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TGI AG und TRUST GOLD: Wie lange wollen die Behörden noch zusehen?

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
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Es reicht langsam mit Warnungen, Zuständigkeitsfragen und behördlichem Schweigen.

Im Fall der TGI AG aus Vaduz haben Finanzaufsichten in Deutschland, Österreich und Liechtenstein in den vergangenen Monaten ungewöhnlich deutliche Maßnahmen ergriffen. Es laufen strafrechtliche Ermittlungen in Liechtenstein. Und trotzdem steht Mitte September 2026 eine einfache Frage im Raum:

Was geschieht jetzt eigentlich konkret zum Schutz der Kunden – insbesondere angesichts des Neustarts unter TRUST GOLD International Ltd. auf Mauritius?

Diese Frage richtet sich an die BaFin in Deutschland, die Finanzmarktaufsicht Österreich, die FMA Liechtenstein, die Staatsanwaltschaft in Vaduz und – soweit eine österreichische Zuständigkeit beziehungsweise entsprechende Verdachtslage besteht – auch an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.

Denn in dieser Woche ist öffentlich nichts erkennbar geworden, was erkennen lässt, dass die Behörden auf die inzwischen deutlich sichtbare Entwicklung rund um TRUST GOLD mit neuen Maßnahmen reagieren.

Und genau das ist nicht mehr zufriedenstellend.

Die Ausgangslage ist schließlich alles andere als harmlos.

Die FMA Liechtenstein stellte bereits im Mai fest, dass die TGI AG mit den Produkten „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ nach Auffassung der Behörde ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung betrieb. Sie untersagte Vertrieb und öffentliches Angebot dieser Produkte und ordnete außerdem an, dass TGI die auf diesem Weg entgegengenommenen fremden Gelder nicht weiter halten dürfe.

Die Behörde hatte Anleger schon zuvor ausdrücklich davor gewarnt, im Zusammenhang mit Angeboten der TGI AG Geld zu investieren oder zu überweisen.

Auch Österreich blieb nicht bei einer unverbindlichen Warnung. Die FMA Österreich stellte zunächst öffentlich klar, dass TGI nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Bankgeschäfte beziehungsweise das Einlagengeschäft in Österreich zu betreiben. Am 3. August 2026 untersagte die österreichische Finanzmarktaufsicht der TGI AG dann mit Bescheid die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage. Der Bescheid ist nach Angaben der Behörde bislang nicht rechtskräftig.

Auch die deutsche BaFin hatte früh eingegriffen. Bereits im März sah sie Anhaltspunkte dafür, dass unter der Bezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen öffentlich angeboten wurden, ohne dass ein erforderlicher Verkaufsprospekt veröffentlicht worden war. Später folgten weitere Maßnahmen gegen einzelne Angebote.

Und dann ist da noch die strafrechtliche Ebene.

Nach öffentlich bekannten Ermittlungsunterlagen wird in Liechtenstein unter anderem wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, der Geldwäsche und unerlaubter Geschäftstätigkeit ermittelt. Anfang Juni fanden behördliche Maßnahmen beziehungsweise Durchsuchungen in Vaduz statt. Die TGI AG weist die Vorwürfe ausdrücklich zurück und erklärte, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Selbstverständlich gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Niemand darf aus einem Ermittlungsverfahren eine Vorverurteilung machen.

Aber ebenso wenig dürfen Behörden aus der Unschuldsvermutung eine Ausrede für fehlenden Verbraucherschutz machen.

Denn inzwischen hat sich das Bild entscheidend verändert.

Die TGI AG erklärte ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein zum 31. Juli 2026 für beendet – und kündigte gleichzeitig ausdrücklich ein „neues Kapitel“ mit der TRUST GOLD International Ltd. an.

Und dieses neue Kapitel sieht bemerkenswert vertraut aus.

