Der US-Musiker D4vd muss sich wegen des Todes einer 14-Jährigen vor Gericht verantworten. Eine Richterin in Los Angeles entschied nach einer fünftägigen Voranhörung, dass die vorgelegten Beweise für die Eröffnung eines Strafprozesses ausreichen.
Der 21-jährige Sänger, der mit bürgerlichem Namen David Anthony Burke heißt, weist die Vorwürfe zurück und hat auf nicht schuldig plädiert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Die sterblichen Überreste der Jugendlichen Celeste Rivas Hernandez waren im September vergangenen Jahres in einem Tesla entdeckt worden, der auf eine Adresse des Musikers zugelassen war. Die Staatsanwaltschaft wirft Burke unter anderem Mord, fortgesetzten sexuellen Missbrauch eines Kindes und die unerlaubte Zerstückelung menschlicher Überreste vor.
Nach Darstellung der Anklage soll Burke die Jugendliche nach jahrelangem Missbrauch getötet haben. Als mögliches Motiv nennen die Ermittler die Sorge, dass sie die Beziehung öffentlich machen und damit seine erfolgreiche Musikkarriere gefährden könnte. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als möglichen Mord aus finanziellen Beweggründen und zur Beseitigung einer Zeugin.
Während der Anhörung wurden Textnachrichten zwischen der Jugendlichen und dem Musiker vorgestellt. Daraus gingen heftige Auseinandersetzungen hervor. Am folgenden Tag soll Hernandez mit einem von Burke bestellten Fahrdienst zu dessen Haus in den Hollywood Hills gefahren sein.
Die Verteidigung hält die Beweislage für unzureichend. Sie verwies darauf, dass nicht eindeutig geklärt sei, wie die festgestellten Verletzungen entstanden. Zudem gebe es keine Überwachungsaufnahmen, die belegten, dass Burke zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt zu Hause gewesen sei.
Auch bei mehreren Werkzeugen, die der Musiker nach dem Verschwinden der Jugendlichen bestellt haben soll, seien keine Blutspuren festgestellt worden. Ein weiteres Gerät konnten die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings nicht finden.
Richterin Charlaine Olmedo sah dennoch einen hinreichenden Tatverdacht. Die Anklage habe die notwendige Schwelle für sämtliche Vorwürfe erreicht. Dazu zählen besondere Umstände wie ein mögliches Auflauern, ein finanzielles Motiv und die mutmaßliche Beseitigung einer Zeugin.
Bezirksstaatsanwalt Nathan Hochman erklärte anschließend, in der Voranhörung sei nur ein Teil des vorhandenen Beweismaterials präsentiert worden. Ob die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung die Todesstrafe beantragen wird, sei noch nicht entschieden.
Am 31. August sollen Burke die Anklagepunkte formell verlesen werden. Der Prozess soll anschließend innerhalb von 90 Tagen beginnen.
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