapitalanteile der Kommanditisten -12.635,06 -475,59
II.  Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 12.635,06 475,59
B.  Rückstellungen 6.731,00 750,00
1.  Sonstige Rückstellungen 6.731,00 750,00
C.  Verbindlichkeiten 4.639.927,46 70.535,71
1.  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.250.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr € 171.054,00 (Vorjahr € 0,00)
2.  Sonstige Verbindlichkeiten 1.389.927,46 70.535,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr € 1.389.927,46 (Vorjahr € 70.535,71)
4.646.658,46 71.285,71

Gewinn- und Verlustrechnung

2017

2016

1.  Rohergebnis 88.676,57 0,00
2.  Abschreibungen -17.895,00 0,00
a)  auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -17.895,00 0,00
3.  Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.397,27 -1.330,59
Zwischensumme  37.384,30 -1.330,59
4.  Zinsen und ähnliche Aufwendungen -58.543,77 -145,00
davon an verbundene Unternehmen € 838,50 (Vorjahr € 90.107,45)
5.  Ergebnis nach Steuern -21.159,47 -1.475,59
6.  Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -21.159,47 -1.475,59
7. Belastung auf Kapitalkonten 21.159,47 1.475,59
8. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang

I.    Allgemeine Angaben

Die Firma WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in 24395 Rabenholz ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 9056 FL beim Amtsgericht Flensburg eingetragen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Die Gesellschaft wird gem. § 264 a HGB wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Zahlen sind mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar, da das Vorjahr ein Rumpfgeschäftsjahr (9.11.-31.12.) ist.

II.   Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (insb. Windkraftanlage 16 Jahre) und entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.

Die Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 45) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 43 sind Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Für eine periodengerechte Ergebnismitteilung wurden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil von Kommanditisten (T€ 13) wurde entsprechend § 268 Abs. 3 HGB am Ende der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die erstmalige Zuführung erfolgte auf Basis der sog. Nettomethode.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden übernommen werden.

III. Sonstige Pflichtangaben

Nach der Restlaufzeit gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:

Art der Verbindlichkeit zum

davon mit einer Restlaufzeit von

31.12.2017

Gesamt

< 1 Jahr

> 1 Jahr

> 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.250.000,00

171.054,00

3.078.946,00

2.166.658,00

Sonstige Verbindlichkeiten

1.389.927,46

1.389.927,46

0,00

0,00

– davon ggü. Gesellschaftern

21.430,42

21.430,42

0,00

0,00

Summe

4.639.927,46

1.560.981,46

3.078.946,00

2.166.658,00

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt T€ 3.250.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens bis zum 30.06.2017 durch die Windpark Osterrade GmbH, 24796 Bovenau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Henning Holst, geführt. Mit Eintragung ins Handelsregister vom 30.06.2017 wurde die Komplementärin ausgetauscht. Ab 01.07.2017 führte die Priesholz Verwaltungs GmbH mit Sitz in Rabenholz die Geschäfte der Gesellschaft. Die Priesholz Verwaltungs GmbH wird vertreten durch Herrn Henning Holst, Dipl. Ing.

Die Gesellschaft beschäftigte während des abgelaufenen Geschäftsjahres keine Arbeitnehmer.

Die Windpark Osterrade GmbH hat ein gezeichnetes Kapital in Höhe von € 100.000,00, die Priesholz Verwaltungs GmbH in Höhe von € 25.000,00.

Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten dieser Personen bestehen nicht.

Nicht an der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von T€ 36 p.a. aus Standortnutzung für eine Restlaufzeit von rd. 25 Jahre sowie aus Betriebsführung in Höhe von T€ 6 p.a. (Restlaufzeit 20 Jahre).

Priesholz, den 18.04.2018

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG,

vertreten durch Priesholz Verwaltungs GmbH,

diese wiederum vertreten durch

Henning Holst, Geschäftsführer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

JAHRESABSCHLUSS

zum 31. Dezember 2017

und

LAGEBERICHT

für das Geschäftsjahr 2017

vom 18. April 2018

der

WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

24395 Rabenholz

HRA 9056 FL , 24395 Rabenholz

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungs­legungsgrundsätzen der Jahresab­schluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Rabenholz, 18. April 2018

Die persönlich haftende Gesellschafterin,

Priesholz Verwaltungs GmbH

vertreten durch

gez. Henning Holst, Geschäftsführer

 

 

 

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss (Bilanz und Anhang) wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 (326) HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in 24395 Rabenholz für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsmäßige Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsmäßige Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Rostock, 18. Mai 2018

Treurat GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Zweigniederlassung Rostock

gez. Jensen, Wirtschaftsprüfer

gez. ppa. Marenziehn, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 30.05.2018 festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 21.159,47 wurde gemäß des Gesellschaftsvertrags den Verrechnungskonten zugewiesen.

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