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Bis zu 50.000 Euro Hilfe für deutsche Fischereibetriebe wegen hoher Treibstoffkosten

geralt (CC0), Pixabay
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Deutsche Fischereiunternehmen können angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Krise im Nahen Osten staatliche Unterstützung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dafür die „Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026“ erlassen. Hintergrund sind insbesondere die stark gestiegenen Treibstoffkosten infolge des Irankrieges und der faktischen Schließung der Straße von Hormus.

Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Belastung der deutschen Fischereibetriebe abgefedert und zugleich ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung geleistet werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung gibt es allerdings nicht. Über die Bewilligung entscheidet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE.

Förderfähig sind Unternehmen, die im Haupterwerb Seefischerei betreiben, mit Schiffen unter deutscher Flagge arbeiten und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Maßgeblich sind dabei die Angaben im deutschen Fischereiflottenregister.

Nicht gefördert werden unter anderem Unternehmen, über deren Vermögen bereits ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Firmen, gegen die EU-Sanktionen bestehen oder die von sanktionierten Personen oder Organisationen kontrolliert werden.

Voraussetzung für die Beihilfe ist außerdem, dass das Unternehmen zwischen dem 1. März und dem 23. Juli 2026 tatsächlich fischereilich aktiv war. Als Nachweis dienen unter anderem Fangreisen, Fischereilogbücher oder Monatsmeldungen. Bei Aquakulturbetrieben werden auch Tätigkeiten im Rahmen der Aufzucht berücksichtigt.

Die Beihilfe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 50.000 Euro je Unternehmen. Berechnet wird die Unterstützung zunächst für jedes einzelne Fischereifahrzeug. Werden mehrere Schiffe eingesetzt, werden die jeweiligen Beträge addiert, wobei die Obergrenze von insgesamt 50.000 Euro bestehen bleibt.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Motorleistung und dem jeweiligen Flottensegment. Die Pauschalsätze reichen von drei Euro pro Kilowatt bei kleineren Fahrzeugen mit passivem Fanggerät bis zu 93 Euro pro Kilowatt bei Hochseefahrzeugen mit pelagischem Fanggerät. Grundlage der Berechnung sind Vergleiche der Treibstoffkosten mit dem Referenzjahr 2025 sowie durchschnittliche Verbrauchswerte aus den Jahren 2022 bis 2024.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wer für dieselben Kosten bereits andere staatliche Beihilfen oder öffentliche Fördermittel erhält, darf diese nicht mit der neuen Kleinbeihilfe kombinieren. Zuschüsse von mehr als 10.000 Euro werden zudem innerhalb von sechs Monaten auf einer öffentlichen Beihilfenplattform der EU veröffentlicht.

Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Möglich ist dies schriftlich per Post oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2026. Entscheidend ist der Eingang bei der BLE.

Die Behörde kann die Angaben kontrollieren und auch Vor-Ort-Prüfungen durchführen. Bei unzulässiger Mehrfachförderung kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Falsche Angaben können zudem strafrechtliche Konsequenzen haben, da die Zahlungen als Subvention im Sinne des Strafgesetzbuches gelten.

Die Förderrichtlinie läuft grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026. Für betroffene Fischereiunternehmen ist deshalb vor allem die Antragsfrist Ende Oktober entscheidend.

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