TRUST GOLD International Ltd. hat seinen Sitz auf Mauritius und bezeichnet sich als ehemalige INVICTA Markets Ltd. Auf der aktuellen Website wird weiterhin mit „Gold mit Rabatt“ geworben. Angeboten werden unter anderem acht Prozent direkter Nachlass sowie Modelle, bei denen bei zwölf Monaten Lieferzeit drei Prozent Rabatt pro Monat beziehungsweise bei 24 Monaten vier Prozent pro Monat versprochen werden. Beim 24-Monats-Modell wird ein Gesamtrabatt von 96 Prozent dargestellt.

Man muss kein Finanzmathematiker sein, um hier eine naheliegende Frage zu stellen:

Wie wird ein Modell finanziert, bei dem ein Kunde bei 24 Monaten Lieferzeit rechnerisch Rabatte von insgesamt 96 Prozent seines Kaufpreises erhalten soll und anschließend trotzdem physisches Gold geliefert werden soll?

Das ist keine Unterstellung.

Das ist eine Frage, die jeder Aufseher stellen müsste.

Und zwar laut.

Hinzu kommen auffällige Kontinuitäten. Die TRUST-GOLD-Website bezeichnet Helmut Kaltenegger als „Gründer & Eigentümer“ und beschreibt das Konzept ausdrücklich als Verbindung von physischem Gold mit monatlichen Rabatten.

Die Kontaktseite arbeitet weiterhin mit sogenannten „TG-IDs“. Als Telefonnummer wird eine liechtensteinische Vorwahl verwendet. Die Website ist vollständig deutschsprachig verfügbar, nennt Preise in Euro und bietet Interessenten ein Kontaktformular zum Goldkauf an. Deutschland und Österreich stehen – anders als Liechtenstein – nicht auf der dort veröffentlichten Liste der Länder, an die sich das Angebot ausdrücklich nicht richten soll.

Das alles beweist noch nicht, dass TRUST GOLD in Deutschland oder Österreich ein erlaubnispflichtiges Geschäft ohne Erlaubnis betreibt.

Aber es liefert mehr als genug Anlass, diese Frage endlich eindeutig zu beantworten.

TRUST GOLD verweist auf eine Lizenz der Financial Services Commission Mauritius. Doch auch hier muss sauber getrennt werden: Eine ausländische Lizenz ist kein universeller Freifahrtschein für Finanzgeschäfte in Europa.

Die BaFin hat gegenüber einer Redaktion Anfang September grundsätzlich klargestellt: Ist eine Tätigkeit in Deutschland erlaubnispflichtig, reicht eine Lizenz der Aufsicht von Mauritius dafür nicht aus. Gleichzeitig hat sich die Behörde wegen ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten nicht dazu geäußert, wie sie TRUST GOLD konkret einordnet.

Und genau hier beginnt das Problem.

BaFin, worauf warten Sie?

Bei der TGI AG sah die deutsche Finanzaufsicht bereits Anlass zu konkreten Maßnahmen.

Nun existiert eine Gesellschaft auf Mauritius, die ein zumindest in zentralen Merkmalen vergleichbares Gold-Rabatt-Modell präsentiert, deutschsprachige Kundeninformationen anbietet, Europreise verwendet und mit einem Empfehlungsgeber-System arbeitet.

Prüft die BaFin diese Struktur?

Falls ja: mit welchem Ergebnis?

Falls nein: warum nicht?

Natürlich kann die BaFin wegen ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht jedes laufende Verfahren öffentlich kommentieren. Das ist bekannt.

Aber Verbraucherschutz funktioniert nicht dadurch, dass Anleger monatelang raten müssen, ob eine Behörde überhaupt hinsieht.

FMA Österreich, wo bleibt die Einordnung von TRUST GOLD?

Bei TGI war die österreichische Aufsicht bemerkenswert deutlich. Sie warnte Anleger und untersagte mit Bescheid die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage.

Wenn nun ein neues Unternehmen auf Mauritius mit einem sehr ähnlichen Gold-Rabatt-Konzept auftritt und Österreich offenbar nicht von seinem Onlineangebot ausschließt, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Wurde dieses Angebot bereits geprüft?

Ist ein Vertrieb an österreichische Kunden zulässig?

Welche Rolle spielen österreichische Empfehlungsgeber?

Und falls die FMA ermittelt: Warum gibt es bislang keine öffentlich wahrnehmbare Einordnung?

FMA Liechtenstein, die Geschichte endet nicht am Ortsschild von Vaduz.

Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht hat bei TGI gehandelt. Das muss ausdrücklich anerkannt werden.

Sie warnte. Sie untersagte Produkte. Sie stellte klar, dass ihr Schweigen über andere Produkte keinesfalls als Genehmigung verstanden werden dürfe. Sie betonte ausdrücklich, weder neue noch angepasste Verträge oder Vorgehensweisen von TGI genehmigt oder gutgeheißen zu haben.

Allerdings erzielte TGI im August in einem Punkt einen Teilerfolg im Beschwerdeverfahren: Die sofortige Vollstreckbarkeit der sogenannten Rückführungsanordnung wurde aufgehoben. Das Hauptverfahren ist nach Unternehmensangaben weiterhin nicht abgeschlossen. Diese Entscheidung betrifft jedoch gerade nicht automatisch die grundsätzliche aufsichtsrechtliche Beurteilung des gesamten Vorgangs.

Gerade deshalb braucht es Transparenz.

Was ist aus der Abwicklung der TGI AG geworden?

Wie viele Kunden wurden tatsächlich ausgezahlt?

Welche Kundengelder sind noch offen?

Welche Vermögenswerte befinden sich noch bei der TGI AG?

Gibt es Geld- oder Vermögensbewegungen zwischen der TGI-Struktur und TRUST GOLD International Ltd.?

Wurde geprüft, ob Kundendaten, Vertriebsstrukturen, Vermögenswerte oder wirtschaftliche Funktionen auf Mauritius übertragen wurden?

Diese Fragen verschwinden nicht dadurch, dass die neue Gesellschaft einige Tausend Kilometer entfernt sitzt.

Und was macht die Staatsanwaltschaft in Vaduz?

Auch hier gilt: Strafrechtliche Ermittlungen sind keine Realityshow. Ermittler können und dürfen nicht jeden Arbeitsschritt öffentlich kommentieren.

Aber seit den Durchsuchungen Anfang Juni sind Monate vergangen.

Der ursprüngliche Geschäftsbetrieb wurde beendet. Eine neue Gesellschaft mit erkennbaren personellen und vertrieblichen Kontinuitäten ist aktiv. Das frühere Unternehmen und Verantwortliche stehen nach öffentlich bekannten Angaben weiterhin im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens.

Es ist daher legitim zu fragen:

Welchen Stand haben die Ermittlungen?

Sind Vermögenswerte gesichert worden?

Wurden internationale Rechtshilfeersuchen gestellt?

Wird untersucht, ob Vermögenswerte oder operative Aktivitäten auf neue Gesellschaften übertragen wurden?

Wird geprüft, ob die Gründung beziehungsweise Nutzung der Mauritius-Struktur für das liechtensteinische Strafverfahren relevant ist?

Das sind keine Vorverurteilungen. Das sind elementare Fragen in einem Verfahren, bei dem möglicherweise zahlreiche Verbraucher wirtschaftlich betroffen sind.

Auch die WKStA in Wien sollte erklären, ob sie einen Anlass zum Hinsehen sieht.

Dabei muss ausdrücklich gesagt werden: Öffentlich ist derzeit nicht belegt, dass die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Verfahren gegen TRUST GOLD International Ltd. führt oder führen müsste.

Aber angesichts österreichischer Vertriebsbezüge, früherer behördlicher Maßnahmen gegen TGI und der grenzüberschreitenden Dimension des Geschäftsmodells stellt sich zumindest die Frage, ob Erkenntnisse zwischen FMA, Staatsanwaltschaften und anderen europäischen Behörden ausgetauscht werden.

Verbraucherschutz endet nicht an der Staatsgrenze.

Und er endet erst recht nicht dadurch, dass ein Anbieter seinen Sitz von Liechtenstein nach Mauritius verlegt.

Das Kernproblem ist deshalb mittlerweile größer als TGI.

Es geht um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht.

Eine Behörde kann eine Warnung veröffentlichen. Sie kann eine Verfügung erlassen. Sie kann ein Produkt untersagen.

Aber wenn anschließend ein neues Unternehmen außerhalb Europas erscheint, mit einem auffallend ähnlichen Konzept, deutschsprachiger Infrastruktur, bekannten Personen und neuen Rabattversprechen – und wochenlang keine öffentlich nachvollziehbare Reaktion erfolgt –, entsteht zwangsläufig der Eindruck, als könne Regulierung durch einen Wechsel des Rechtsträgers und des Landes zumindest zeitweise ins Leere laufen.

Dieser Eindruck ist Gift für den Anlegerschutz.

Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass BaFin, FMA, Staatsanwaltschaft oder WKStA intern untätig sind. Ermittlungen und aufsichtsrechtliche Prüfungen können laufen, ohne öffentlich gemacht zu werden.

Aber genau das ist der Punkt: Öffentlich ist derzeit zu wenig erkennbar.

Und angesichts der Vorgeschichte reicht Schweigen irgendwann nicht mehr.

Wenn die Behörden prüfen, sollten sie im rechtlich zulässigen Rahmen deutlich machen, dass sie prüfen.

Wenn sie nicht zuständig sind, sollten sie erklären, wer zuständig ist.

Wenn TRUST GOLD nach ihrer Auffassung keiner Erlaubnis bedarf, sollte auch das irgendwann nachvollziehbar eingeordnet werden.

Und wenn das Gegenteil der Fall sein sollte, muss gehandelt werden.

Nicht irgendwann.

Jetzt.

Denn Verbraucher können nicht darauf verwiesen werden, erst dann Antworten zu bekommen, wenn Geld möglicherweise längst über Ländergrenzen hinweg verschoben wurde oder Ansprüche erheblich schwieriger durchsetzbar geworden sind.

Die Aufsichtsbehörden haben bei TGI bereits gezeigt, dass sie rechtliche Probleme erkennen können.

Jetzt müssen sie zeigen, dass sie einer solchen Struktur auch folgen können, wenn sich Name, Gesellschaft und Staat ändern.

Unser öffentlicher Aufruf lautet deshalb:

BaFin, FMA Österreich, FMA Liechtenstein, Staatsanwaltschaft Liechtenstein und – soweit zuständig – WKStA Wien: Prüfen Sie den Übergang von TGI AG zu TRUST GOLD International umfassend und koordiniert. Prüfen Sie Geldflüsse, Altverbindlichkeiten, Goldbestände, Vertrieb, Empfehlungsgeber, Kundendaten und die tatsächliche wirtschaftliche Kontinuität. Und informieren Sie die Öffentlichkeit dort, wo das Gesetz dies zulässt.

Denn Aufsicht, die für Verbraucher nicht mehr sichtbar ist, verliert ihre präventive Wirkung.

Und wenn ein bereits behördlich beanstandetes Geschäftsmodell unter neuer Flagge faktisch weitergeführt werden kann, während Anleger auf Antworten warten, dann wird aus einem Informationsdefizit irgendwann ein handfestes Problem für die Glaubwürdigkeit des europäischen Anleger- und Verbraucherschutzes.

Noch ist nicht bewiesen, dass die Behörden nichts tun.

Aber wenn diese Woche wieder verstreicht, ohne dass zu TRUST GOLD irgendeine öffentlich nachvollziehbare regulatorische Einordnung erfolgt, wird die Frage immer drängender:

Will man nicht handeln? Kann man nicht handeln? Oder sieht man einfach zu?

Keine dieser drei Möglichkeiten wäre für Verbraucher beruhigend.

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